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Aktuelles von CIPRA Österreich

Workshop im Rahmen des Projekts „Waldbesuche im Fokus #2“

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(c) Rainer Sturm / Pixelio.de

Am 20. November 2023 findet der Workshop „Waldbesuche im Fokus: Wald – Freizeitnutzung – Infrastruktur“ von CIPRA Österreich in Salzburg statt. Der Schwerpunkt des diesjährigen Workshops wird auf Infrastruktur und dessen Lenkungseffekte zur Verminderung von Nutzungskonflikten in der Freizeitnutzung gelegt.

Ziel des Workshops ist es, wirksame Strategien und Ansätze zur Konfliktlösung im Zusammenhang mit der Freizeitnutzung im Wald zu erforschen. Ein bereichsübergreifender Erfahrungsaustausch soll dazu beitragen, Lösungen zur Infrastruktur für Freizeitnutzung in einem kooperativen Ansatz zu erarbeiten. Mittels Impulsvorträgen von Fachexpert:innen soll Wissen aufgebaut und in Arbeitsgruppen vertieft werden.

Melden Sie sich bis spätestens 15. November 2023 per E-Mail an: [email protected]

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmer:innen ist auf 50 Personen beschränkt.

Wann: Montag, 20. November 2023, 10:15 Uhr
Wo: Hotel Imlauer & Bräu, Salzburg

Podcast "Alpenrauschen" - Staffel 2 hat begonnen

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Schon in der ersten Staffel des Podcast hat Paul Kuncio, Geschäftsführer der CIPRA Österreich, mit verschiedensten Menschen, die durch ihr tägliches Tun das Leben in den Alpen mitgestalten und damit zur Umsetzung der Alpenkonvention beitragen, gesprochen. Auch in der zweiten Staffel werden wieder spannende Themen rund um eine nachhaltige Entwicklung der Alpen diskutiert.

In der ersten Episode geht es gleich spannend weiter: Wie man mit einem möglichst geringen CO2-Fußabdruck die Alpen bewandern kann, zeigt der Verein „Bahn zum Berg“ seit einigen Jahren. In Kooperation mit der Organisation „Protect Our Winters“ Austria wurde nun ein Tourenführer für Nordtirol ausgearbeitet. Welche Besonderheiten der Tourenführer enthält und wie er eine nachhaltige Freizeitnutzung fördert, wird mit Veronika Schöll von Bahn zum Berg und Anna Siebenbrunner von Protect Our Winters besprochen.

Am 12.07. folgt die zweite Episode mit dem Filmemacher Bernhard Rainer, der über seinen Dokumentarfilm „Das vergessene Paradies der Alpen – Die Koralm in Zeiten der Energiewende“ erzählt. Mit der kritischen Beleuchtung des Vorhabens wird das Format „Film“ zum Protest gegen das Kraftwerk am östlichen Rand der Alpen und gibt den Betroffenen eine Stimme.

Jetzt reinhören!

CIPRA Österreich startet Umfrage zur Freizeitnutzung im Wald

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(c) Zbynek Skrceny, unsplash

Die Freizeitnutzung in Österreichs Wäldern hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und ruft zahlreiche Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungsgruppen hervor. Im Projekt „Waldbesuche im Fokus #2“ steht der Einfluss (nicht) vorhandener Infrastruktur, Verkehr und Mobilität im Zentrum des Projekts.

Im Zuge einer Umfrage werden die Konfliktfelder zwischen Grundbesitzer:innen sowie relevanter Akteur:innen, insbesondere der Erholungsuchenden, herausgearbeitet. Ergänzend werden Informationen zu Gebieten, die für Freizeitnutzung und Erholung genutzt werden, zur (Verkehrs-)Infrastruktur sowie dem Freizeitverhalten der Nutzer:innen gesammelt. Durchgeführt wird die Umfrage mit Unterstützung der Projektpartner Land&Forst Betriebe Österreich, Österreichischer Alpenverein und Naturfreunde Österreich.

Ziel des Projekts ist es, Erfahrungswerte zur Freizeitnutzung aus Perspektive der Freizeitnutzer:innen und Erholungssuchenden sowie von Grundbesitzer:innen und Bereitsteller:innen zu sammeln und dadurch geeignete Lösungsansätze zu finden.

Die Beantwortung der Online-Umfrage beansprucht etwa 10-15 Minuten.

Zum Fragebogen für Grundbesitzer:innen und Bereitsteller:innen: https://forms.gle/3W5cM4J96r9itGv39

Zum Fragebogen für Freizeitnutzer:innen und Erholungsuchende: https://forms.gle/UeMvzu7a1hPYpCrA8

Wir hoffen, Sie als Teilnehmer:innen der Umfrage gewinnen zu können und freuen uns auf Ihre Beiträge!

Workshop: Das Protokoll "Naturschutz und Landschaftspflege" der Alpenkonvention

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Nach dreizehn Jahren wurde die Workshopreihe der Rechtsservicestelle Alpenkonvention in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg erfolgreich abgeschlossen. Ein neues Kapitel öffnet sich.

Salzburg, 03.05.2023  - Mit der Workshopreihe der Rechtsservicestelle wurde eine Veranstaltung etabliert, die sich jährlich mit einem der acht Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention auseinandersetzte. Im Jahr 2015 wurde dann ergänzend die Schriftenreihe zur Alpenkonvention initiiert, die als Tagungsbände zu den Workshops ausgearbeitet und über den Verlag Österreich veröffentlicht wurden. Auf Grundlage des diesjährigen Workshops wird nun Band Nr. 8 ausgearbeitet und im Frühjahr 2024 veröffentlicht.

Der Workshop zum Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege (NSchP) wurde traditionell mit einem Rückblick über die Entstehungsgeschichte des Protokolls vom Delegationsleiter zur Alpenkonvention ,Ewald Galle (BMK), begonnen. Sebastian Krempelmeier von der Universität Salzburg hat am Beispiel des Speicherkraftwerks Kühtai (Tirol) dargestellt, wie bei Konflikten zwischen dem NSchP und innerstaatlichem Recht umzugehen ist. Dabei hat sich herausgestellt, dass ein „Aushebeln“ des NSchP durch nationale Gesetze gewissermaßen möglich ist, wenn auch dies die völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht aufzuheben vermag.

Das Naturschutzrecht ist eine stark durch die Europäische Union geprägte Rechtsmaterie. Welche Deckungsflächen es zwischen Unionsumweltrecht und dem NSchP gibt, hat Miriam Hofer von der Universität Graz präsentiert. Neben der unterschiedlichen Wirkung von Unionsrecht und dem NSchP wurde aufgezeigt, dass die Verpflichtungen aus dem NSchP Abweichungen von Unionsrecht rechtfertigen können und es vom Unionsrecht nicht erfasste Handlungsfelder im NSchP gibt. Eine fachliche Perspektive brachte Lukas Umgeher von REVITAL zur Landschaftsplanung im Sinne des NSchP ein und zeigte mit Beispielen aus verschiedenen Bundesländern, dass die vorhandenen Instrumente im Raumordnungsrecht den Anforderungen iSd NSchP erfüllen. Jedoch ist die Biodiversitätskrise ein Beweis für eine unzureichende Planung, die auf die naturschutzfachlichen Anforderungen in der Landschaft ausreichend Rücksicht nimmt.

Daniel Ennöckl von der BOKU Wien ging ausführlich auf Art 11 NSchP ein und stellte dar, dass diese Bestimmung unterschiedliche Grade der Verbindlichkeit enthalte. Dem Art 11 kann aber ein Bestandsschutz von Schutzgebieten entnommen werden, der jedoch kein absolutes Eingriffsverbot normiert. Bei Verkleinerungen ist aber eine entsprechende Interessenabwägung vorzunehmen, die auch aus den Akten hervorgehen muss. Auf die Herausforderungen der rechtlichen Interessenabwägung ist abschließend Christoph Romirer von der Universität Graz eingegangen. Ziel der Interessenabwägung ist der Ausgleich gegenläufiger Interessen, wobei die jeweilige Behörde einen entsprechenden Ermessensspielraum hat und die verschiedenen Interessen oftmals schwer zu vergleichen sind. Es sind die Argumente aber möglichst umfassend und präzise zu erfassen und gegenüberzustellen.

Mit rund 60 Teilnehmer:innen fanden angeregte Diskussionsrunden zu den einzelnen Vorträgen statt. Zahlreiche Fragen nahmen, wie im Vorfeld bereits erwartet, Bezug auf das Thema der Energiewende im Alpenraum. Ein Bereich, in dem Nutzungskonflikte sehr deutlich werden.

Die Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich bedankt sich für die zahlreiche Teilnahme und die konstruktiven Diskussionen. 2024 wird die Rechtsservicestelle Alpenkonvention mit einem neuen Veranstaltungsformat zurückkommen.

Zur Schriftenreihe

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Schriftenreihe zur Alpenkonvention: Band 7 zum Protokoll „Bodenschutz“ ab sofort erhältlich

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Das Protokoll "Bodenschutz" der Alpenkonvention enthält spezifische Vorschriften zum Schutz des Bodens im gesamten Alpenraum. In Österreich gilt es als völkerrechtlicher Vertrag und ist Teil der Unionsrechtsordnung. In Anbetracht des steigenden Flächenverbrauchs und der Auswirkungen des Klimawandels auf die Alpen sind die Inhalte aktueller denn je. Das Protokoll regelt bodenbelastende Vorhaben wie den Bau von Skianlagen in labilen Gebieten und hat bereits Einzug in die Praxis von Behörden und Gerichten gehalten. Trotzdem werden die Vorgaben des Protokolls nicht umfassend genug berücksichtigt.

