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Mehr Schutz vor Auskreuzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen

08.10.2004 / alpMedia
Grenzüberschreitende Regelungen bei gentechnisch veränderten Pflanzen fordern die Umweltminister der Schweiz, Österreichs, Liechtensteins und Deutschlands. Im Rahmen des traditionellen jährlichen Vierertreffens wurde am 16. September in Potsdam neben ökologischen und verkehrspolitischen Themen auch der Umgang mit der Agro-Gentechnik diskutiert.
Zwar werden im Alpenraum noch keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut, doch wollen die vier Alpenstaaten durch gemeinsame Regelungen die konventionelle, gentechnikfreie und ökologische Landwirtschaft schützen. Kernpunkte sind dabei die mögliche Beeinträchtigung der Äcker durch Pollenflug gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und die Klärung bei Haftungsfragen. Der deutsche Bundestag hat bereits ein neues Gentechnikgesetz verabschiedet, das noch den Vermittlungsausschuss durchlaufen muss, bevor es in Kraft tritt. Unter anderem verlangt das Gesetz die Einhaltung von Sicherheitsabständen und die Aufnahme von GVOs in ein öffentlich einsehbares Standortregister. Im Falle einer Verunreinigung konventionell und biologisch bewirtschafteter Felder durch Auskreuzungen muss der GVO-Nachbar haften.
Quellen und Infos: www.taz.de/pt/2004/09/17/a0090.nf/text (de) 17.09.2004, www.verbraucherministerium.de (de)
abgelegt unter: Biologie, Ökologie