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Wallis: Gletscherabdeckung nur mit Baubewilligung

15.05.2008 / alpMedia
Das Kantonsgericht des Wallis/CH hat kürzlich entschieden, dass für die Abdeckung von Gletschern mit Schutzfolien eine Baubewilligung einzuholen ist. Auslöser des Urteils waren Gletscherabdeckungen in Zermatt und Saas-Fee.
In den vergangenen Jahren hatten die Bergbahnen dort jeweils im Sommer während rund vier Monaten mehrere tausend Quadratmeter ihrer Gletscher abgedeckt. Die Richter sind der Ansicht, dass das durch die Folie verzögerte Abschmelzen des Gletschers zu erheblichen, künstlich geschaffenen Veränderungen in der Landschaft führen kann und deshalb bewilligungspflichtig sei. Die Kantone Uri und Graubünden haben bereits eine Baubewilligungspflicht eingeführt.
Quelle: www.vlp-aspan.ch/de/news/message.php?id=2175 (de)