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Berggemeinschaften gegen eine neue Definition von Berggebieten

02.08.2007 / alpMedia
Die italienische Regierung diskutiert einen Gesetzesentwurf betreffend Maßnahmen zur Reduzierung administrativer Kosten.
Infolge dessen ist geplant, Berggebiete neu zu definieren: in Zukunft sollen nur solche Gemeinden als Berggemeinden gelten, bei denen sich mindestens 80 Prozent der Fläche in einer Höhe von über 600 Metern befinden bzw. 50 Prozent der Fläche über 600 Metern mit einem Höhenunterschied von mindestens 600 Metern zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Punkt der Gemeinde. Durch die Änderung dieses Parameters werden viele Ortschaften ihre Bergcharakteristik verlieren und viele Berggemeinschaften müssen erneut vermessen werden. Vertreter der Berggemeinden haben sich nun zusammengeschlossen, um sich gegen diese Initiative der Regierung zu wehren. Vor allem die nationale Organisation UNCEM unterstreicht die entscheidende Rolle, die die Definition als Berggemeinde für viele Ortschaften hat, besonders hinsichtlich der Verwaltung von Schulen, öffentlicher Dienste, des Sanitätswesens, der Strassen, Wälder und des Bodenschutzes. UNCEM fordert, dass sozioökonomische Kriterien berücksichtigt werden: Nicht nur die Höhe bzw. der Höhenunterschied soll definieren, welche Gemeinde als Berggemeinde gilt, sondern auch Aspekte wie Bevölkerungsentwicklung, Struktur und Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten.
abgelegt unter: Regionalentwicklung