In diesem Band wird nicht nur eine detaillierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Inhalten des Protokolls "Bodenschutz" präsentiert, sondern auch die bisherige Anwendungspraxis in Österreich dokumentiert. In sechs Kapiteln werden neben den bestehenden Bodenschutzrecht in Österreich und der EU auch Auswirkungen auf zahlreiche andere Sektoren, wie Tourismus, Landwirtschaft, Moorschutz und Naturgefahren, von Expert:innen diskutiert.

Das Zusatzmaterial enthält den Vertragstext in allen authentischen Vertragssprachen sowie Auszüge aus den parlamentarischen Umsetzungsmaterialien und eine tabellarische Darstellung der Vorentwürfe zum Protokoll. Mit diesem Band wird ein wichtiger Beitrag zur Sensibilisierung für den Schutz des Bodens im Alpenraum geleistet und eine Grundlage für eine umfassendere Berücksichtigung der Vorgaben des Protokolls geschaffen.

Das Buch ist als Printversion sowie als eBook hier erhältlich.

Informationen zur Judikatur und Literatur zum Bodenschutzprotokoll finden Sie unter www.alpenkonventionsrecht.at

Ö1-Beitrag: Raumplanung im Hochgebirge

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In Nachfolge des Workshops "ALPINE RAUMORDNUNG: Raumplanung unter vielschichtigen Limitationen" am 27. September 2022, gibt es nun einen Beitrag auf Ö1 unter dem Titel "Raumplanung im Hochgebirge" zum nachhören. Der Beitrag ist auf der Website von Ö1 bis ^9. Oktober 2022 abrufbar. Das Alpenkonventionsbüro von CIPRA Österreich bedankt sich bei allen Referent:innen und Gästen für die Teilnahme am Workshop.

Jetzt anhören!

Alpine Raumordnung: Aktuelle Herausforderungen verlangen stärkere Zusammenarbeit

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Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2020-2024 dazu bekannt, sich für ein gebietskörperschaften- und sektorenübergreifendes Raumentwicklungskonzept für alpine Raumordnung einzusetzen. Wie Alpine Raumordnung umgesetzt werden kann, welche Herausforderungen im Alpenraum bestehen und wer die relevanten Akteure sind, diskutierten rund 50 Teilnehmer:innen beim Workshop des Alpenkonventionsbüros von CIPRA Österreich.

Während in der Vergangenheit besonders die touristische Erschließung des Hochgebirges im Fokus der Alpinen Raumordnung stand, treten neue Herausforderungen wie der hohe Klima-, Biodiversitäts- und Energiekrise. Diese multiple Krisensituation führt auch zu einem erhöhten Druck auf den Alpenraum. Der Alpentransit, die Siedlungsentwicklung, der Tourismus und die Energiewende sind besonders aktue Themen, die sich auf die Bevölkerung und die Natur auswirken. Jedoch zeigt sich, dass der Alpinen Raumordnung kein einheitlicher, im Alpenraum generell anerkannte Definition zugrunde liegt. Aus diesem Grund wurde auch eine Definition für das Handbuch "Alpine Raumordnung" vom Alpenkonventionsbüro von CIPRA Österreich erarbeitet:

„Alpine Raumordnung umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen und Aktivitäten öffentlicher Gebietskörperschaften wie auch Unternehmen, Verbände und Privatpersonen, die die vorausschauende Gestaltung des Alpenraumes unter Berücksichtigung regionaler, nationaler wie internationaler Zielsetzungen zum Gegenstand haben. Zum Alpenraum zählen jene Flächen, die sich im Alpenkonventionsperimeter befinden.“

Die thematischen Vorträge zeigten die Komplexität einer gebietskörperschaften- und sektorenübergreifenden Raumordnung/-planung und zugleich die Notwendigkeit auf. Aus den Diskussionen ging auch klar hervor, dass eine steigende Herausforderung und gleichzeitige Gefahr für den alpinen Freiraum in der Energiekrise gesehen werden. Die multiplen Krisen verlangen große Anstrengungen auf allen Ebenen ab, die sich aus langfristiger Sicht für eine umweltverträglichere Entwicklung des Alpenraumes bezahlt machen werden. Als Resultat der spannenden Diskussionen kann mitgenommen werden, dass vor notwendigen Anstrengungen nicht zurückgeschreckt werden darf, sondern vielmehr mutig in einem bereichsübergreifenden Kontext an einer Alpinen Raumordnung gearbeitet werden muss. Besonders gilt es die vorhandenen Planungsinstrumente und ihre Potenziale zu stärken und miteinander zu verschränken, damit die Raumordnung/-planung ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes leisten kann.

Mehr zur Alpinen Raumordnung können Sie im Beitrag "Raumplanung im Hochgebirge" auf Ö1 am Mittwoch, 12.10.2022 um 18:25 Uhr hören: https://oe1.orf.at/programm/20221012#694596/Raumplanung-im-Hochgebirge

Das Handbuch "Alpine Raumordnung" ist ab sofort als Print-Ausgabe und als kostenloses PDF (Download) erhältlich.

Download:
Zusammenfassung des Workshops

 

 

 

Workshop zur Alpinen Raumordnung

Das Alpenkonventionsbüro von CIPRA Österreich ladet zum Workshop "ALPINE RAUMORDNUNG: Raumplanung unter vielschichtigen Limitationen" ein.

Wann: Dienstag, 27. September 2022, 9:45 Uhr
Wo:
Sheraton Grand Hotel, Salzburg

Anlass des Workshops ist die im österreichischen Regierungsprogramm verankerte Ankündigung, dass sich die Bundesregierung für die Ausarbeitung eines gebietskörperschaften- und sektorenübergreifenden Raumentwicklungskonzeptes für Alpine Raumordnung einsetzen wird. Der Alpenraum ist geprägt von einer vielfältigen Natur und Landschaft mit zahlreichen Seen, Gletschern, Flüssen, Bergen und Tälern. Der verfügbare Lebens- und Wirtschaftsraum ist aufgrund der besonderen Topografie aber zahlreichen Limitationen unterworfen. Bei der Gestaltung und Entwicklung des Alpenraumes kommt der Raumordnung und Raumplanung somit eine bedeutende Rolle zu.

Gemeinsam mit den Teilnehmer:innen und Raumplanungsexpert:innen soll über die für den Alpenraum spezifischen Herausforderungen in der Raumplanung und mögliche Umsetzungsmöglichkeiten für eine Alpine Raumordnung diskutiert werden.

Programm und Anmeldung

Download Programm
Anmeldung bis zum 23. September 2022: https://bit.ly/3PPZfql

Die Anzahl der Teilnehmer:innen wird auf 60 Personen beschränkt sein. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Die Aufmerksamkeit auf Bodenschutz

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Dr. Wilhelm Bergthaler fesselte mit seinem Vortrag zu den Auswirkungen touristischer Infrastrukturen die Teilnehmer:innen, (c) Sebastian Reisinger

CIPRA Österreich und der Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Innsbruck haben in Zusammenarbeit mit der Rechtsservicestelle Alpenkonvention zum Workshop geladen.

Am 3. Mai 2022 haben sich über 50 Teilnehmer:innen in Salzburg zusammengefunden, um über die Vorgaben des Protokolls „Bodenschutz“ der Alpenkonvention zu diskutieren. Im Fokus stand die Frage, welche Anforderungen das Bodenschutzprotokoll für den Bodenschutz enthält und wie das Bodenschutzrecht auf nationaler und unionsrechtlicher Ebene ausgestaltet ist.

Das Bodenschutzrecht zeigt sich als relativ junge Rechtsmaterie schwer greifbar und ist auf Grund seines Charakters als Querschnittsmaterie stark zersplittert. Neben einzelnen einschlägigen Landesgesetzen zum Bodenschutz finden sich auch zahlreiche Bestimmungen in anderen Materiengesetzen, wie etwa auch dem UVP-G oder den Naturschutzgesetzen der Bundesländer .Obwohl das Bodenschutzprotokoll im Vergleich zu anderen Protokollen durchaus klare Vorgaben enthält, hielt Univ-Prof. Peter Bußjäger fest, dass nur wenige Bestimmungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit hinreichend bestimmt sind. Die Hauptanwendungsfälle für Bestimmungen des Bodenschutzprotokolls sind Naturschutz-, Forst- und UVP-Verfahren. Dabei zeigt sich, dass insbesondere die Rechtsprechung des VwGH zurückhaltend bei der Auslegung von Art 9 zum Schutz von Feuchtgebieten und Mooren ist, was zu einem entsprechend schwachen Schutz in Genehmigungsverfahren führt. Allgemein zeigte sich, dass die Judikatur sich neben Art 9 oftmals auf Art 14 des Protokolls, zu den Auswirkungen touristischer Infrastruktur bezieht. Die häufigsten genannten Entscheidungen dazu stellen die „Muttereralm“-Entscheidung des Unabhängigen Umweltsenats aus dem Jahr 2004 und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum „Diabasabbau am Schönagerl“ aus dem Jahr 2006 dar.

