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Das IOC gewinnt immer

10.04.2014
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© miss604 / flickr.com

Seit 1915 hat das Internationale Olympische Komitee (IOC) seinen Sitz in Lausanne und ist ein nach Schweizer Recht eingetragener Privatverein. Das IOC verfügt über die Olympischen Spiele und ist «Eigentümer» der olympischen Symbole und der Spiele. In der Olympischen Charta sind keine grossen ethischen oder sportphilosophischen Abhandlungen zu finden, im Gegenteil: In ihr und in dem Host City Contract mit den Gastgeberorten sind die Geschäftsbedingungen für die Vergabe der Olympischen Sommer- oder Winterspiele geregelt – und zwar genauestens. Denn es geht um Geld, und zwar um immer mehr Geld. Wie der Fussball-Weltverband FIFA im Fall der WM zwingt das IOC jeder Regierung, die Olympische Spiele ausrichten möchte, Steuerbefreiung ab. Denn dieser Privatverein nach Schweizer Recht ist de facto ein globaler Konzern, verhandelt mit Staaten und Organisationen wie den UN und besitzt fast diplomatischen Status, unbehelligt von Strafgesetzen oder internationalen Konventionen.
Mehr zur Geschichte und zu den Machensschaften des IOC...


Willige Bewerber akzeptieren alle Bedingungen

Das Zauberwort «Olympische Spiele» veranlasst Staaten und potentielle Ausrichterorte dazu, bereits im Vorfeld auf alle Bedingungen des IOC einzugehen, obwohl die Geschäftsgebaren des IOC als sehr umstritten gelten. Das IOC nutzt die Willigkeit der Bewerber um die Ausrichtung der Spiele, um Bedingungen zu diktieren, die Geschäftspartner im normalen Geschäftsleben weder fordern noch akzeptieren würden. Die Bewerberstädte geben ihre Unterschrift praktisch als Rechtsvorgänger des Organisationskomitees der Olympischen Spiele (OCOG) ab, obwohl ihnen keinerlei Einflussnahme eingeräumt wird. Das OCOG plant, finanziert und führt die eigentlichen Spiele durch. Dazu gehören die Organisationskosten und die Kosten für temporäre Einrichtungen. Zum OCOG Budget gehören die Einnahmen aus Fernsehrechten, Marketingrechten, Lotterie- und Münzprogrammen sowie Zuwendungen des IOC. Das gesamte Restrisiko wird von Bund, Land und Ausrichterorten getragen. Alle permanenten Einrichtungen, wie die Infrastrukturen und alles was verbleibt und nicht gleich wieder abgebaut wird, muss von den Ausrichterorten finanziert werden.
Mehr zur Vertragsgestaltung des IOC...


Sittenwidrige Knebelungsverträge

Die Entwürfe der Verträge des IOC mit den Bewerberorten wurde von den Juristen des Landes Salzburg bei ihrer Beurteilung des Host City Vertrages von Salzburg (Bewerbung 2014) als sittenwidrige Knebelungsverträge bezeichnet (Axel Doering, Gesellschaft für ökologische Forschung e.V.). Es liegt im alleinigen Ermessen des IOC, welchen Teil des Reinertrages aus dem Marketingprogramm und dem Verkauf der Senderechte – als wesentlichsten Einnahmequellen – es dem OCOG überlässt. Das IOC hat die Möglichkeit, bei Nichteinhaltung von Verpflichtungen des OCOG nach alleinigem Ermessen Zahlungen bis zu 25 Prozent zurückzuhalten. Das IOC behält sich einseitige, inhaltlich völlig undefinierte und dem OCOG derzeit noch unbekannte Änderungen seiner technischen Leitfäden, Handbücher und anderer Vorgaben vor, und zwingt u.a. das OCOG, sich an diese Änderungen anzupassen. Das OCOG darf Kapazität, Inhalte, Lage, Struktur, Konstruktion der laut Bewerbung vorgeschlagenen Austragungsstätten bzw. des Olympischen Dorfes ohne IOC-Zustimmung nicht ändern. Das heisst, dass das Kandidaturdossier für die Behörden gegenüber dem IOC verbindlich ist, bevor die für die Olympiabauten ordentlichen Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.
Quelle:
www.olympia-nein.ch/go/ioc/index.php