CIPRA Vertretungen:

Benutzerspezifische Werkzeuge

  Suchfilter  

News

Bayr. Alpenplan - Dammbruch für die Raumplanung

09.11.2017 / CIPRA Deutschland
Der Konflikt um das Riedberger Horn in den Bayerischen Alpen befindet sich in einer vorläufigen Schlussrunde. Heute hat der Bayerische Landtag die Änderung des Alpenplans beschlossen und damit vorerst den rechtlichen Weg für eine Skiverbindung in der Schutzzone C am Riedberger Horn freigemacht.
Bild Legende:
Bild: DAV

Das Änderungsverfahren ist auch innerhalb der regierenden CSU umstritten: „Wir sehen in dem Riedberger Horn einen Dammbruch, der weitere Eingriffe nach sich ziehen wird, die man dann auch mit guten Gründen nicht ablehnen kann. Man kann die Demokratie immer wieder zurechtbiegen. Die Abstimmung in einem eng begrenzten lokalen Raum über eine Sache, die den gesamten Alpenraum betrifft, ist politisch jedenfalls nicht korrekt“, so Josef Göppel langjähriger Vorsitzender des Arbeitskreises Umwelt der CSU gegenüber dem Bayer. Rundfunk.

Die  1960er-  und 1970er-Jahre waren die erste Goldgräberzeit der Skierschließung. Die Winter waren schneereich und relativ kühl.  Ursache dafür sieht die Klimatologie im sogenannte global dimming, wo industrielle Luftverschmutzungen zu einer verringerten Sonneneinstrahlung führten. 370 Bergbahnen und Lifte gab es zu dieser Zeit bereits zwischen dem Allgäu und Berchtesgaden. Auch Pläne für eine Liftverbindung am Riedberger Horn wurden bereits 1968 entworfen. Die Antwort auf diese Erschließungswelle war der Alpenplan, der noch Jahre vor dem Landesentwicklungsprogramm (LEP), als ein zukunftsweisendes Instrument entwickelt wurde. Den Alpenplan ausgearbeitet hatte seinerzeit der promovierte Agraringenieur und Verwaltungsbeamte Helmut Karl (1927 - 2009). Das raumplanerische Instrument gilt als Helmut Karls "Meisterstück". Mehr als dreißig Jahre später, 2008, wurde er im Alter von 81 Jahren für seine Verdienste um den Naturschutz und als Initiator des Bayerischen Alpenplanes mit dem Alpenpreis der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA geehrt.

Auch heute noch gilt der Alpenplan alpenweit als vorbildlich und viele beneiden Bayern darum.  Der Alpenplan hat über 45 Jahre  den sozialen Frieden zwischen den Gemeinden sichergestellt.  Für alle Gemeinden war bislang klar: eine Erweiterung der Skigebiete ist in Bayern nicht möglich, es braucht erst gar kein Antrag gestellt zu werden. Das funktionierte bislang gut und hat der touristischen Entwicklung nicht geschadet.  Auch für viele Tierarten ist die Schutzzone C eine Wohltat: Der einst fast ausgerottete Steinbock vermehrt sich bayernweit vor allem in der Schutzzone C. Das Birkhuhn-Vorkommen am Riedberger Horn wird als sogenanntes Quellgebiet bezeichnet, weil dort der Bestand so groß ist, dass „Überschüsse“ auch andere Gebiete mit Nachwuchs versorgen.

Im Dezember 2014 begann dann das zähe Ringen um die Erschließung des Riedberger Horns von Balderschwang nach Grasgehren.  Am Widerstand des Umweltministeriums war zunächst eine Flächennutzungsplanung  gescheitert. Genauso erging es dem sogenannten Zielabweichungsverfahren, das der Gesetzgeber für die Fälle eingeführt hatte, wo ein Gesetz für eine Gemeinde eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde und man deren Auswirkung bei der Verabschiedung des Gesetzes noch nicht kannte. Das war beim Riedberger Horn nicht der Fall.  Denn ganz bewusst hatte man 1972 das Riedberger Horn in die Schutzzone C aufgenommen, da es  zum einen als sehr artenreich gilt, zum anderen auch weite Bereiche aufweist, die als stark rutschgefährdet vom Umweltministerium eingestuft wurden. Und schließlich ist das Riedberger Horn ein phantastischer Aussichtsberg und als solcher bestens geeignet für die im Alpenplan festgeschriebene stille Erholung. Wanderer, Schneeschuhgeher und Skitourengeher fühlen sich hier wohl.

Heimatminister Markus Söder will dennoch auf dem Riedberger Horn, das als Zone-C-Gebiet unter dem höchsten Schutz steht, den Bau einer Skischaukel genehmigt sehen, und zwar einfach durch einen Gebietstausch. Es sollen Flächen aus der Schutzzone herausgeschnitten werden und an anderer Stelle hinzugefügt werden. Die am Riedberger Horn lebenden Birkhühner werden diesen Gebietstausch wohl kaum mittmachen.

Ein umstrittenes Bürgerbegehren mit rund 1000 Einwohnern hat schließlich politisch den Weg für die Änderung des  bayernweit gültigen Alpenplans freigemacht. Die Bayerische Staatsregierung hat in nur drei Tagen (!) rund 4000 Stellungnahmen von Bürgern  zur geplanten Änderung des Alpenplans gesichtet und abgewogen, um dann dem Landtag eine Änderung der Raumplanung vorzulegen. Dass die CSU-Mehrheit im Landtag nun die Änderung des Alpenplans durch gewunken hat, war zu erwarten gewesen.

"Ohne diesen Alpenplan hätten wir mit Sicherheit eine Seilbahn auf den Watzmann oder die Rotwand erschlossen. Wir sehen an unserem Nachbarland Tirol, zu was es führt, wenn man einem ungebremsten Erschließungswahn huldigt, der keine Grenzen kennt, der letztendlich auch keinen Respekt vor den letzten Naturräumen hat, man könnte auch sagen vor heiligsten Regionen."  So Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes Naturschutz in Bayern, im Dezember 2008 bei der Verleihung des Alpenpreises an Helmut Karl, der den Bayerischen Alpenplan 1970 ausgearbeitet hat. Mit der Änderung des Alpenplans wurde ein weitreichender Präzedenzfall geschaffen. Es ist davon auszugehen, dass andere Gemeinden sich nun das Recht auf Neuerschließungen in der Zone C notfalls auch gerichtlich erstreiten werden. Der soziale Frieden zwischen den bayerischen Alpengemeinden könnte damit ins Wanken kommen.

Bayern hatte 1970 europaweit das erste Umweltministerium ins Leben gerufen,  den ersten Nationalpark in Deutschland gegründet und 1972 den vorbildlichen Alpenplan verabschiedet. Heute werden diese Errungenschaften im Zuge eines neoliberalen Wirtschaftsdenkens  dereguliert. Wenige profitieren kurzfristig davon, viele Menschen und die Natur leiden darunter. Die bayerischen Umweltverbände werden die Änderung des Alpenplanes vor Gericht auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

abgelegt unter: Raumplanung