Während in der Entscheidung „Muttereralm“ Art 14 des Protokol eindeutig als unmittelbar anwendbar erkannt wurde und damit die Bedeutung für Genehmigungsverfahren erheblich zunahm, wurde mit dem Erkenntnis des VwGH zum Diabasabbau der Schutz von Feuchtgebiete und Moore abgeschwächt. Art 9 normiert somit keinen absoluten Schutz und Eingriffe sind in Ausnahmefällen mit der Alpenkonvention vereinbar. Die Studie des WWF und ÖKÖBÜRO zeigt jedoch, dass diese Genehmigungen nicht zur Ausnahme zählen, sondern zur Regel geworden sind.

Zum Abschluss wurde einhellig festgestellt, dass es eine mutigere Anwendung und Umsetzung des Protokolls bedarf, damit das Potenzial ausgeschöpft werden kann. Nicht zu unterschätzen sei aber auch die Wirkung des Protokolls auf der Planungsebene. Hier könne das Protokoll bereits in der Planung zum Absehen, Zurückziehen oder Anpassungen von Vorhaben führen, ohne das es dazu eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung bedarf. Die Ergebnisse des Workshops werden in einem Tagungsband im Frühjahr 2023, als Band 7 der Schriftenreihe zur Alpenkonvention, über den Verlag Österreich veröffentlich: https://elibrary.verlagoesterreich.at/

Sie suchen nach Entscheidungen zur Alpenkonvention? Dann besuchen Sie die Rechtsdatenbank Alpenkonvention unter www.alpenkonventionsrecht.at

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ALPENRAUSCHEN: Neuer Podcast von CIPRA Österreich

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Paul Kuncio, Geschäftsführer von CIPRA Österreich und Leiter des Alpenkonventionsbüros, spricht im neuen Audioformat mit interessanten Persönlichkeiten über ihr Engagement und wie dieses dazu beiträgt, die Alpenkonvention in Österreich umzusetzen. „Unser Podcast ,ALPENRAUSCHEN‘ wird persönlich und zeigt, dass jede:r Einzelne Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes hat und der Alpenkonvention wertvolle Hilfestellung geben kann“, sagt Kuncio. In der ersten Folge ist Andreas Jaritz, Gründer und CEO von „EmmaWanderer“, zu Gast. „EmmaWanderer“ ist ein Unternehmen, das sich dem Co-Working verschrieben hat und dazu einen Campus in der Gemeinde Hieflau in der Steiermark, am Rande zum Nationalpark Gesäuse, eröffnet. Wie Co-Working die Arbeitswelt verändert, warum das mit der Alpenkonvention zusammenhängt und ob dies auch neue Chancen für den ländlichen Raum bietet, ist ab sofort im Podcast „ALPENRAUSCHEN“ von CIPRA Österreich zu hören.

Jetzt reinhören: ALPENRAUSCHEN-Podcast

Weiterführende Links: www.emmawanderer.com

Workshop: Das Protokoll "Bodenschutz" der Alpenkonvention - 3. Mai 2022

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Die Workshopreihe der Rechtsservicestelle Alpenkonvention von CIPRA Österreich geht in die nächste Runde. Im diesjährigen Workshop wird das Protokoll "Bodenschutz" der Alpenkonvention einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Melden Sie sich noch bis zum 26. April 2022 für die Teilnahme am Workshop in Salzburg an. Anmeldung und Programm

Gemeinsam mit Expert:innen wie Arthur Kanonier (TU Wien) oder Peter Bußjäger (Universität Innsbruck) werden wir uns mit aktuellen Fragestellungen zum Bodenschutz befassen. Die Beanspruchung des Bodens durch Siedlungsentwicklung, Industrie, Gewerbe, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft sowie Verkehr zeigt, dass es eines fach- und bereichsübergreifend koordinierten Bodenschutz bedarf.

Wann: 3. Mai 2022, 10 Uhr bis 15.15 Uhr
Wo: Parkhotel Brunauer, Elisabethstraße 45 a, 5020 Salzburg

Die Teilnahme ist kostenlos und auf 60 Teilnehmer:innen beschränkt. 

Wir danken dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die Ermöglichung dieses Workshops.

www.alpenkonventionsrecht.at

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Eine neue Website für die Serviceleistungen der Rechtservicestelle Alpenkonvention und des Alpenkonventionsbüros von CIPRA Österreich

Im vergangenen Jahr wurde intensiv an der Überarbeitung der Rechtsdatenbank Alpenkonvention gearbeitet. Außerdem sollte das Alpenkonventionsbüro und die Rechtsservicestelle mit ihrer Arbeit sichtbarer werden. Denn die Arbeit des Alpenkonventionsbüros als Informations- und Anlaufstelle für Behörden, NGO’s und Privatpersonen, sowie die Arbeit der Rechtsservicestelle mit der Workshopreihe, der Schriftenreihe zur Alpenkonvention und ihrer zahlreichen Stellungnahmen zu Auslegungs- und Anwendungsfragen der Durchführungsprotokolle tragen zum Bekanntheitsgrad, zum allgemeinen Verständnis und zur Rechtsentwicklung des Alpenkonventionsrechts bei.

Das Kernstück der Website bildet die Rechtsdatenbank. Die übersichtliche und leicht nutzbare Oberfläche ermöglicht es in kürzester Zeit einschlägige Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte, sowie der Gerichtshöfe des Öffentlichen Rechts, als auch rechtswissenschaftliche Literatur und die Stellungnahmen der ehrenamtlichen Rechtsexpert:innen der Rechtsservicestelle Alpenkonvention zu suchen. Neu hinzugefügt wurden die einschlägigen Rechtssätze des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes. Die Datenbank wird regelmäßig mit neuen Entscheidungen, Literatur und Stellungnahmen ergänzt.

Außerdem steht für Interessierte ein Informationsblatt zur Verfügung, dass die wichtigsten Fragen in Bezug auf Anfragen an die Rechtsservicestelle beantwortet. Um auch die Hemmschwelle für die Kontaktaufnahme herabzusetzen, gibt es ein Kontaktformular, in dem schnell und einfach Kontakt hergestellt werden kann.

Jeder kann zur Umsetzung und Anwendung der Alpenkonvention in Österreich beitragen. Sollten Sie Fragen zur Anwendung, Auslegung und Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle haben, besuchen Sie uns auf www.alpenkonventionsrecht.at oder schreiben Sie direkt an [email protected].

Im Namen der Rechtsservicestelle Alpenkonvention

Paul Kuncio, Geschäftsführer CIPRA Österreich

Verfassungsgerichtshof hebt Vorarlberg Verordnung auf Grundlage des Protokolls "Naturschutz und Landschaftspflege" der Alpenkonvention auf

Eine gute Nachricht für den sensiblen Alpenraum: Auf Antrag des Landesvolksanwaltes von Vorarlberg hat der Verfassungsgerichtshof am 15.12.2021 (GZ: V 425/2020-9) eine Vorarlberger Verordnung, mit der das Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ in Lech (LGBl. 41/2019) um eine Teilfläche von rund 900 m2 verkleinert werden sollte, als gesetzwidrig aufgehoben.

Hintergrund der Verordnung war der Plan zur Errichtung einer neuen Liftanlage „Grubenalpbahn“ in der Gemeinde Lech. Die geplante 6er-Sesselbahn würde auf einer Länge von ca. 84,8 m das Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ überspannen. Bereits vor der Flächenreduzierung des Naturschutzgebietes erfolgte eine negative Beurteilung des Vorhabens durch ein naturschutzfachliches Gutachten. Darin wird festgehalten, dass die Errichtung der Grubenalpbahn das Landschaftsbild dauerhaft nachteilig beeinflusst und somit im Widerspruch zum Schutzzweck des Gebietes steht.

Während der Landesvolksanwalt mit seinen ersten zwei Vorbringen erfolglos blieb, drang er mit dem Argument, dass die Bestimmung des Art 11 Abs 1 des Durchführungsprotokolls der Alpenkonvention „Naturschutz und Landschaftspflege“ bei der Erlassung der Verordnung unberücksichtigt geblieben sei, durch. Der Verfassungsgerichtshof hält fest, dass das Art 11 Abs 1 Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ unmittelbar anwendbar ist und Österreich damit verpflichtet ist, „bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzweckes zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern“. Beeinträchtigungen oder Zerstörungen der Schutzgebiete sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Aus der Anwendung dieser Bestimmung ergibt sich auch die Verpflichtung zur Durchführung einer Interessenabwägung im Verordnungserlassungsverfahren.

Soweit wenig überraschend. Interessant wird es bei der Begründung der Gesetzwidrigkeit. Der VfGH führt dazu wie folgt aus:

Die Vorarlberger Landesregierung hat als wesentliche Begründung für den Änderungsbedarf die Errichtung einer Liftanlage (,Grubenalpbahn) angegeben. Dieses Interesse ist mit dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Naturschutzgebietes abzuwägen, insbesondere unter Berücksichtigung von Art. 11 Abs. 1 Naturschutzprotokoll (,alle geeigneten Maßnahmen‘; Hautzenberg, RdU 2013, 240). Eine ausreichende Interessenabwägung geht aus den Verordnungsakten aber nicht hervor. Auch der von der Vorarlberger Landesregierung vorgebrachte Umstand, dass es sich nur um eine geringfügige Verkleinerung des Naturschutzgebietes handle und die betroffene Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt werde, reicht dafür nicht aus.

