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EU: Einklagbares "Recht auf saubere Luft"

31.07.2008 / alpMedia
Der Europäische Gerichtshof EuGH schafft ein einklagbares "Recht auf saubere Luft". Von hohen Feinstaubbelastungen betroffene BürgerInnen können ab sofort in der gesamten EU wirksame Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität einklagen.
Die jeweils zuständigen Verwaltungen müssen dann einen Aktionsplan mit Sofortmassnahmen erstellen. Diese Massnahmen müssen Grenzwert-Überschreitungen zunächst auf ein Minimum reduzieren und überdies perspektivisch in der Lage sein, für die dauerhafte Einhaltung des Grenzwerts zu sorgen.
Zu dem Gerichtsentscheid des EuGH kam es, da ein deutscher Bürger die Stadt München auf wirksame Luftreinhalte-Massnahmen verklagte. Während er in Deutschland mit seiner Klage keinen Durchbruch erzielen konnte, ist ihm dies nun in Luxemburg gelungen. Das EuGH zitiert die EU-Richtlinie, welche vorsieht, dass das komplexe Feinstaub-Problem mit Hilfe von umfassenden Aktionsplänen angegangen werden muss.
Agglomerationen in den Alpen sowie Täler mit viel Transitverkehr sind alljährlich von hohen Feinstaubbelastungen betroffen - auch hier werden sich die Behörden in Zukunft nicht mehr so einfach aus der Verantwortung stehlen können.
Quellen und Infos: http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/index.htm (de/fr/it/en), www.presseportal.de/pm/22521/1234944/mail (de), TAZ, 26.07.2008