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Die Alpen als Lebensraum oder als Objekt der Begierde?

09.06.2008 / Alexandre Mignotte
Seit den fünfziger Jahren nahm die Zahl der Zweitwohnungen ständig zu. Mit drei Millionen Einheiten (Stand 2004) machen die Zweitwohnungen somit 10% des gesamten Wohnungsbestands in Frankreich aus.
Les Gets
Bild Legende:
Die Gemeinde Les Gets versucht die Immobilienmarktentwicklung durch Baugenehmigungen in den Griff zu bekommen, obwohl dies in Frankreich aufgrund der Gesetzeslage nicht sehr einfach ist. © N. Joly/ Office du Tourisme des Gets
Zwar ist in ganz Frankreich ein «Zweitwohnungswildwuchs» zu verzeichnen, doch sind die zwei französische Alpenregionen ganz besonders betroffen. Gemäss einer Schätzung des Zweit-wohnungsverzeichnisses von 2004 gibt es in der Region Provence Alpes Côte d’Azur über 487’000 und in der Region Rhône-Alpes 393’000 Zweitwohnungseinheiten.

Hoher Flächenverbrauch
Das Phänomen des Flächenverbrauchs ist seit einigen Jahrzehnten in ganz Frankreich feststellbar. In den Alpen sind dafür zwei prägende und heute kaum noch kontrollierbare Faktoren verantwortlich:
– Die Periurbanisierung, also die bauliche Ausdehnung über suburbane Grenzen hinweg, breitet sich besonders in der Nähe der grossen Alpenstädte immer mehr über die benachbarten Bergregionen aus. Der «Sillon Alpin», das Gebiet zwischen Vallence und Genf, sowie das Voralpenmassiv zeugen von dieser Entwicklung.
– Im Tourismusbereich wird seit Jahren viel mehr auf den Verkauf von Freizeitwohnsitzen als auf Beherbergungs- und Freizeitaktivitäten im weiteren Sinne fokussiert. Dieser Mechanismus, der bereits in den achziger Jahren kritisch hinterfragt wurde, erfuhr in letzter Zeit einen zusätzlichen Aufschwung: Der Anreiz zum Kauf von Freizeitimmobilien wurde durch ein unlängst verabschiedetes Gesetz für bestimmte Zonen, die so genannten «Zones de revitalisation rurale», begünstigt. Zudem hat der Erlass dieses Gesetzes aufgrund des Wettbewerbs zwischen den einzelnen Bergsportorten dazu geführt, dass der Wohnungsbau im ganzen Alpenmassiv zugenommen hat, was wiederum den Flächenverbrauch in Tourismusgebieten und nun auch an den Randgebieten der Städte erhöht.
Diese beiden Phänomene wirken sich negativ auf den sensiblen Lebensraum Alpen aus. Sie spiegeln die besondere gesellschaftliche Bedeutung des Alpenraums als Wohnort und Wohlfühlbereich wider, bedrohen diesen aber zugleich. Der Alpenraum ist ein «Objekt der Begierde» für immer mehr Menschen geworden. Die Landschaften aber, die einen Reichtum des Alpenraums darstellen, werden bedroht. Aber auch wirtschaftliche und soziale Faktoren sind durch die Ausdehnung des Zweitwohnungsbaus betroffen. Landwirtschaft und Tourismus werden in ihren Dynamiken verändert, der Lebensraum der einheimischen Bevölkerung sowie der Saisonarbeiter ist nicht mehr gesichert.