Fazit des Erkenntnisses: Die Behörden haben die Bestimmungen der Alpenkonvention sorgfältig auf ihre Anwendbarkeit und auf ihre enthaltenen Verpflichtungen zu überprüfen. Im Rahmen der Interessenabwägung ist eine eingehende Auseinandersetzung der öffentlichen Interessen vorzunehmen. Wird dies nicht gemacht, laufen Behörden Gefahr, potenziell rechtswidrige generelle und individuelle Rechtsakte zu erlassen.

Wien, Februar 2022

Eurovignette/Wegekostenrichtlinie: Falsche Anreize befeuern Transit

Die Alpenschutzorganisation CIPRA Österreich sieht mit der neuen Wegekostenrichtlinie die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene gefährdet. Zudem stehe sie im Widerspruch zu den Zielen der Alpenkonvention.

Mitte Juni haben sich die Verhandler des Rates und des EU-Parlaments auf die Ausgestaltung einer neuen Eurovignette (Wegekostenrichtlinie) verständigt. Als zentraler Baustein soll die Mautkostenregelung künftig CO2-differenziert erfolgen. Das bedeutet für batterie- und wasserstoffbetriebene Lastkraftwagen: sie fahren um bis zu 75% billiger. Ein Punkt, der auf viel Kritik stößt. Zwar wird dadurch ein schnelleres Umrüsten auf emissionsreduzierte Antriebstechnologien gefördert, das bereits hohe Verkehrsaufkommen im alpinen Raum aber nicht weniger werden. Stephan Tischler, Vorsitzender der CIPRA Österreich, sieht den Entwurf als zu kurz gegriffen: „Die nunmehrige Einigung beim Entwurf der Eurovignetten Richtlinie legt ihren Fokus auf die Reduktion des CO2-Ausstosses im Straßengüterverkehr durch entsprechende Bepreisung der Emissionen. Sie negiert aber sämtliche weiteren Emissionen – insbesondere Lärm – und bevorzugt unverhältnismäßig den Gütertransport auf der Straße durch vermeintlich saubere und leise Lkws mit Elektroantrieb.“

Kontakt für Rückfragen:
CIPRA Österreich
Stephan Tischler
+43 660/54 55 123


Weitere Details entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung (siehe untenstehende PDF-Datei).

Medienmitteilung von CIPRA Österreich, 7. Juli 2021
Typ Titel
Medienmitteilung CIPRA Österreich Eurovignette 30062021 Medienmitteilung CIPRA Österreich Eurovignette 30062021

Workshop der Rechtsservicestelle 2021

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Der Workshop zum Protokoll "Tourismus" der Alpenkonvention der Rechtsservicestelle Alpenkonvention wird, trotz der Öffnungsschritte in Österreich, als Online-Veranstaltung und nicht wie üblicherweise als Präsenzveranstaltung in Salzburg stattfinden.

Wir möchten damit die Teilnahme am Workshop in der COVID-19 Pandemie erleichtern und den Workshop einer Vielzahl an Interessierten aus der Rechts- und Verwaltungspraxis, sowie den NGO's und der Zivilgesellschaft näher bringen. CIPRA Österreich, die Rechtsservicestelle Alpenkonvention und der Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität Salzburg freuen sich auf Ihre Teilnahme!

Wann? 15. Juni 2021, 10:00 bis 14:45 Uhr

Für die Teilnahme am Workshop bitten wir Sie um rechtzeitige Anmeldung.

Anmeldung und Programm

"Die Alpenkonvention" Nr. 95/2021

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Die nächste Ausgabe der Zeitschrift "Die Alpenkonvention" ist ab sofort digital oder als Printausgabe verfügbar. In der Ausgabe Nr. 95 erfahren Sie mehr über die ersten Schritte des Schweizer Vorsitzes, über die neue AG Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, sowie über Aktivitäten des Alpinen Klimabeirates oder dessen eingerichtete Community-Groups zu den Sektoren des Alpinen Klimazielsystems 2050.

Wenn Sie die Zeitschrift abonnieren möchten, schicken Sie uns eine E-Mail an [email protected] oder holen Sie sich die Ausgaben digital auf unserer Website

 

Workshop - Das Protokoll "Tourismus" der Alpenkonvention

Die Workshopreihe der Rechtsservicestelle Alpenkonvention geht in die neunte Runde. CIPRA Österreich und der Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität Salzburg laden am 15. Juni 2020 zum diesjährigen Workshop - Das Protokoll "Tourismus" der Alpenkonvention ein. 

20 Jahre nach Inkrafttreten des Protokolls „Tourismus“ stellt sich die Frage nach seiner Aktualität. In welchem Geist wurde das Protokoll ausgearbeitet? In welchen Fällen kam es zur Anwendung und haben sich die enthaltenen Instrumente bewährt? Bietet das Tourismusprotokoll auch unter geänderten Voraussetzungen, die sich vor allem auf den Klimawandel und zuletzt auf die Corona-Pandemie zurückführen lassen, taugliche Lösungsansätze an?

Diesen und weiteren Fragen soll im Workshop in Form von Vortrag und Diskussion nachgegangen werden, um die Inhalte des Tourismusprotokolls einer näheren Untersuchung zuzuführen.

Weitere Informationen, sowie das Programm und die Anmeldung finden Sie hier: Workshop - Das Protokoll "Tourismus"

Neues Aussehen für die Zeitschrift "Die Alpenkonvention"

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Die Alpenkonvention Nr. 94/2021

Die seit 1995 erscheinende Zeitschrift des Alpenkonventionsbüros von CIPRA Österreich "Die Alpenkonvention. Nachhaltige Entwicklung für die Alpen." wurde nach 93 Ausgaben erneuert und erhielt ein aktuelles Design, welches den visuellen und inhaltlichen Ansprüchen der heutigen Zeit gerecht wird. Auch in Zukunft kann man in der Zeitschrift Beiträge von einschlägigen Expert*innen zu Themen mit Alpenkonventionsbezug lesen und sich über aktuelle Ereignisse in der Alpenkonvention informieren. Ein Dankeschön gilt dem österreichischen Delegationsleiter Alpenkonvention, Ewald Galle, und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die finanzielle Unterstützung des Alpenkonventionsbüros, ohne die eine Fortführung der Arbeit des Alpenkonventionsbüros nicht möglich wäre.

Lesen Sie die neueste Ausgabe Nr 94/2021 digital oder bestellen Sie die Ausgabe via E-Mail an [email protected].

Neuer Vorsitzender für CIPRA Österreich: Stephan Tischler

Am 21. September 2020 fand in Salzburg die Delegiertenversammlung 2020 statt. Nach an einem Übergangsjahr mit den drei CO-Vorsitzenden, Christian Baumgartner, Christine Pühringer und Gerald Pfiffinger, wurde von den Delegierten Stephan Tischler einstimmig als neuer Vorsitzender von CIPRA Österreich gewählt.

Frischer Wind für den Alpenschutz

Klimawandel, zunehmender Nutzungsdruck und die noch nicht abschätzbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gesellschaft und Wirtschaft: Die Herausforderungen im Alpenraum sind hoch wie selten zuvor - und erhalten nun mit Stephan Tischler eine neue starke Stimme für nachhaltige Lösungsansätze: "Im gemeinsamen Einsatz für den Erhalt eines vielfältigen und lebenswerten Alpenraumes für Mensch und Natur werden uns Themen wie Alpine Raumordnung, Verkehr und Freiraum(schutz) in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen - und dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Das Geheimnis des Erfolges ist es, anzufangen! Im Dienst von CIPRA Österreich möchte ich die brennenden Themen jetzt entscheidend voranbringen und einen wichtigen Beitrag zu einem guten Leben in den Alpen leisten", erklärt Stephan Tischler.

Der diplomierte Raum- und promovierte Verkehrsplaner forscht, plant und lehrt aktuell an der Uni Innsbruck im Arbeitsbereich Intelligente Verkehrssysteme. Er befasst sich mit Mobilität, Verkehr und Raumnutzung in Alpinen Regionen sowie mit aktuellen Fragestellungen u. a. zu Tourismus- und Freizeitverkehr, Mobilität & Digitalisierung. Seit 2010 ist Tischler zudem als Naturschutzbeauftragter für den Bezirk Landeck tätig. Stephan Tischler folgt als Vorsitzender von CIPRA Österreich Peter Haßlacher nach, der im Herbst 2019 verstorben ist.

"Mit der Wahl von Stephan Tischler wurde ein wichtiges Zeichen für die Zukunft von CIPRA Österreich gesetzt. Seine Expertise ergänzt die fachliche Kompetenz des CIPRA Österreich-Komitees hervorragend. Ich freue mich, gemeinsam mit Stephan Tischler die anstehenden Herausforderungen für den alpinen Raum in Angriff zu nehmen und CIPRA Österreich zu neuer Stärke zu verhelfen", sagt Paul Kuncio, Geschäftsführer von CIPRA Österreich.

Christian Baumgartner, Christine Pühringer und Gerald Pfiffinger gilt besonderer Dank für Ihren Einsatz und die Führung des CO-Vorsitzes in dieser Übergangsphase. 

ABGESAGT: SAVE THE DATE: "Alemagna" - Ein wiederkehrendes Phänomen

17. September 2020, voraussichtlich 10:00 bis 15:30 Uhr – ZOOM Videokonferenz

Die Videokonferenz musste wegen organisatorischen Gründen abgesagt werden.

