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Aktive Klimapolitik mit neuer Raumordnung in Südtirol

17.08.2007 / alpMedia
Am 1. August ist in Südtirol/I ein neues Raumordnungsgesetz in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung betrifft die Bauvolumensgutschrift (Bonus, mit dem auf der gleichen Fläche mehr Bauvolumen möglich ist), die künftig auch bei KlimaHaus-B-Neubauten zum Tragen kommt.
Ein KlimaHaus B ist ein Gebäude, welches einen maximalen Heizwärmebedarf von 50 kWh/m²a hat, was 5 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr entspricht. Diese KlimaHaus-Klasse gehört nach dem KlimaHaus Gold und dem KlimaHaus A zu den Gebäuden mit den niedrigsten Heizwärmebedarf. Weiters enthält das neue Gesetz wesentliche Anreize zum energetischen Sanieren von Altbauten sowie neue Bestimmungen für Stiegenhäuser und Wintergärten.
Landesrat Michael Laimer will mit dieser Regelung einen Meilenstein in der Förderung von aktiven Klimaschutzmassnahmen setzen. Ihm zufolge nehme die Landesregierung mit diesen Massnahmen zur Energieeffizienz erneut eine Vorreiterrolle im gesamtstaatlichen Vergleich ein, was aktive Klimapolitik betrifft.
Quelle: www.provinz.bz.it/lpa/news/news_d (de/it)