CIPRA Vertretungen:

Benutzerspezifische Werkzeuge

  Suchfilter  

News

Bund Naturschutz kritisiert Kehrtwende bei Bergwaldschutz

19.08.2010 / alpMedia
Vor wenigen Wochen ist das deutsche Bundeswaldgesetz geändert worden. Der Bund Naturschutz (BN) kritisiert die Novellierung heftig. Danach verlieren rund 7'000 Hektar Bergwälder in Bayern/D ihren Waldstatus und werden zu Weideland umgewidmet, um Fördergelder von insgesamt fünf Millionen Euro zu sichern. Der langfristige Verlust an Bergwald bedeute eine substantielle Schwächung der Schutzfunktionen des Gebirgswaldes. Mit der neuen Regelung werde das Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention verletzt.
Esterbergalm mit Waldweidebereich am Vorderen Ochsenberg/Oberbayern im Natura 2000-Gebiet „Estergebirge“: Bei der im Schatten liegenden Fläche ist beispielhaft der beweidete Bergwald zu erkennen, der Schutzwald und Schutzwaldsanierungsgebiet des Staatsforstes ist und durch das geänderte Bundeswaldgesetz zu Weideland umgewidmet wird.
Bild Legende:
Esterbergalm mit Waldweidebereich am Vorderen Ochsenberg/Oberbayern im Natura 2000-Gebiet „Estergebirge“: Bei der im Schatten liegenden Fläche ist beispielhaft der beweidete Bergwald zu erkennen, der Schutzwald und Schutzwaldsanierungsgebiet des Staatsforstes ist und durch das geänderte Bundeswaldgesetz zu Weideland umgewidmet wird. @ Klaus Lintzmeyer
Der Schutz des Waldes für beweidete Bergwälder würde gestrichen, obwohl es sich grossflächig um Schutzwälder und teilweise um Schutzwaldsanierungsflächen handle, schreibt der BN in einer Presseaussendung. Der Vorsitzende des BN, Hubert Weiger, kritisiert, dass dadurch die Subventionierung der Waldweide Vorrang vor dem Schutz des Bergwaldes erhält. Staatliche Förderungen für die Almwirtschaft seien nur dann gerechtfertigt, wenn artenreiche Kulturlandschaft im Gebirge erhalten bliebe, gleichzeitig nachteilige Effekte für den Bergwald vermieden würden.
Der BN weist darauf hin, dass die Schutzwaldsanierung in Bayern zum Problem werde. Durch starken Verbiss durch Schalenwild und Weidevieh seien viele Schutzwälder aufgelichtet und deren Schutzfähigkeit massiv beeinträchtigt. Anstatt dafür zu sorgen, dass Schutzwälder Berghänge und Täler schützen, würden nun diese sanierungsbedürftigen Wälder wegdefiniert.
Nach BN hebelt die Novellierung des Bundesgesetzes das Bayerische Forstrechtegesetz aus und setzt zahlreiche Schutzbestimmungen des Bayerischen Waldgesetzes für intakte Bergwälder ausser Kraft. Auch Günter Gleißner von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sieht die Neuregelung als kontraproduktiv.
Dem pflichtet Klaus Lintzmeyer vom Verein zum Schutz der Bergwelt auf Anfrage bei. Das seit 2002 geltende Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention werde umgangen, kritisiert Lintzmeyer und schlägt vor, die Bundeswaldgesetz-Novelle vom Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention beurteilen zu lassen.
Zudem fordern er und seine MitstreiterInnen eine Korrektur seitens der Politik: auch förderfähige, waldweidebelastete Almbereiche Bayerns müssten als Waldareal in der Zuständigkeit der Forstverwaltung bleiben. In Österreich und der Schweiz seien Waldweidebereiche laut Grundbucheintrag Wald und erhielten dennoch Agrarförderung; die EU-Kommission fördere auch ohne Bundeswaldgesetzänderung bis 40 Prozent bestockte Waldweidebereiche der Almen Bayerns.
Quelle: Presseaussendung Bund Naturschutz vom 9. August 2010
www.bund-naturschutz.de/uploads/media