Veranstaltet vom Alpenkonventionsbüro der CIPRA Österreich mit Unterstützung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie findet die Videokonferenz „Alemagna“ – Ein wiederkehrendes Phänomen statt:

Die Alemagna-Autobahn ist ein seit Jahrzenten wiederkehrendes Projekt, die eine neue alpenquerende Route zwischen München (D) und Venedig (I) herstellen soll. Nach unterschiedlich geplanten und gescheiterten Trassen-Varianten scheint eine Trassenführung über das Puster- und Drautal Richtung Osten über das Iseltal/Felbertauern nach Norden in Frage zu kommen.

Trotz der klaren Bestimmungen des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, welche den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr verbieten, und unbeeindruckt des Widerstandes von Gebietskörperschaften, Natur- und Landschaftsschützerinnen und Landschaftsschützern, Transitgegnerinnen und -gegnern sowie Betroffenen, lebt die Diskussion rund um die Alemagna immer wieder neu auf.

Am 7. Juli 2017 kamen aus diesem Grund Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden und der Zivilgesellschaft aus dem Veneto, Süd- und Osttirol in Kartitsch (A) zusammen und unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung gegen die Alemagna-Autobahn. Im Memorandum fordern die Alemagna-Kritikerinnen und -Kritiker die Einhaltung des Verkehrsprotokolls und plädieren für ein gemeinsames Raumordnungs- und Entwicklungsprogramm und dessen rasche Umsetzung.

Zwei Jahre später soll nun im Rahmen einer Videokonferenz der Status Quo zur Alemagna Autobahn eruiert werden, indem eine historische Aufarbeitung der Alemagna-Debatte erfolgt, Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Gebietskörperschaften und Institutionen ihren Standpunkt präsentieren und ein Blick auf die völkerrechtliche und unionsrechtliche Verbindlichkeit des Verkehrsprotokolls geworfen wird.

Die Videokonferenz wird zweisprachig (deutsch/italienisch) mit simultaner Übersetzung durchgeführt. Das Programm wird nach Fertigstellung hier veröffentlicht: https://www.cipra.org/de/veranstaltungen/videokonferenz-alemagna

Für weitere Informationen und Anmeldungen kontaktieren Sie uns per E-Mail an: [email protected]

Ersatztermin: Workshop - Das Protokoll "Berglandwirtschaft" der Alpenkonvention

Liebe Interessierte,

CIPRA Österreich und der Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität Salzburg in Zusammenarbeit mit der Rechtsservicestelle Alpenkonvention lädt nach Coronavirus-bedingter Absage des April-Termins erneut zum achten Workshop ein. Der Workshop wird am 22. September 2020 in Salzburg stattfinden. Im Mittelpunkt des diesjährigen Workshops steht die Frage, ob das Protokoll tatsächlich geeignet ist, einen Beitrag zu leisten um eine an das hoch empfindliche alpine Gebiet angepasste, umweltverträgliche Berglandwirtschaft zu erhalten, ein einzigartiges natürliches und kulturelles Erbe zu bewahren und die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel zu fördern.

Für das vollständige Programm und die Anmeldung folgen Sie bitte dem Link: Anmeldung

ABGESAGT: Workshop Protokoll "Berglandwirtschaft"

Nach sorgfältiger Abwägung und Beobachtung der Ereignisse in den vergangenen Wochen, sowie der in Kraft getretenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronaviruses (COVID-19), hat sich die Rechtsservicestelle Alpenkonvention dazu entschieden den Workshop zum Protokoll „Berglandwirtschaft“ am 16. April 2020 in Salzburg abzusagen. 

Der Workshop zum Protokoll „Berglandwirtschaft“ wird zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr stattfinden. Wir sind darum bemüht einen Ersatztermin zu finden und das bestehende Programm aufrechtzuerhalten. Nähere Informationen zum Ersatztermin folgen sobald ein neuer Termin festgelegt werden konnte. 

Wir wünschen Ihnen für diese Ausnahmesituation viel Widerstandskraft und Gesundheit. 

Führungswechsel bei CIPRA Österreich

Ab sofort leitet Paul Kuncio interimsmäßig die Geschäfte der nationalen Vertretung der Alpenschutzkommission. Der 33-jährige Umweltrechtsexperte im Umweltdachverband, hat in seiner bisherigen Tätigkeit bereits fundiertes Wissen und Erfahrung in Sachen Alpen und Alpenkonvention gesammelt.

„Wir freuen uns sehr, mit Paul Kuncio einen engagierten Umweltrechtsexperten für Österreichs Stimme für die Alpen gewonnen zu haben. Die besondere Exponiertheit des Alpenraums gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stellt, neben dem Erhalt einer vielfältigen Berglandwirtschaft, eine zentrale und hochaktuelle umweltpolitische Herausforderung dar. Ganz besonders danken möchten wir auch Reinhard Gschöpf, der die Geschicke von CIPRA Österreich zuvor mit außerordentlichem Know-how und ebenso viel Bergleidenschaft sehr erfolgreich leitete und dem wir für seine neue Rolle alles Gute wünschen“, sagt Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, der als Träger der Alpenschutzkommission CIPRA Österreich fungiert. Reinhard Gschöpf wechselte im Dezember 2019 in den Parlamentsklub der Grünen.

CIPRA Österreich trauert um Peter Haßlacher

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Peter Haßlacher, Vorsitzender von CIPRA Österreich seit 2007, sein Leben lang im beruflichen und ehrenamtlichen Einsatz für den Schutz der Alpen und für nachhaltige Entwicklungschancen der Menschen im Alpenraum, ist am 17. Oktober 2019 nach schwerer Krankheit im 70. Lebensjahr in Innsbruck verstorben.

Unsere Gedanken sind in diesen schweren Tagen bei Peters Hinterbliebenen und bei seinen zahlreichen Freunden und Wegbegleitern aus Jahrzehnten des gemeinsamen Einsatzes im In- und Ausland.

Peter Haßlacher, aus Osttirol stammend, kam als Geograph am Beispiel seiner Heimatregion früh fachlich mit den Interessenskonflikten zwischen Erschließung und Bewahrung in Kontakt, die sein Lebensthema werden sollten. "Finden wir unser Glück wirklich in der weiteren Zerstörung der Natur?" war der Titel einer seiner ersten Veröffentlichungen aus dem Jahr 1977. Als Gründer der fachlich weit über Österreichs Grenzen hoch angesehenen Fachabteilung Raumplanung-Naturschutz im Österreichischen Alpenverein, deren Leiter er von 1980 bis zu seiner Pensionierung 2013 war, konnte Haßlacher zahlreiche Meilensteine im Sinne einer die natürlichen Grenzen respektierenden "Alpinen Raumordnung" in die Praxis umsetzen. Er war einer der maßgeblichen Akteure in der Entstehungsgeschichte des Nationalparks Hohe Tauern und weiterer Schutzgebiete. Dabei waren ihm die Chancen für die regionale Bevölkerung durch entsprechende Gebietsbetreuung und Einbindung in die Regionalentwicklung und die weitere Entwicklung nach der feierlichen Geburtsstunde stets besonders wichtig.

Der tiefe Einblick in den Erschließungswettlauf zwischen den Alpenstaaten ließ ihn daneben auch zu einem Verfechter internationaler Vernetzung zwecks gemeinsamer höherer Schutzniveaus werden. Daraus erwuchs ein intensives und langjähriges Engagement für Idee, Realisierung und Umsetzung der Alpenkonvention. Dies ließ ihn unter anderem auch zum CIPRA-Netzwerk stoßen, in dem Haßlacher entscheidende Funktionen bekleidete. Sowohl bei der CIPRA (Informations- und Kommunikationsdrehscheibe Alpenkonventionsbüro seit 1994, Rechtsservicestelle Alpenkonvention seit 2009) als auch im Alpenverein (Netzwerk Bergsteigerdörfer seit 2008) hat Haßlacher langjährige Projekte initiiert, die zur Umsetzung und wirksamen Anwendung der Alpenkonvention und ihrer Protokoll entscheidend beitragen. Auch zur Anerkennung der Notwendigkeit eines Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention - um diese für die breite Öffentlichkeit greifbar zu machen - und zu dessen Ansiedlung in Innsbruck 2003 trug Haßlacher Maßgebliches bei.

Daneben hat Peter Haßlacher stets großen Wert auf Dokumentation und Wissensweitergabe gelegt. Davon zeugen an die 700 fach- und populärwissenschaftliche Veröffentlichungen ebenso wie seine Unterrichtstätigkeit an den Universitäten Innsbruck und Salzburg, Vorträge im In- und Ausland und Exkursionsangebote für JungforscherInnen auch aus alpenfernen Regionen, um das Verständnis für die Berge und ihre Herausforderungen zu schärfen. All dies wird dazu beitragen, dass Haßlachers Wirken auch in einer kurzlebigeren und oberflächlicheren Zeit Bestand haben wird.

CIPRA Österreich und ihre Träger werden Peter Haßlacher und seinem großen Lebenswerk ein ehrendes Andenken bewahren.

Klimawandel in den Alpen und die Folgen: CIPRA Österreich unterwegs mit der ORF-Ö1-Ambiente-Redaktion

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J.Essl/CIPRA Österreich auf den Spuren des Klimawandels (Foto: Martin Leitner)

Auf den Spuren des Klimawandels und seiner Folgen für Natur und Mensch unterwegs in Osttirol: Josef Essl, Alpenschutz-Experte und langjähriger Leiter des Alpenkonventionsbüros von CIPRA Österreich war mit der Redaktion der ORF-Ö1-Radiosendung "Ambiente" auf einer Themenwanderung vom Matreier Tauernhaus bis zum Gletschertor des mächtig zurückweichenden Schlatenkees unterm Großvenediger.

