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Gentechnisch veränderte Organismen im Bodenseeraum

19.05.2004 / alpMedia
Im Rahmen von Interreg IIIA wurde ein Bericht zum Thema gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft erstellt. Schwerpunkt ist eine Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen der EU und der jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Der Bericht wurde von der Internationalen Bodenseekonferenz in Auftrag gegeben.
In den EU-Mitgliedstaaten gelten seit November 2003 die neuen Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung. Auch zum Thema GVO in der Landwirtschaft entstanden eine Reihe von neuen Gesetzen. In der Schweiz ist im Januar 2004 das neue Gentechnikgesetz in Kraft getreten.
Neben den rechtlichen Bestimmungen wird im Bericht der Stand bezüglich GVO-Freisetzungen, Inverkehrbringen von GVO und GVO-freien Zonen im Bodenseeraum erläutert. Mit Ausnahme des Feldversuchs in Lindau im Kanton Zürich/CH fanden in der Bodenseeregion bis jetzt keine Freisetzungsversuche statt. In keinem der vier beteiligten Länder wurden bisher GVO für den kommerziellen Anbau zugelassen. Verschiedene Regionen und Länder wollen ihre Landwirtschaft per Gesetz gentechfrei erklären, unter anderem der Kanton Tessin (CH), die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Burgenland (A) und Slowenien.
Quelle und Bericht: www.bodenseekonferenz.org, Rubrik Schwerpunkte/Umwelt (de)