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Bayerns Skipisten - ein Wintermärchen?

20.12.2004 / CIPRA Internationale Alpenschutzkommission
Bayerische Seilbahn und Liftbetreiber schielten bisher neidisch auf ihre österreichischen Nachbarn: Während sie mit ihren Skipisten im Winter meist auf dem Trockenen sassen, verpulverte die Konkurrenz flächenhaft Kunstschnee, um die Touristen bei (Abfahrts-)Laune zu halten. Schneegarantie gibt es in den alpinen Wintersportregionen schon lange nicht mehr.
Deshalb lockerte der Bayerische Landtag nun sehr zur Zufriedenheit der Berg- und Seilbahnbesitzer die Genehmigungspraxis für künstliche Beschneiung.
Mit dem Landtagsbeschluss wird der zeitliche Einsatz von Schneekanonen um zwei Monate verlängert. Künftig darf von Mitte November bis Ende März auch oberhalb der Baumgrenze künstlich beschneit werden. Mit der Lockerung der Beschneiungsrichtlinien will die Regierung auf die angeblich zurückgehenden Zahlen von Wintersportlern in den bayerischen Skiorten und den daraus resultierenden finanziellen Einbussen reagieren. Doch die Statistiken der Bayern Tourismus Marketing sprechen andere Zahlen: Demnach verzeichnete Bayern in den letzten fünf Jahren eine Zunahme der Wintergäste um zwölf Prozent. Das Argument, dass der Einsatz von Schneekanonen eine grössere touristische Nachfrage in den Wintersportregionen mit sich ziehen würde, ist somit nicht mehr haltbar. Umweltschützer und die parlamentarische Opposition kritisieren die Aufweichung der Beschneiungsrichtlinien als verfehlte Reaktion auf die zunehmend schneearmen Winter. Der Einsatz von Schneekanonen ziele alleine auf kurzfristige Gewinnerwartungen und lasse nachhaltige Tourismuskonzepte völlig ausser Acht. Die Folgeschäden für Boden, Vegetation und die Fauna seien offensichtlich. Unbestreitbar sind die Energiekosten und der enorme Wasserverbrauch, die der Einsatz von Schneekanonen verursacht.

Info: www.br-online.de/umwelt-gesundheit/thema

Alpenkonvention: Protokoll Tourismus: Artikel 14 (2)
Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die Erzeugung von Schnee während der jeweiligen örtlichen Kälteperioden zulassen, insbesondere um exponierte Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen es erlauben.
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