Vom bröckelnden Permafrost, der letztlich auch für Nutz- und Besiedelbarkeit im Tal keinen Stein auf dem anderen lässt, über die Grenzen der Anpassungsfähigkeit von Flora und Fauna an die höherwandernden Vegetationszonen, vom rapiden Schwinden der Gletscher bis zu den Folgen für Wasserhaushalt und Landschaft wird hier die Klimakrise mit ihren längst für jedermann sichtbaren Auswirkungen auf engstem Raum fassbar. Das Ergebnis lässt einen nachdenklich zurück: Wie kann es angesichts der zahlreichen Belege für die Bedrohung der Wunderwelt der Gletscher und Gletschervorfelder sein, dass anno 2019 immer noch Projekte zur Erschließung und damit Zerstörung weiterer Gletscher-Kleinodien vorangetrieben werden, wie gerade aktuell im Pitz- und Ötztal?

Die Reportage wird in der Sendung "Ambiente" auf Ö1 am Sonntag 6. Oktober 2019 ab 10:05 Uhr ausgestrahlt - Empfehlung!

Zur Sendung: https://oe1.orf.at/programm/20191006/573654/Spuren-des-Klimawandels-Wandern-in-Osttirol-auf-Samos-und-in-Grossbritannien

Youth Alpine Interrail - mit der Bahn günstig durch die Alpen

Youth Alpine Interrail ermöglichte 100 Jugendlichen zwischen 16 und 27 Jahren im Sommer 2018 erstmals, den Alpenraum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachhaltig für 50 Euro/60 CHF für einen Monat mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. Ziel ist es, die nachhaltige Mobilität unter jungen Menschen zu fördern und die alpine Identität zu stärken. Die Aktion war ein großer Erfolg und wurde deshalb im Sommer 2019, unter anderem mit Unterstützung des österreichischen BMNT, wiederholt. > www.yoalin.org

Weitere Informationen

Endausbaugrenzen als Qualitätsschub für den Tourismus und die Gemeinden entlang der Zu- und Abfahrtsstrecken

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Der Gilfert (Tuxer Alpen) am Zillertal-Eingang: von Erschließung bedroht! Foto: F. Gurgiser

Der Unmut in den Gemeinden im Vor- und Nachlauf der verkehrsübersättigten Intensivtourismus-Regionen nimmt zu: Dauerstau und Verkehrschaos machen das Überqueren der Straße im Ort zur Geduldsprobe und den alltäglichen Einkauf zum Hochrisikoparcours, für Rettung und Feuerwehr ist kein Durchkommen - der Profit wird aber anderswo eingestreift. Da kommt die vielbeschworene "Tourismusgesinnung" an ihre Grenzen, die Belastungsgrenzen für die örtliche Bevölkerung sind weit überschritten.

Dabei enthält die Alpenkonvention unter anderem in Artikel 13 des Verkehrsprotokolls klare Vorgaben für Verkehrsmaßnahmen bei touristischen Erschließungsvorhaben. Deren Anwendung ist bisher aber ausgeblieben (sh dazu auch den Beitrag von G. Liebl in unserer Zeitschrift "Die Alpenkonvention" Nr.88). CIPRA Österreich nahm dies gemeinsam mit der ÖAV-Sektion Zillertal und dem Transitforum Austria-Tirol zum Anlass einer Pressekonferenz am 22.03.2019 in Weer im Tiroler Unterinntal, bei der unter anderem die Umsetzung eines Ruhegebiets in den Tuxer Alpen eingemahnt wurde, um die letzten unerschlossenen Gipfel und Geländekammern im Bereich des vorderen Zillertals vor technischer Erschließung zu bewahren. Der Ort war nicht zufällig gewählt, wird hier doch das mit den TSSP-2018-Plänen virulent gewordene Projekt autobahnnaher Großparkplätze samt Seilbahn-Umgehung des Zillertal-Ein- und Ausgangs-Staus betrieben - statt Verkehrsreduktion eine Maximierung der Intensiverschließung, der mit dem Gilfert zudem einer der letzten Tourengipfel der Unterinntaler Bevölkerung geopfert würde.

CIPRA und Transitforum machen Verkehrsbelastung durch Intensivtourismus zum Thema

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Fritz Gurgiser, Peter Haßlacher - Foto: © tfa

Die harte touristische Erschließungsspirale dreht sich in den zentralen Wintersportregionen der Alpen nach wie vor auf hohen Touren, so auch in Tirol. Vor knapp 30 Jahre hatten Alpen- und Naturschutzverbände eine erste Nachdenkpause erzwungen. Dieser folgte 2005 erstmals der planerische Ansatz des Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramms (TSSP). Solcherart zeitweise deutlich gebremst, führen die weiteren Ausbauten und Verdichtungen dennoch immer öfter zu überbordender Verkehrsbelastung „am Weg“ und zu abnehmender Tourismus-Akzeptanz und Protesten in davon betroffenen Regionen.

Nun ist – in Abarbeitung des seilbahnbranchenaffinen Landes-Regierungsprogramms 2018-2023 - wieder eine Evaluierung des Seilbahn- und Schigebietsprogramms des Landes (TSSP) im Gang. Leider überwiegend hinter den Kulissen. CIPRA Österreich hat dies, die brisante Belastungssituation und die großen weiteren Erschließungspläne zusammen mit dem Transitforum Austria-Tirol zum Anlass für ein Pressegespräch in Innsbruck am 13.8.2018 genommen. Die dabei veröffentlichten Forderungen an die künftige Genehmigungspolitik des Landes ergingen als Positionspapier auch direkt an die befassten Mitglieder der Tiroler Landesregierung. Die Diskussion ist eröffnet!

Weitere Informationen:

Unterlage Pressegespräch 13.8.2018

https://tirol.orf.at/news/stories/2929891/

Tiroler Tageszeitung, 14.8.2018

Band 2 zum Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" erschienen

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Das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" wurde im Jahr 1994 von Deutschland, Frankreich, Italien, Monaco, Slowenien sowie der damaligen Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und ist damit im Reigen der Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention ein Protokoll "der ersten Stunde". Mit dem vorliegenden Band wird dieser in Österreich unmittelbar anzuwendende völkerrechtliche Vertrag erstmals einer eingehenden fachlichen, rechtlichen und rechtswissenschaftlichen Untersuchung zugeführt. In fünf Beiträgen werden seine Inhalte, insbesondere die vielfältigen Zielvorgaben und die Aufträge zur Interessenabwägung, dargestellt. Als "Bonusmaterial" umfasst der Band außerdem den Vertragstext in allen authentischen Sprachen, Auszüge aus den parlamentarischen Umsetzungsmaterialien der Vertragsparteien und eine tabellarische Darstellung der Vorentwürfe zum Protokoll. Damit ist diese Publikation eine hilfreiche Fundstelle für sonst nur schwierig oder überhaupt nicht auffindbare Dokumente zur Alpenkonvention.

Bezug und Bestellmöglichkeit

Der Band 2 zum Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" aus der CIPRA Österreich-Schriftenreihe ist im Buchhandel (ISBN: 978-3-7046-7918-5) oder direkt über den Verlag Österreich erhältlich!

Hinweis: 2016 ist bereits der Band 1 zum Protokoll "Energie" erschienen, der ebenfalls im Buchhandel (ISBN: 978-3-7046-7624-5) oder direkt über den Verlag Österreich beziehbar ist.

„Grüner Zweig“ an das Transitforum Austria-Tirol

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Verleihung des Grünen Zweiges an das Transitforum Austria-Tirol. Foto: © Tiroler Forstverein/K. Eisenstecken

Am 21. März 2018 verlieh der Tiroler Forstverein im Haus der Begegnung in Innsbruck den „Grünen Zweig“ an die österreichische Bürgerrechts-, "Xundheits-" und UVP 2000 G-Organisation „Transitforum Austria-Tirol“ mit Sitz in Vomp (Tirol). Seit 1983 verleiht der Tiroler Forstverein den „Grünen Zweig“ an Persönlichkeiten, Gemeinden, Institutionen und Firmen für besondere Leistungen und Maßnahmen, die der Umwelt und dem Wald dienen. Die Laudatio wurde anlässlich der Verleihung von Peter Haßlacher, Vorsitzender von CIPRA Österreich, vorgenommen.

Die Laudatio kann hier als pdf heruntergeladen werden.

Workshop zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention

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Die Belastung der Alpentäler durch den (Transit-)Verkehr ist enorm. Hat die Alpenkonvention darauf Antworten? Foto: © J. Essl

CIPRA Österreich, Universität Innsbruck und die Rechtsservicestelle Alpenkonvention möchten Sie/Dich sehr herzlich zum Workshop «Das Protokoll „Verkehr“ der Alpenkonvention» am 11. April 2018 in Salzburg einladen. Mit diesem Workshop soll die Bedeutung und Anwendbarkeit aus fachlicher, rechtlicher und rechtswissenschaftlicher Sicht und aus Sicht der Verkehrsplanung erörtert, untersucht und diskutiert werden. Vor allem vor dem Hintergrund der ständig aufkeimenden Forderungen für neue, alpenquerende Verkehrsinfrastrukturen und jährlich steigenden Transitzahlen soll die Frage diskutiert werden, ob das Verkehrsprotokoll dieser Entwicklung in rechtlicher Hinsicht Grenzen setzen kann und welche Lösungsvorschläge es zum Ausgleich divergierender Interessen anbietet.

