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Durchsetzbarkeit der Alpenkonvention in Deutschland höchstrichterlich bestätigt

30.01.2023 / Uwe Roth, CIPRA Deutschland; Paul Kuncio, CIPRA Österreich
Der BUND Naturschutz (BN) hat vor dem deutschen Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis für Umweltverbände bei Verletzung Europäischen Rechts erlangt. Im konkreten Fall ging es um die Beschwerde des BN gegen die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets „Inntal-Süd“, die dem Artikel zum Erhalt von Schutzgebieten der Alpenkonvention widerspricht. Die CIPRA feiert diesen Sieg besonders, da dieser ein Präzedenzfall für die Durchsetzbarkeit der Alpenkonvention in Deutschland darstellen könnte.
Bild Legende:
Landschaftsschutzgebiet „Inntal-Süd“ © LeonhardKraisser

Im Jahr 2013 hatte der Landkreis Rosenheim (D) eine neue Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet „Inntal-Süd“ erlassen. Diese sollte die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1952 ersetzen und das bisher 4667 ha Gebiet dabei um gut 650 ha verkleinern (siehe Karte). Damit wäre der Weg frei für weitere Bebauung wie Gewerbe- und Siedlungsgebiete und neue Straßen. Dabei ist gerade in den Alpentälern Raum ein knappes Gut und der Flächenverbrauch drastisch zu senken.

Aus diesem Grund klagte der BN gegen die neue Verordnung und wurde im Jahr 2018 vom Bayerischen Verwaltungsgericht abgewiesen. Dieses ließ jedoch eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Nun ist die entsprechende Entscheidung im Sinne der Aarhus-Konvention und der Anwendung internationalen Rechts zugunsten der Klageberechtigung von Umweltverbänden in solchen Fällen gefallen. So wurde mit diesem Urteil auch die rechtliche Bindungswirkung der Alpenkonvention als integraler Bestandteil des Unionsumweltrechts in Deutschland erstmals höchstrichterlich bestätigt.

Die Alpenkonvention ist als völkerrechtlicher Vertrag geltendes Recht in allen Vertragsstaaten und schreibt in Artikel 11 des Naturschutzprotokoll vor, dass Schutzgebiete in ihrem Schutzzweck nicht eingeschränkt werden dürfen. Obwohl die EU das Naturschutzprotokoll nicht ratifiziert hat, wohl aber die Rahmenkonvention, erachtet das Bundesverwaltungsgericht die Regelungen des Protokolls als Konkretisierung der Rahmenkonvention und erweitert damit letztendlich das Unionsumweltrecht.

Diese Regelung greift nun auch im Fall des Landschaftsschutzgebiets „Inntal-Süd“ und ein beachtlicher Präzedenzfall zur Durchsetzung der Alpenkonvention in Deutschland wurde geschaffen. Der BN-Landesvorsitzende Richard Merger betont: „Hoffentlich erkennen die Behörden und die Politik, dass sie spätestens jetzt die in der Alpenkonvention nieder gelegten Schutzvorschriften ernst nehmen müssen. Die Erhaltung der Alpen in Zeiten des Klimawandels ist schließlich enorm wichtig.“ Ein ähnlicher Fall beschäftigte den Verfassungsgerichtshof in Österreich – in dem dieser eine Verordnung zur Verkleinerung des Naturschutzgebietes „Gipslöcher“ in Vorarlberg aufgrund eines Verstoßes gegen eben jenen Artikel 11 des Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention als gesetzeswidrig aufhob (siehe hier).

Die Umsetzung der Alpenkonvention ist eines der Kernanliegen der CIPRA. Entsprechend groß ist die Freude über dieses bahnbrechende Urteil aus Deutschland. „Nach dem Misserfolg beim Landschaftsschutzgebiet Egarten im Landkreis Miesbach haben wir nun endlich eine höchstrichterliche Entscheidung, die eine rechtliche Durchsetzung der Alpenkonvention, wie sie beispielsweise in Österreich gelebt wird, auch in Deutschland möglich macht“, betont Uwe Roth, Geschäftsführer von CIPRA Deutschland.

 

Quellen und weiterführende Informationen

www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/2023/Natur_und_Landschaft/PM_LFGM_08_23_Klage_Landschaftsschutzgebiet_Inntal-Sued.pdf (de), www.bverwg.de/pm/2023/8 (de), www.baumann-rechtsanwaelte.de/2023/01/26/grundsatzentscheidung-des-bundesverwaltungsgerichts-anerkannte-umweltverbaende-koennen-gegen-plaene-und-programme-klagen-die-keiner-pflicht-zur-durchfuehrung-einer-strategischen-umweltpruefung-unte/ (de), https://rosenheim.bund-naturschutz.de/brennpunkte-vor-ort/lsg-inntal-sued (de), www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-leipzig-teilerfolg-im-kampf-gegen-verkleinerung-von-schutzgebiet-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230127-99-383454 (de)

abgelegt unter: Meldung CIPRA Deutschland