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Erneutes Ringen um die Verlagerung auf die Schiene

15.06.2022 / Caroline Begle, CIPRA International
Die EU-Richtlinie für die gezielte Förderung des kombinierten Güterverkehrs soll überarbeitet werden. Es besteht die Gefahr, dass sie zugunsten des Strassentransports abgeschwächt wird, was gravierende Folgen für den Schienengüterverkehr und die Umwelt hätte – und der Alpenkonvention widerspräche.
Bild Legende:
Macht die EU endlich ernst mit der Verlagerung des Güterverkehrs? (c) pixabay

Die EU erneuert die Richtlinie über den kombinierten Güterverkehr (Combined Transport Directive). Sie ist das einzige EU-Rechtsinstrument, das die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf emissionsärmere Verkehrsträger wie Bahn und Schiffe direkt unterstützt. Sie legt seit 1992 fest, dass nur solche Gütertransporte Fördermittel erhalten, die mit der Bahn oder der Binnenschiffahrt mindestens 100 km Luftlinie zurücklegen. Maximal 150 km Luftlinie dürfen sie auf der Strasse fahren. Die Transportindustrie in Ländern wie Deutschland und Italien, in Osteuropa und dem Baltikum macht Druck, um die Maximaldistanz zugunsten der Strasse auf 250 km oder mehr zu erhöhen. Für den Alpenraum wäre das fatal: Heute schaffen es nur vereinzelte Lastwagen mit 150 Kilometer Luftlinie, die Alpen auf der Strasse zu überqueren – mit einer höheren Maximaldistanz schaffen sie es fast überall hin. Diese Verwässerung der anstehenden Revision muss also verhindert werden.

Appell an die Alpenländer

Die CIPRA hat wie zahlreiche andere Initiativen und Akteure:innen den umfassenden Fragebogen zur öffentlichen Konsultation der EU ausgefüllt und zentrale Anliegen formuliert. Die maximale Strassenentfernung muss auf 150 km begrenzt bleiben – besser noch auf 100 km reduziert werden.
Zusätzlich bringt sich die CIPRA in die Erarbeitung eines neuen, alpenweit gültigen Dokumentes der Alpenkonvention ein: der sogenannten Simplon Allianz. Unter Leitung der aktuellen Schweizer Präsidentschaft entsteht damit ein Aktionsplan für Netto-Null-Emissionen im Verkehrssektor in den Alpen bis 2050. Im Oktober soll er von den Umwelt- und Verkehrsminister:innen der Alpenländer unterzeichnet werden. CIPRA fordert, dass die Alpenländer im Aktionsplan ambitionierter und verbindlich werden und sich gegen die Erhöhung der beschriebenen Maximaldistanzen aussprechen. Diese Forderung entspricht dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention, welches seit 2013 auch auf EU-Ebene in Kraft ist. Es hält mehrfach fest, dass sowohl das Verkehrsaufkommen insgesamt wie auch dessen Emissionen zu reduzieren und der alpenquerende Gütertransport tatsächlich auf die Schiene zu bringen ist.

 

Quelle und weitere Informationen:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13010-Sustainable-transport-revision-of-Combined-Transport-Directive_en (en), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:01992L0106-20130701&from=EN (de), www.cipra.org/de/themen/alpenpolitik/brennpunkt-transit (de), www.cipra.org/de/positionen/eurovignetten-wegekosten-richtlinie (de)