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Aufenthaltssteuern auf Zweitwohnungen in Südtirol/I sollen erhöht werden
24.09.2009
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alpMedia
In Südtirol sollen Gemeinden künftig die Aufenthaltssteuer auf Zweitwohnungen um bis zu hundert Prozent erhöhen können. Dieser Grundsatzbeschluss wurde zwar von der Landesregierung bereits gefasst, das entsprechende Landesgesetz muss allerdings noch geändert werden, um die Erhöhung zu ermöglichen. Laut Tourismus-Landesrat Hans Berger, soll die Änderung in eines der nächsten Gesetzesvorhaben einfliessen.
Den betroffenen Gemeinden soll somit ein weiteres Steuerungsinstrument zur Verfügung gestellt werden, um die unliebsame Entwicklung des Phänomens besser zu steuern. Zusätzlich soll aber auch ein Ausgleich für die Belastungen, die durch den Zweitwohnungsbau entstehen, gewährleistet werden.
Aufschluss über Anzahl, Besitzerverhältnisse und räumliche Verteilung der Zweitwohnungen für touristische Zwecke in Südtirol gibt ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Landesinstituts für Statistik. Rund 25 Prozent der Zweitwohnungen gehören SüdtirolerInnen, 55 Prozent gehören anderen italienischen BürgerInnen.
Quelle: www.provinz.bz.it/lpa/285 (de/it), Bericht: www.provinz.bz.it/lpa/285.asp?art=309445 (de/it)
Aufschluss über Anzahl, Besitzerverhältnisse und räumliche Verteilung der Zweitwohnungen für touristische Zwecke in Südtirol gibt ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Landesinstituts für Statistik. Rund 25 Prozent der Zweitwohnungen gehören SüdtirolerInnen, 55 Prozent gehören anderen italienischen BürgerInnen.
Quelle: www.provinz.bz.it/lpa/285 (de/it), Bericht: www.provinz.bz.it/lpa/285.asp?art=309445 (de/it)