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Alpenkonvention

10.11.2016

Die Alpenkonvention ist ein Staatsvertrag zur Gewährleistung von Schutz und nachhaltiger Entwicklung des Alpenraums. Das Vertragswerk besteht aus einer Rahmenkonvention und insgesamt zehn verschiedenen Protokollen.

Die Konvention hat in der Schweiz einen schweren Stand und eine bereits sehr lange Geschichte. Nach der Unterzeichnung der Rahmenkonvention im Jahr 1991 wurde die Rahmenvereinbarung vier Jahre nach ihrem in Kraft treten 1999 auch in der Schweiz ratifiziert. Im seither laufenden politischen Prozess ist jedoch bisher keines der Protokolle zur Alpenkonvention ratifiziert worden.

Politik und Bevölkerung sind sich nicht einig, welche Folgen die Ratifizierung der Protokolle für das Berggebiet bringen würden. In der Argumentation dafür und dagegen werden daher viele verschiedene Aussagen herumgereicht; nicht alle davon stimmen:

wahr / falsch?
Aussage
 
Erläuterungen
   
Quelle
false "Die Schweiz ist mit der Alpenkonvention von allen Vertragsstaaten am meisten betroffen."    Österreich trägt fast 55'000 km2 zum Alpenkonventions-Gebiet bei. Dies entspricht 65,3% der Landesfläche.   Mit gut 25'200 km2 sind in der Schweiz 61,1% der Landesfläche betroffen.   *1
false "Die Alpenkonvention führt zu einer Fremdbestimmung."   Das Protokoll 'Streitbeilegung' ist NICHT zur Ratifizierung empfohlen.   Jedes Protokoll verfolgt das Subsidiaritätsprinzip. Die Protokolle gefährden daher die kantonalen Kompetenzen in der Schweiz in keiner Art und Weise.  
false "Die Alpenkonvention schafft zweierlei Recht."   Die Verpflichtungen der Alpenkonvention sind in bestehenden schweizerischen Gesetzen und Verordnungen enthalten. Diese finden im ganzen Land Anwendung.   Da Vorgaben im nationalen Recht unzusetzen sind, wird kein Sonderrecht geschaffen. Die Alpenkonvention führt zu keiner einzigen zusätzlichen Einsprache.    
false "Die Protokolle werden das schweizerische Recht längerfristig verschärfen."   Gesetzesanpassungen sind gemäss Bundesrat und Experten-Bericht NICHT notwendig.   Die Protokolle sind jederzeit einzeln kündbar.   *2
false "Die Anzahl von Beschwerden von Umweltorganisationen wird zunehmen."   Das Verbandsbeschwerderecht ist im nationalen Recht verankert. Dies wird nicht geändert.   Da keine Gesetzesanpassungen notwendig sind, werden auch keine zusätzlichen Grundlagen für Beschwerden geschaffen.    
tilde "Es werden weitere Protokolle folgen."   Kein weiteres Protokoll tritt automatisch in Kraft. Jedem Protokoll muss einzeln zugestimmt werden.   In der Schweiz ist vom politischen Kompromiss auszugehen, bei dem es bei drei ratifizierten Protokollen bleibt.   *3
false "Die EU hat bisher keine Protokolle ratifiziert und wird dies auch in Zukunft nicht tun."   Die EU hat sieben Protokolle unterzeichnet und bisher vier davon in Kraft gesetzt.   In fünf Vertragsstaaten sind bereits heute alle 10 Protokolle in Kraft: A, D, F, FL und SLO.   *4
false "Die Protokolle sind schutzlastig und verletzen der Prinzip der Nachhaltigkeit."   Eine sparsame und umweltverträgliche Nutzung von Ressourcen und der Schutz der natürlichen Umwelt ist eines von mehreren Zielen.   Die Förderung der Wirtschaftsentwicklung bei gleichzeitiger ausgewogener Bevölkerungsentwicklung ein anderes.   *5
false "Die Protokolle schränken die wirtschaftliche Entwicklung im Berggebiet massiv ein."   Die Abgeltung von Leistungen, die im öffentlichen Interesse stehen, von Produktionserschwernissen und allfälligen zusätzlichen Nutzungseinschränkungen im Alpenraum ist als Ziel zu berücksichtigen.   Die intensive Mitarbeit der Schweiz hat insbesondere bei den Protokollen 'Raumplanung und Nachhaltige Entwickung' und 'Verkehr' zur Berücksichtigung des Prinzips der Nachhaltigkeit geführt.   *6
tilde "Durch die Protokolle wird die Meinung der direkt betroffenen Bevölkerung  ignoriert."   Die berechtigten Anliegen der Schweizer Gebirgskantone sind während der nationalen Vernehmlassung und den internationalen Verhandlungen erfolgreich in die Alpenkonvention eingeflossen.   Die Schweiz war massgeblich an der Erabeitung der beiden Protokolle 'Raumplanung und nachhaltige Entwicklung' und 'Verkehr' beteiligt.    
false "Das Verkehrsprotokoll widerspricht den Grundsätzen der EU und der Schweiz."   A, D, F, FL und SLO haben das Verkehrsprotokoll schon vor Jahren ratifiziert, nur Italien fehlt neben der Schweiz in der Reihe.   Die Ratifizierung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention bietet der Schweiz die Chance, ihre Verlagerungspolitik international abzustützen.   *7
false "Der öffentliche Verkehr wird gegenüber dem Privatverkehr bevorteilt."   Die Schweiz hat dieses Protokoll wesentlich geprägt. Es enthält nur eine allgemeine Verpflichtung zur Förderung umweltgerechter öffentlicher Verkehrssysteme.     *8
false "Das Verkehrsprotokoll verunmöglicht die Helikopterfliegerei."   Art. 12 des Verkehrsprotokolls verlangt lediglich Bemühungen zur Reduktion von Aussenlandungen.   Gleichzeitig wird die Notwendigkeit der Schaffung und Erhaltung von ausreichenden Verkehrsinfrastrukturen für einen funktionierenden Individualverkehr anerkannt.    
false "Der Tourismus wird mit Auflagen und Verboten massiv eingeschränkt."   Das Protokoll 'Tourismus' ist NICHT zur Ratifizierung empfohlen.   Die geltenden Einschränkungen werden von nationalem Recht vorgegeben.   *9

Quellen:

*1 http://www.alpconv.org/documents/Permanent_Secretariat/web/AS1/AS1_Auflage2_D.pdf , S.44 und www.wikipedia.de 
*2 Botschaft BR: http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4812/317637/d_n_4812_317637_317713.htm 
Expertenbericht: http://www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00228/00290/index.html?lang=de; PDF-download: Alpenkonvention und Berggebiet: Erfüllung Motion 04.3260 der UREK-S 
Gesetzesgrundlage: Rahmenkonvention Art. 11 und 13 
*3 Rahmenkonvention Art. 11, Abs. 2 
*4 http://www.alpconv.org/documents/Permanent_Secretariat/web/AS1/AS1_Auflage2_D.pdf , S.17, 18 und 19 
*5 Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung Art. 1 
*6 Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung Art. 1 und 11 
*7 http://www.alpconv.org/documents/Permanent_Secretariat/web/AS1/AS1_Auflage2_D.pdf , S.19 
*8 Verkehrsprotokoll Art. 1, 9 und 11, Abs. 3 
*9 Selbstverpflichtung aus freien Stücken: Nachhaltigkeits-Charta des Schweizer Tourismus; http://www.stnet.ch/de.cfm/ueber_uns/facts/offer-Ueber_uns-Facts-331998.html