Regulierungsversuche
Eine Ausdehnung des Wohnraums, der unter anderem durch den Zuwachs von Zweitwohnungen verursacht wurde, ist nicht neu. Dennoch fehlen den VolksvertreterInnen in Frankreich oft effektive baupolitische Kontrollinstrumente, um diese Art von Bebauungen zu stoppen oder einzudämmen.
Obwohl die Entwicklung des Zweitwohnungsbaus die Grundsätze der bereits existierenden Raumordnungsgesetze (Art. L121-1: Grundsätze des Gleichgewichts zwischen Entwicklung und Schutz; Art. L 145-3 Grundsätze des Schutzes in Berggebieten) in Frage stellt, kann der Zweitwohnungsbau mit diesen Gesetzen nicht unmittelbar begrenzt oder gar gestoppt werden. Französische Gemeinden haben zudem nicht das Recht, Zweitwohnungen auf ihrem Gebiet zu untersagen.
Eine Möglichkeit, die sich Bürgermeistern und Gemeindevorsteherinnen bietet, um der Ausbreitung von Zweitwohnungen Einhalt zu gebieten, ist, die Erteilung von Baugenehmigungen einzustellen.
Dies hat etwa der ehemalige Bürgermeister von Les Gets 2003 getan. Im Rahmen des so genannten «Dorfprojekts 2003/2013», das sich auf die Revision des Lokalen Raumordnungsplans (Plan Local d’Urbanisme, PLU) stützte, wählte er diese Strategie, um Bodenspekulationen in seiner Gemeinde einzudämmen und die Immobilienmarktentwicklung in den Griff zu bekommen. Sein Handeln erschien umso dringlicher, als dass der Touristenzustrom zu einer Verschärfung der Wasserknappheit führte. Denn gerade in Zeiten niedrigen Wasserstandes werden die Zweitwohnungen am meisten besucht.
Der Gemeindeverbund des Vercorsmassivs hingegen beschloss, den Zuwachs der Zweitwohnungen durch eine Raumplanungscharta zu regulieren. Durch Parzellenzusammenlegungen sollten die Bebauungen eingeschränkt werden, die Bautätigkeit somit in geregelte Bahnen gelenkt und die Bodennutzung optimiert werden.
Entsprechend wurden Baurichtlinien mit Berücksichtigung folgender Bereiche für die bebaubaren Parzellen des PLU vorgegeben: gemeinsam verwaltete Parkplätze und Garagen, festgelegte Bauweisen, definierte Siedlungs- und Wohnformen (kleine Gemeinschaften, Wohnanlagen, grosse Mehrfamilienhäuser), funktionale und soziale Durchmischung (Touristenwohnungen und Hauptwohnsitze, Prozentsatz an Sozialwohnungen, gemeinschaftliche Aktivitäten).

Kalte Betten wieder aufwärmen
Andere Ansätze bemühen sich, bereits bestehende aber ungenutzte Betten wieder auf den Markt zu bringen. So wurde im Rahmen der so genannten Sanierungsmassnahmen für Freizeitimmobilien (Opérations de Réhabilitation de l’Immobilier de Loisirs) im Dezember 2000 ein Gesetz erlassen, welches Renovierungs- und Sanierungsmassnahmen betrifft. Dreizehn Ortschaften erproben in einem Pilotversuch die Umsetzung des Gesetzes, einige der Orte befinden sich in den Alpen. Die Gemeinde Tignes etwa schloss sich zur Finanzierung eines Sanierungsprogramms mit dem privaten Skiliftbetreiber zusammen. Es wurde analysiert, wieviele EigentümerInnen – die potentiellen Sanierer und Saniererinnen – betroffen sind, welche Erwartungen sie haben, und ein so genanntes «Haus der Eigentümer» errichtet, wo die EigentümerInnen Auskünfte einholen können und beraten werden. Im Gegensatz zur nationalen Entwicklung, die eine relativ schwache Bilanz in Bezug auf die Sanierung von Freizeitimmobilien aufweist, war es in Tignes 2006 möglich, 1'000 zusätzliche Betten auf den Markt zu bringen.

Einbezug aller AkteurInnen
Zahlreiche VolksvertreterInnen werden heute aktiv, um aus ihrer Wohngegend einen Lebensraum für alle zu schaffen, der das ganze Jahr über attraktiv ist. Regulierungsmassnahmen für Zweitwohnungen müssen in einen weitgreifenden Prozess eingebunden werden, der darauf abzielt, den «alpinen Lebensraum» neu zu überdenken, und der nur auf Grundlage eines nachhaltigen und gemeinschaftlichen Projekts, «Wohnen in den Alpen», Erfolg verspricht.
In diesem Sinne ist eine «Good Governance» zwischen den öffentlichen und privaten AkteurInnen, dem Immobilien- und Tourismussektor, sowie der Landwirtschaft und der Industrie unerlässlich. Sämtliche betroffenen AkteurInnen, allen voran der Staat, der für Raumplanung und nachhaltige Entwicklung verantwortlich ist, sind heute aufgerufen, effektive Instrumente für eine gesunde Regulierung in Bezug auf Zweitwohnungen zu schaffen.

Literatur:
Marcelpoil, E. (coord.) (2006) Nouvelles pratiques touristiques en zones de montagne : vers un renovellement des pratiques de gestion foncière ? Rapport au Ministère du tourisme, Cemargef-Pacte Territoires, Grenoble, 71 S.
Saddier, M. (2005) Foncier-logement : les territoires touristiques et frontaliers sous pression. Rapport au 1er Ministre, Paris, 78 S.