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Rechtsservicestelle

Zukunftsweisende Einrichtung mit alpenweitem Vorbildcharakter

Die Alpenkonvention ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherzustellen. Mit der Unterzeichnung der Alpenkonvention am 7. November 1991 in Salzburg wurde ein bedeutender Grundstein gelegt. Mit dem österreichweiten Inkrafttreten der Rahmenkonvention bzw. aller Durchführungsprotokolle in den Jahren 1995 bzw. 2002 hat sich Österreich zur konsequenten Umsetzung des Übereinkommens verpflichtet. 

Rechtsservicestelle

Die vom österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie von der Europäischen Union und der Republik Österreich im Rahmen des EU-Programms für die Ländliche Entwicklung kofinanzierte, großteils ehrenamtlich tätige Rechtsservicestelle-Alpenkonvention bei CIPRA Österreich setzt sich seit 2009 mit Fragen der rechtlichen Auslegung der Alpenkonvention, insbesondere ihrer Protokolle auseinander.

Ziel der Rechtsservicestelle ist es, immer noch vorhandene Berührungsängste mit der Alpenkonvention abzubauen, deren Potenzial aufzuzeigen bzw. auszuschöpfen und in weiterer Folge Entscheidungsprozesse zu erleichtern sowie den Verwaltungsapparat zu unterstützen und zu entlasten.

Ein Kreis von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Anwaltsbereich bildet den Kern dieser für den Alpenraum nach wie vor einzigartigen Einrichtung.

Konkret umfasst die Serviceleistung seitens der ExpertInnen eine erste, unverbindliche und allgemeine Auskunft zur Auslegung bzw. Umsetzung der Alpenkonvention. Mit dieser kostenlosen Einrichtung wird nationalen und regionalen Behörden, aber auch VertreterInnen aus der Zivilgesellschaft eine rechtlich fundierte Hilfestellung in Sachen Alpenkonvention gegeben. Die Auskunft ersetzt jedoch keinesfalls behördliche Ermittlungsverfahren oder etwa Gutachten von Sachverständigen. Die Rechtsservicestelle Alpenkonvention beschäftigt sich ausschließlich mit Anfragen, die VOR der verwaltungsbehördlichen Erledigung an sie herangetragen werden; eine Überprüfung von Entscheidungen wird nicht vorgenommen.

Alpenkonventionsrecht.at - Rechtsdatenbank Alpenkonvention

Weiters pflegt die Rechtsservicestelle die Rechtsdatenbank Alpenkonvention, die im Jahr 2021 gänzlich überarbeitet wurde und nun auf www.alpenkonventionsrecht.at verfügbar ist. In dieser Datenbank finden Sie verwaltungsbehördliche Entscheidungen, Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte und der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof), Rechtssätze, sowie einschlägige rechtswissenschaftliche Literaturquellen und die Stellungnahmen der Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten der Rechtsservicestelle zu Fragen der Anwendung und Auslegung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle.

Bedeutung der Einrichtung

  • Rechtlich fundierte Hilfestellung in Sachen Alpenkonvention
  • Abbau von Berührungsängsten mit der Alpenkonvention
  • Entlastung der Verwaltung durch Vorbeurteilungen
  • Verbesserung in der regionalen und nationalen Anwendung der Alpenkonvention
  • Vorbildwirkung in der internationalen Umsetzung der Alpenkonvention
  • Niederschwelliger Zugang zum Alpenkonventionsrecht über Rechtsdatenbank

 Eine Auflistung der bisherigen Anfragen finden Sie hier zum Download.

 

Anfragen an die Alpenkonventions-Rechtsservicestelle können direkt an das Alpenkonventionsbüro von CIPRA Österreich gerichtet werden:

, Alpenkonventionsbüro, Dresdner Straße 82/7. OG, 1200 Wien,

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