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Geplante Erweiterung des Nußdorfer Steinbruchs verstößt gegen Alpenplan

09.06.2021 / David Kronenthaler, CIPRA Deutschland
Eine geplante Erweiterung des Steinbruchs am Heuberg würde den bereits jetzt weithin sichtbaren Abbau erheblich vergrößern und gegen den Alpenplan verstoßen. In der Region regt sich dagegen Widerstand. Auch Mitgliedsverbände von CIPRA Deutschland sind dabei aktiv beteiligt.
Bild Legende:
Der Steinbruch aus der Ferne © Ulrich Kottmann

Wer bei gutem Wetter auf der A8 schon einmal Richtung Salzburg gefahren ist, hat ihn wahrscheinlich sehen können: Den Steinbruch am Heuberg in der Gemeinde Nußdorf am Inn. Über 25 km weit sichtbar ist die umstrittene „Wunde am Heuberg“.
Seit der Genehmigung des Steinbruchs 1961 ist dieser immer wieder ein Stein des Anstoßes zwischen Betreibern, Anwohner*innen und Naturschutzverbänden. Jetzt sorgt eine geplante Erweiterung für zusätzlichen Ärger.

Neues Genehmigungsverfahren trotz Absage des bayerischen Verwaltungsgerichts

Der Betreiber des Steinbruchs, Südbayerisches Portland - Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, beantragt den Abbau von weiteren ca. 10. Mio. Tonnen Gestein in den nächsten 50 Jahren. Dafür soll die Oberabbaukante von 758 m über NN um knapp 100 Meter auf 840 m über NN verschoben werden. Damit würde sich die Größe des Lochs verdoppeln. Neben den negativen landschaftsästhetischen Auswirkungen, sind auch Gefährdungen heimischer Arten, besonders des gefährdeten Käfers Alpenbock, anzuführen.

Das bayerische Verwaltungsgericht hatte bereits 2017 eine Erweiterung des Steinbruchs über 758 m über NN abgelehnt und außerdem eine sofortige Stilllegung der Tätigkeiten oberhalb dieser Grenze angeordnet. Daraufhin stellte 2019 der Betreiber beim Landratsamt Rosenheim einen neuen Genehmigungsantrag, gegen welchen wiederum im Zuge öffentlicher Beteiligungsverfahren über 1.200 Einwendungen eingebracht wurden. Auch CIPRA Deutschland hatte im Oktober 2020 eine Stellungnahme gegen die Erweiterung beim zuständigen Landratsamt Rosenheim eingereicht.

Erweiterung verstößt gegen Alpenplan

Aus Sicht von CIPRA Deutschland ist insbesondere der Eingriff der Erweiterung in die im Alpenplan als Zone C ausgewiesene Fläche bedenklich. Davon betroffen wäre ein Gebiet von der Größe von mehr als zwei Hektar. Der Alpenplan, der seit 1972 in Kraft ist, unterteilt die bayerischen Alpen in drei Gebiete: Zone A, B und C. In Gebieten der Zone C sind verkehrstechnische Erschließungen ausdrücklich untersagt. Landeskulturell bedeutsame Straßen wie alm- und forstwirtschaftliche Wege dürfen in Gebieten der Zone C jedoch zugelassen werden.

Pikant ist, dass vom Landratsamt Rosenheim bereits vor einiger Zeit eine durch die Zone C führende Werkstraße als Forststraße genehmigt wurde. Da es sich bei betreffender Straße faktisch nicht um eine solche handelt, ist bereits der aktuelle Umfang des Steinbruchs rechtswidrig.

Widerstand in der Region

Kritisch wird der Steinbruch seit jeher von der Gemeinde Nußdorf gesehen, die 2017 auch die Klage beim bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht hatte. Gegen die Erweiterung hat sich vor Ort das Aktionsbündnis „Rettet den Heuberg“ gebildet. Am 1. Mai fand eine Demo mit über 450 Beteiligen statt, als bekanntester Redner trat der Extrembergsteiger Alexander Huber auf. Das Aktionsbündnis hat am 14. Mai eine Petition gegen die Erweiterung des Steinbruchs in den bayerischen Landtag eingebracht, die u.a. von der SPD-Fraktion bereits aufgegriffen wurde.

Auch die CIPRA-Mitgliedsverbände Verein zum Schutz der Bergwelt, DAV, BUND Naturschutz in Bayern und Mountain Wilderness machen sich für den Heuberg stark. Hier geht es zu den Texten und Stellungnahmen:

abgelegt unter: Meldung CIPRA Deutschland