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Neues Deutsches Bundeswaldgesetz

07.07.2010 / alpMedia
Im dritten Anlauf ist es der Deutschen Bundesregierung nun endlich Mitte Juni 2010 gelungen, das Bundeswaldgesetz zum ersten Mal seit den 1970er Jahren zu novellieren.Änderungen ergeben sich im Hinblick auf den Waldbegriff: Baumbestandene Flächen, die gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt werden, wie zum Beispiel Almen und Alpen sowie halboffene Waldweiden, zählen zukünftig nicht mehr als Wald.
Extensiv genutzte offene und halboffene Flächen gehören zu den naturschutzfachlich wertvollsten Flächen im Alpenraum.
Bild Legende:
© CIPRA International
Dies ermöglicht es den Bauern und Bäuerinnnen, für diese Flächen landwirtschaftliche Förderungen zu beantragen. Dadurch könnte es gelingen, die naturschutzfachlich und landschaftlich höchst wertvollen halboffenen Landschaftstypen zu erhalten und einer Degradation durch Verbuschung entgegen zu wirken. Der Rückgang der so genannten alten Kulturlandschaft, also extensiv genutzter offener und halboffener Flächen, ist ein allgemeines Problem in den Alpen, dem durch angemessene Bewirtschaftung begegnet werden kann.
Einen Wermutstropfen gibt es aber doch: Umweltverbände bemängeln, dass das neue Waldgesetz es versäumt habe, einen Rahmen für die nachhaltige Waldbewirtschaftung vorzugeben. Hier bestehe noch weiterer Handlungsbedarf.
Der Bundesrat muss der Gesetzesvorlage am 9. Juli noch zustimmen, bevor die Gesetzesänderung in Kraft treten kann.
Quellen und weitere Informationen:
www.bauernverband.de/index.php?redid=338816, www.nabu.de/themen/wald/waldpolitik