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Alpenkonvention ist kein Verhinderungsinstrument

05.11.2009 / alpMedia
85 Prozent der Verwaltungsentscheidungen, die sich in Österreich auf die Alpenkonvention und ihre Protokolle beziehen, haben eine Bewilligung des entsprechenden Vorhabens zum Inhalt. Nur in 15 Prozent der Fälle werden Alpenkonventionsbestimmungen zur Begründung einer Bewilligungsverweigerung herangezogen. Diese Zahlen präsentierte der Jurist Sebastian Schmid von der Universität Innsbruck/A anlässlich einer Tagung von CIPRA Österreich in Salzburg vom 21./22. Oktober. Er hatte 45 Entscheidungen zu den Protokollen Naturschutz und Bodenschutz ausgewertet.
Transitstrecke
Bild Legende:
Der Bau der Transitstrecke zwischen den Orten Judenburg, Scheifling und Klagenfurt in Österreich ist laut des Verkehrsprotokolls zur Alpenkonvention unzulässig. © http://verkehrt.info/
An dieser Tagung stellte CIPRA International-Geschäftsführer Andreas Götz in einem Überblick über die rechtliche Umsetzung in den verschiedenen Alpenstaaten fest, dass es in Österreich eine beeindruckende Fülle von Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen gibt, die sich auf die Alpenkonvention beziehen. Demgegenüber gibt es in den anderen Staaten - mit wenigen Ausnahmen in Deutschland - gar keine solchen Entscheidungen. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass Österreich generell der grosse Alpenkonventions-Vorreiter ist. So zeigte der Wiener Rechtsanwalt Matthias Göschke auf, dass Österreich mit den geplanten eindeutig alpenkonventionswidrigen Strassenbauprojekten S36/S37 seine Glaubwürdigkeit verspielen und die gesamte Alpenkonvention gefährden würde. Quelle: CIPRA International