CIPRA Vertretungen:

Benutzerspezifische Werkzeuge

  Suchfilter  

News

Langjährige Weggefährten

07.02.2011 / Barbara Wülser
Geschichte und Organe der Alpenkonvention - Die CIPRA und die Alpenkonvention blicken auf eine lange gemeinsame Geschichte zurück. Bereits bei der Gründung der CIPRA in den 1950er Jahren war die Rede von einem alpenweiten Staatsvertrag. Aber erst Verkehrsprobleme und Umweltkatastrophen in den 1980er Jahrenverhalfen diesem zum Durchbruch.
«Die wohl bedeutendste Aufgabe der Alpenkommission muss es sein, eine Internationale Alpenkonvention auszuarbeiten und für deren Annahme durch die beteiligten Länder Sorge zu tragen.» So hiess es in einem Vorbereitungsdokument von 1951 zur Gründung der CIPRA. Es sollte 40 Jahre dauern, bis dieses Vorhaben der CIPRA in die Tat umgesetzt werden konnte: Am7. November 1991 unterschrieben die UmweltministerInnen der Alpenstaaten und der Umweltkommissar der Europäischen Union in Salzburg/A das «Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)».
Die Geschichte der Alpenkonvention ist eng verknüpft mit der Geschichte der CIPRA. Gegründet 1952, beschränkte sich deren Tätigkeit in ihren ersten zwanzig Jahren auf jährlich stattfindende Tagungen und Stellungnahmen zu konkreten Projekten. Zu Beginn der 1980er Jahre positionierte sie sich neu: Sie öffnete sich einem weiteren Kreis von AkteurInnen, richtete nationale Vertretungen und später eine hauptamtlich geleitete Geschäftsstelle ein. Die CIPRA setzte vermehrt einen länderübergreifenden Fokus und forderte die Entwicklung von grenzüberschreitenden Gesamtkonzepten.

Probleme schärfen Bewusstsein
Das enorme Verkehrsaufkommen in den 1980er Jahren verlangte nach neuen, breiteren Lösungsansätzen. Überdies sensibilisierten zahlreiche Umwelt-katastrophen wie Erdrutsche und Überschwemmungen die Politiker und die Bevölkerung für den Lebensraum Alpen. Die Stunde der Alpenkonvention war gekommen – und die CIPRA nutzte deren Gunst.
1987 nahm die CIPRA unter Präsident Mario F. Broggi Vorarbeiten für den alpenweiten Staatsvertrag auf. Ein Jahr später gelang der Durchbruch mit den so genannten «Lindauer Gesprächen», an denen rund 200 ExpertInnen und RegierungsvertreterInnen über die Herausforderung «Alpenkonvention» diskutierten. Die CIPRA arbeitete daraufhin gemeinsam mit der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) einen Entwurf für eine Konvention aus. Als «Leitbild für eine Alpenkonvention» diente dieser den MinisterInnen als Diskussionsgrundlage bei der ersten Alpenkonferenz 1989.
Mit dieser ersten Alpenkonferenz in Berchtesgaden/D waren nun auch die nationalen Ebenen der Alpenstaaten in die Diskussion eingebunden. Ein bedeutender Akteur für das Gelingen war der Gastgeber und damalige deutscher Umweltminister Klaus Töpfer (siehe Interview Seite 14).

Ungewisse Zukunft
Nach Unterzeichnung der Alpenkonvention an der zweiten Alpenkonferenz 1991 in Salzburg/A dauerte es weitere zehn Jahre, bis die Rahmenkonvention von allen Alpenländern und der Europäischen Union ratifiziert wurde. Diese sah vor, dass es zu zwölf Themen Durchführungsprotokolle geben sollte (siehe Seite 5). Ausgearbeitet wurden acht. Von den neun Vertragsparteien haben bis jetzt Österreich, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein und Slowenien alle Protokolle ratifiziert. Die Europäische Union und Monaco haben einige, die Schweiz und Italien noch gar keine Protokolle ratifiziert. Damit ist die Zukunft der Alpenkonvention ungewisser denn je.

********************************************
Die Gremien der Alpenkonvention

Alpenkonferenz
Beschlussfassendes Organ mit den MinisterInnen der Alpenstaaten und der EU. Findet alle zwei Jahre in dem Land statt, das den Vorsitz führt. Erstmals 1989 in Berchtesgaden/D, nächstes Mal am 9. März 2011 in Brdo pri Kranju/SI. Der Vorsitz wechselt in der Regel nach jeder Konferenz.

Ständiger Ausschuss
Ausführendes Organ der Alpenkonferenz mit hohen BeamtInnen der Vertragsparteien. Überwacht die Umsetzung der Leitgedanken, Grundsätze und Ziele. Tagt in der Regel zwei Mal im Jahr.

Überprüfungsausschuss
Kontrollorgan, das dem Ständigen Ausschuss alle vier Jahre über die Umsetzung der Alpenkonvention und der Durchführungsprotokolle Bericht erstattet.

Ständiges Sekretariat
Fachliche, logistische und administrative Unterstützung der Alpenkonvention mit Sitz in Innsbruck/A und Aussenstelle in Bozen/I. Angegliedert ist eine «Task Force Schutzgebiete» in Chambéry/F.

Arbeitsgruppen und Plattformen
Eingesetzt vom Ständigen Ausschuss für jeweils zwei Jahre. Erarbeiten neue Protokolle, Empfehlungen und Umsetzungsmassnahmen. Beobachten laufende Entwicklungen und erstellen Arbeitsfortschrittsberichte für die Alpenkonferenz und den Ständigen Ausschuss.

BeobachterInnen
14 Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, darunter die CIPRA. Nehmen ohne Stimmrecht an den Treffen des Ständigen Ausschusses und der Alpenkonferenz teil und bringen dort Vorschläge ein.
*********************************************

aus: Szene Alpen Nr. 95 (www.cipra.org/de/alpmedia/publikationen/4586)
abgelegt unter: Alpenkonvention, Staatsabkommen