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Italien hält am Verkehrsprotokoll fest

19.02.2014 / alpMedia
Viel stand auf dem Spiel. Jetzt sind die Sorgen um die Gültigkeit des Verkehrsprotokolls erst einmal vom Tisch. Wie eine Erklärung zur Erklärung das Herzstück der Alpenkonvention rettete, aber das Gespenst "Alemagna-Autobahn" nicht vertreiben kann.
Bild Legende:
Italien hält am Verkehrsprotokoll fest: Der Bau hochrangiger Strassen wird erschwert. © Karl-Heinz Liebisch / pixelio
Aufatmen in Berlin und Wien: Rom hat sich kürzlich in einem diplomatischen Brief an Österreich zum Geist der Alpenkonvention bekannt. Die Auslege-Erklärung, die Italien noch im November 2012 zur Ratifikation des Verkehrsprotokolls abgegeben hatte, widerspreche dem Verkehrsprotokoll nicht. Damit tritt das Verkehrsprotokoll jetzt vorbehaltslos in Italien in Kraft.
Deutschland und Österreich hatten in den vergangenen Monaten zahlreiche diplomatische Gespräche mit Italien geführt. Auch Umweltorganisationen und einzelne politische Parteien hatten die Regierung in Rom aufgefordert, den 2012 formulierten Vorbehalt gegenüber dem Verkehrsprotokoll fallen zu lassen.
Auf dem Spiel stand die Gültigkeit eines der zentralsten Artikel der Alpenkonvention - das Verbot, neue alpenquerende Strassen zu bauen. Ohne die deutsch-österreichischen Bemühungen und die nachfolgende italienische Erklärung, wie Roms Erklärung von 2012 zu lesen sei, wäre dieses Herzstück des Vertrags nichtig gewesen - in Italien und in den übrigen Alpenstaaten.
Das Projekt der Alemagna-Autobahn, das Venedig über Belluno mit München verbinden soll, aber ist mit dem diplomatischen Brief nicht ganz vom Tisch. Denn Italien behält sich vor, auf eigenem Staatsgebiet hochrangige Strassen unter bestimmten Bedingungen zu bauen. "Hier ist es an den internationalen Partnern und Beobachtern sowie den Umweltorganisationen vor Ort, die Einhaltung des Protokolls einzufordern und die Schwächung der Alpenkonvention durch die Transport- und Baulobby zu verhindern", so Federica Corrado, Präsidentin von CIPRA Italien.
Quelle und weitere Informationen: www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia