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Die Schweiz schützt Berg- und Alpprodukte
16.11.2006
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alpMedia
KonsumentInnen verbinden mit Bergprodukten Genuss, Natur und Tradition. Bisher war aber die Verwendung der Begriffe "Berg" und "Alp" zur Bezeichnung von Produkten nicht klar geregelt, was einen Missbrauch erlaubte.
Damit will er die Vermarktungschancen von Qualitätsprodukten aus dem Berggebiet verbessern.Der Schweizer Bundesrat hat nun eine Verordnung verabschiedet, die sicherstellt, dass ein Produkt mit der Bezeichnung "Berg", z.B. Bergkäse, tatsächlich aus den Bergen stammt. Ab 2007 dürfen Waren nur dann als Berg- oder Alpprodukt bezeichnet werden, wenn die Rohstoffe aus dem genau definierten Berg- und Sömmerungsgebiet stammen und im Berggebiet einschliesslich der angrenzenden Gemeinden verarbeitet werden. Werden die Produkte ausserhalb der Bergregion verarbeitet, darf nur auf die Herkunft der Rohstoffe hingewiesen werden ("Joghurt aus Bergmilch"). Für ausländische Produkte, welche in der Schweiz verkauft werden, gilt diese Regelung nicht.
Quellen: www.news.admin.ch/message (de/fr/it), www.sab.ch (de/fr/it) 08.11.2006
Quellen: www.news.admin.ch/message (de/fr/it), www.sab.ch (de/fr/it) 08.11.2006