Programm
Anmeldung unter https://goo.gl/MbyWsi bis 05. April 2018.
Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos!

Die Alpenkonvention – Nachhaltige Entwicklung für die Alpen

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Bisher sind 87 Ausgaben der Zeitschrift „Die Alpenkonvention – Nachhaltige Entwicklung für die Alpen“ erschienen. Die 87. Ausgabe mit folgenden Inhalten:

1… Editorial

2… Raumordnung - eine öffentliche Aufgabe zwischen Missverständnis und Missbrauch

3… Freiräume im Tal und auf dem Berg

5… Die Alpen - Auf Spurensuche im neuen Regierungsprogramm

6… Inventar der wenig erschlossenen Landschaftsräume Vorarlbergs erstellt

8… Grundrecht "Xundheit" vor Transit-Terror

10… Alpenweiter Tourismus-Mobilitätstag 2017

11... EUSALP Generalversammlung 2017

12... Aktuelles vom österreichischen Alpenkonventionsvorsitz

Die Alpenkonventions-Zeitschrift Nr. 87 kann hier nachgelesen werden.

Die Zeitschrift „Die Alpenkonvention – Nachhaltige Entwicklung für die Alpen“ erscheint bis zu viermal pro Jahr, ist kostenlos und ist auch auf postalischem Weg erhältlich. Wenn Sie Interesse an der Zeitschrift haben, bitten wir um Mitteilung Ihrer Anschrift an . Sehr gerne nehmen wir Sie in unseren Adressverteiler auf.

KLIMASCHUTZ ist ALPENSCHUTZ

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Mit dem dramatischen Rückgang der Alpengletscher wird der Klimawandel sichtbar. Foto: © J. Essl

Die Alpen und deren artenreiche Tier- und Pflanzenwelt leiden stark unter dem Klimawandel und dem intensiven Nutzungsdruck des Menschen. Neben den klassischen Klimasünden macht auch die Verbauung unserer Gebirgsregionen, die Zersiedelung in den Tälern und die intensive touristische Nutzung in den Alpen stark zu schaffen. Aufgrund der Dringlichkeit dieses Problems, stellt der Schutz der alpinen Regionen ein ganz zentrales Thema dar.

Ziel ist es, dass die wesentlichen Schutzmaßnahmen für die bedrohte Alpenwelt, die im internationalen Vertragswerk der Alpenkonvention festgeschrieben sind, in Österreich lückenlos umgesetzt werden. Das Kuratorium Wald, wird in Zusammenarbeit mit CIPRA Österreich, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Umweltdachverband mit Workshops, Tagungen und der laufenden Vernetzung wesentlicher Interessengruppen 2018 einen laufenden Prozess starten.

Mit dem ersten Workshop am 21. November 2017 zum Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention "am Himmel" in Wien und der Veröffentlichung eines informativen Flyers, wurde die Initiative gestartet.

Der Flyer kann hier als pdf heruntergeladen oder über das Kuratorium Wald, Alser Straße 37/16, 1080 Wien oder per E-mail: bestellt werden. Weitere Informationen unter www.wald.or.at.

Freiräume im Tal und auf dem Berg ...

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Landwirtschaftliche Vorsorgeflächen im Tiroler Inntal. Kartengrundlage: TIRIS

... so lautet die interessante Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, welche CIPRA Österreich gemeinsam mit dem Land Tirol am 8. November 2017 um 15.00 Uhr im Tiroler Landhaus II in Innsbruck veranstaltet.

Die Sicherung alpiner Freiräume durch Raumordnung und räumliche Planung in den Talräumen und auf dem Berg hat in Tirol eine lange Tradition. Denken wir nur an die Alpine Raumordnung durch Ruhegebiete und die Ausweisung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen und Grünzonenplanungen in den 1980er- und frühen 1990er-Jahren.
Dieses Thema interessiert aktuell sowohl die Wissenschaft als auch die praktische Anwendung durch die amtliche Planung in vermehrtem Maße.
Das Land Tirol und CIPRA Österreich bieten die Gelegenheit mehr über neue Forschungsergebnisse zu erfahren und die Kenntnisse über die Raumordnungspraxis zu vertiefen.

Da der Konferenzsaal des Landhauses II nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zulässt, bitte ich Sie, sich unter oder unter der Telefonnummer +43/(0)664/88 62 4876 anzumelden.

Einladung und Programm

Breite Unterstützung gegen die Alemagna

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v.l.: Peter Haßlacher (Vorsitzender CIPRA Österreich), Rosmarie Burgmann (Bürgermeisterin Innichen) und Josef Außerlechner (Bürgermeister Kartitsch) freuen sich über die breite Ablehnungsfront gegen die Alemagna. Foto: © J. Essl

Es war am 7. Juli 2017 hoch über dem Osttiroler Pustertal in St. Oswald/Kartitsch, als zahlreiche Bürgermeister aus Osttirol, Südtirol und dem Veneto sowie VertreterInnen von NGOs und Bürgerinitiativen sowie die Zivilgesellschaft - im Rahmen von whatsalp 2017- das Memorandum gegen die Verlängerung der Alemagna unterzeichneten. In den folgenden Monaten von Juli bis September wurde die Front gegen die Alemagna-Pläne immer größer. Bürgermeister aus dem Kärntner Drautal, aus Südtirol und nunmehr aus Nordtirol haben sich mit Ihrer Unterschrift entschieden gegen den Weiterbau der Alemagna in Richtung Norden ausgesprochen. Und auch die Unterzeichner aus dem Kreis der Vereine, Bürgerinitiativen sowie aus der Zivilgesellschaft werden immer mehr. Am 25. September 2017 nahm Bürgermeister Josef Außerlechner von Kartitsch gemeinsam mit Bürgermeisterin Rosmarie Burgmann von Innichen und dem Vorsitzenden von CIPRA Österreich, Peter Haßlacher dies zum Anlass, die zunehmend breite Ablehnungsfront gegen den Weiterbau der Alemagna im Rahmen einer Pressekonferenz in Lienz zu präsentieren. 

Memorandum "Alemagna" mit Liste der Unterzeichner (Stand 26.09.2017)

Memorandum gegen die Verlängerung der Alemagna

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Bürgermeister und Vizebürgermeister von Kartitsch, Strassen, Heinfels und Sillian mit dem unterzeichneten Memorandum. Foto: © J. Essl

Nach über einem Monat sind die am 3. Juni 2017 in Wien gestarteten whatsalp-Alpen-Durchwanderer um Dominik Siegrist, Harry Spiess und Gerhard Stürzlinger in Osttirol eingetroffen. Sie kamen über den Nationalpark Hohe Tauern-Kärnten aus Großkirchheim über den Iselsberg nach Lienz, Sillian und St. Oswald/Kartitsch, wo hoch über dem Osttiroler Pustertal am 7. Juli 2017 zahlreiche VertreterInnen von Gemeinden, NGOs, Bürgerinitiativen und Privatpersonen aus (Ost)Tirol, Kärnten, Südtirol und dem Veneto mit der Unterzeichnung des Memorandums gegen den Weiterbau der Alemagna ein sichtbares Zeichen setzten. 

Obwohl immer wieder totgesagt, tauchen Pläne für einen Weiterbau der Alemagna in regelmäßigen Abständen auf. Die Osttiroler Gemeinden Kartitsch und Sillian würden im Bezirk Lienz bei einer Verwirklichung der Alemagna in Richtung Südtirol bzw. Osttirol zu den am zuerst betroffenen Hauptverlierern an Lebensqualität gehören. Diese latente Bedrohung, die bis in die 1950-iger Jahre zurückreicht, besteht zur Hauptsache im fatalen Problem, dass Betreiber immer wieder Anläufe und Versuche zur Durchsetzung des Projekts starten können, scheitern die Gegner nur ein einziges Mal, war der ganze Widerstand umsonst.

Das Memorandum wurde von einer kleinen Gruppe engagierter Personen aus Italien und Österreich vorbereitet, abgestimmt und am 07. Juli 2017 im Dorfgasthof zu St. Oswald in einem feierlichen Rahmen den Gemeinden, Delegierten aus Vereinen und Initiativen sowie Vertretern der Zivilgesellschaft zur Unterzeichnung vorgelegt.

Einleitend führte Peter Haßlacher, Vorsitzender von CIPRA Österreich, vier wesentliche Eckpunkte zum Memorandum an:

  1. Das Memorandum soll vornehmlich der im betroffenen Grenzraum lebenden und wirtschaftenden Bevölkerung zum Vorteil gereichen.
  2. Der Inhalt ist das Ergebnis einer klaren und eindeutig Beurteilung der Lage: die Alemagna-Debatte lebt, sie wird nur immer wieder unter den Teppich gekehrt!
  3. Die inhaltliche Ablehnung steht auf dem völkerrechtlich verbindlichen Fundament der in Italien, Österreich und der Europäischen Union geltenden Alpenkonvention. Das Durchführungsprotokoll  „Verkehr“ muss angewendet werden.
  4. Das Memorandum enthält:
  • die unabdingbare Forderung nach verstärkter Zusammenarbeit über Grenzen hinweg,
  • die Abhaltung von jährlichen Treffen,
  • den Appell an die politischen Verantwortungsträger aller Ebenen zur Mitwirkung und Unterstützung.

