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Italien: Aktionen von Umweltschutzorganisationen durch Gesetzgebung erschwert?

07.05.2009 / alpMedia
In der Italienischen Abgeordnetenkammer ist von VertreterInnen der Regierungspartei ein Gesetzesvorschlag gemacht worden, wonach den Umweltschutzorganisationen der Zugang zum Verwaltungsgericht erschwert werden soll.
Justicia
Bild Legende:
Wird das Italienische Gesetz es den UmweltschützerInnen noch schwieri-ger machen? © hhsow / pixelio
Der Gesetzesvorschlag sieht vor, den Umweltschutzorganisationen zusätzlich der Verfahrenskosten auch noch den Schadensersatz an die angeklagten Unternehmen in Rechnung zu stellen; natürlich nur im Falle einer Abweisung der Klage.
Sollte es Ziel der AntragsstellerInnen sein, mit Hilfe dieses Gesetzes rechtliche Schritte zu behindern, die unter anderem die Realisierung von öffentlichen Bauarbeiten verlangsamen, so kämen sie diesem Ziel näher. Durch den Gesetzesvorschlag wird erreicht, dass künftig Umweltschutzorganisationen in ihrer Arbeit für den Umweltschutz - durch drohende, Millionen hohe Entschädigungssummen - gehemmt werden. Für viele JuristInnen stellt dieser Gesetzesentwurf eine Freiheitseinschränkung dar und gilt als verfassungswidrig.
Quelle: www.wwf.it/client/ricerca (it)
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