Das 12 Punkte umfassende Memorandum wurde schließlich von Alessandra Cason (Peraltrestrade) und Peter Haßlacher (CIPRA Österreich) vorgetragen und von Bürgermeistern, VertreterInnen der Vereine und der Zivilgesellschaft unterzeichnet.

Alle UnterzeichnerInnen fordern damit von allen Gebietskörperschaften und politischen Ebenen die strikte Einhaltung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention. Darin verzichten die Vertragsparteien Österreich und Italien sowie die EU auf die Errichtung von neuen hochrangigen Straßen für den alpenquerenden Verkehr. Das lässt den Weiterbau neuer hochrangiger Straßen zwischen Brenner- und Tauernautobahn nicht zu. Zur Weiterentwicklung dieses Grenzraumes plädieren die Unterzeichner für die Erarbeitung eines gemeinsamen Raumordnungs- und Entwicklungsprogrammes, u.a. für den Bahnverkehr.

Memorandum (deutsch/italienisch) gegen die Alemagna- und Cavallino-Pläne

Pressespiegel: Osttiroler Bote (06.07.2017), Dolomitenstadt (09.07.2017), Kleine Zeitung (09.07.2017), Tiroler Tageszeitung (10.07.2017), Dolomitenstadt (12.07.2017), Osttiroler Bote (13.07.2017)

weitere Informationan zu whatsalp 2017

25 Jahre Alpenkonvention - Ein- und Ausblicke

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Mittlerweile ist ein Vierteljahrhundert nach der Unterzeichnung der Rahmenkonvention in Salzburg vergangen. Ein Meilenstein für eine neue, zukunftsweisende und umfassende Alpenpolitik, sollte man meinen. Nach 25 Jahren Alpenkonvention, eine Zeitspanne, wo durchaus neue Wege in der Alpenpolitik möglich sind, gilt es einmal einen kritischen Blick in die Vergangenheit zu werfen, aber insbesondere auch den Blick in die Zukunft zu richten, ob das internationale Vertragswerk der Alpenkonvention einen erkennbaren und sichtbaren Einfluss auf einen umfassenden Alpenschutz und eine nachhaltige Alpenentwicklung gebracht hat. Mit dem Buch „25 Jahre Alpenkonvention – Ein- und Ausblicke“ begibt sich CIPRA Österreich auf Spurensuche und hat dazu politische VertreterInnen auf internationaler und nationaler Ebene sowie zahlreiche Zeitzeugen, Wegbegleiter und UnterstützerInnen für die Alpenkonvention zu Wort kommen lassen.

Haßlacher, P. & CIPRA Österreich - Hrsg. (2016): 25 Jahre Alpenkonvention - Ein- und Ausblicke. Innsbruck-Igls, 134 S.

Das gesamte Buch hier zum Nachlesen.

Bestellformular

Hinweis: Das Buch ist kostenlos gegen Portogebühren erhältlich (Inland: € 2,7, Ausland € 5,5)

Das Protokoll „Energie“ der Alpenkonvention

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Das Energieprotokoll der Alpenkonvention ist im Jahr 2002 in Kraft getreten. In Anbetracht steigenden Energiebedarfs einerseits und der ökologischen Anfälligkeit des Alpenraumes andererseits versucht es, die wirtschaftlichen Interessen mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang zu bringen. In diesem weiten Themenfeld enthält es Vorschriften zur Einsparung von Energie sowie zur Rationalisierung der Energieerzeugung, des Energietransports und der Energieverwendung.

Mit dem vorliegende Band wird erstmals eine eingehende Untersuchung des Energieprotokolls vorgelegt. In sechs Beiträgen werden seine Inhalte aufgearbeitet und die unterschiedlichen Formen der Anwendung dargestellt. Als „Bonusmaterial“ umfasst der Band außerdem das Energieprotokoll in allen authentischen Vertragssprachen, Auszüge aus den parlamentarischen Umsetzungsmaterialien der Vertragsparteien und eine tabellarische Darstellung der Vorentwürfe zum Protokoll. In ihrer Gesamtheit soll diese Publikation „die erste Adresse“ für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Energieprotokoll sein und als hilfreiche Fundstelle für sonst nur schwer oder überhaupt nicht auffindbare Dokumente dienen.

Adressaten des Workshops und dieser Publikation sind in erster Linie Juristinnen und Juristen, in deren Arbeitsalltag die Alpenkonvention, insbesondere das Energieprotokoll, eine Rolle spielt. Dies betrifft vor allem die Verwaltung, die Anwaltei, Umweltanwaltschaften, Energieversorger und Nichtregierungsorganisationen. Mit diesem Band soll die komplexe und aufwändige Auslegung dieses völkerrechtlichen Vertrags vorbereitet und unterstützt werden, indem die Inhalte des Energieprotokolls erstmals umfassend aufgearbeitet werden.

Produktflyer_Protokoll_Energie_Alpenkonvention

Bestellmöglichkeit entweder direkt über den Buchhandel (ISBN 978-3-7046-7624-5) oder direkt über den Verlag Österreich unter [email protected]

Hinweis: Bei direkter Bestellung über den Verlag Österreich und unter Angabe „CIPRA Österreich“, besteht die Möglichkeit das Buch nach dem Buchpreisbindungsgesetz 5 % günstiger zu erwerben.

Der Windpark am Brenner ist Geschichte

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Der Brennerkamm bleibt windkraftfrei! Foto: © J. Essl

Über viele Jahre blieb eine Unsicherheit, ob der landschaftszerstörende Windpark am Brennerkamm Realität wird oder nicht. Obwohl alle Gerichtsinstanzen und vor allem auch der Verwaltungsgerichtshof in Bozen das Windparkprojekt negativ bewerteten, ging der Projektbetreiber bis zum Kassationsgerichtshof in Rom. Dieses erklärte nun den eingebrachten Rekurs für unzulässig, was das endgültige AUS für den geplanten Windpark am Brenner bedeutet.

Mit diesem Projekt beschäftigte sich auch schon der Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention. Nach dieser endgültigen Entscheidung in Rom hat sich damit wohl auch eine weitere Befassung von Seiten der Alpenkonvention mit dem Windpark am Brennerkamm erledigt.

whatsalp-Tour 2017 - Verabschiedung in Wien

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Vorsitzender der Naturfreunde Österreichs und KO Andreas Schieder (m)., Peter Haßlacher, Vorsitzender von CIPRA Österreich (l.) und Christian Baumgartner (Kernteam von whatsalp) im Gespräch über das veränderte Bild der Alpen. Foto: © D. Siegrist

Es war eine würdige Verabschiedung am 03. Juni 2017 in Wien, als sich die whatsalp-Weitwanderer quer durch die Alpen bis nach Nizza auf den Weg machten. Peter Haßlacher, Vorsitzender von CIPRA Österreich, übernahm beim Stock im Eisen Platz, in unmittelbarer Nähe zum Stephansdom, die Moderation für diese dreimonatige Wanderung. Hochoffiziell wurde die Kerngruppe um Dominik Siegrist, Harry Spiess und Christian Baumgartner vom Vorsitzenden der Naturfreunde Österreichs, KO Andreas Schieder verabschiedet.In diesen 3 Monaten werden zahlreiche Landes- und Staatsgrenzen durchquert, Städte und Dörfer passiert und dabei mit vielen Menschen bei Veranstaltungen in den Regionen gesprochen und diskutiert. Über die Beweggründe dieser Tour sagt Dominik Siegrist: "Wir möchten den Zustand und den Wandel der Alpenregionen dokumentieren und schauen, wie sich die Alpen in den letzten 25 Jahren nach "Transalpedes" verändert haben."

Auf ihrem langen Weg treffen die Wanderer am 7. Juli in Sillian (Osttirol) ein, wo in St. Oswald/Gemeinde Kartitsch im Rahmen eines Festaktes ein Memorandum gegen den Weiterbau der "Alemagna" verabschiedet wird. Ein offizielle Einladung dazu folgt in Kürze.

Während der Wanderung wird über den Blog auf der Website www.whatsalp.org von den Erlebnissen und Begegnungen laufend berichtet. Interessierte finden laufend Informationen und Möglichkeiten, sich zum Mitwandern anzumelden.

Pressemeldung: Ö1 (10.07.2017)

Streit um's Riedberger Horn - Rechentricks um Ausgleichflächen

Seit 1972 besteht der „Bayerische Alpenplan“ in seinen Zonen A (Erschließungszone), B (Pufferzone) und C (Ruhezone) und hat sich seit 45 Jahren seines Bestehens für einen ausgewogenen Schutz und eine nachhaltige Entwicklung in den Bayerischen Alpen sehr gut bewährt. Überfallsartig hat das Bayerische Kabinett unter der Federführung von Heimatminister Söder die Änderung des Alpenplanes (Aufweichung der Zone C) in die Wege geleitet, um die geplante Skierschließung zwischen Balderschwang und Grasgehren über das Riedberger Horn (Allgäu) in der streng geschützten Zone C zu ermöglichen. Im Gegenzug will Söder mit dem Angebot von Ausgleichsflächen die breite Gegnerschaft besänftigen. Dass es sich hier aber um Rechtentricks hinsichtlich der geplanten Ausgleichsflächen handelt, wurde durch einen Bericht des Bayerischen Fernsehens am 29.05.2017 in der Sendung "UNKRAUT" dargelegt und hat wohl den Streit um's Riedberger Horn noch mehr angefacht.

Die Sendung UNKRAUT zum Streit um's Riedberger Horn kann hier heruntergeladen werden.

"whatsalp" - Dem Wandel der Alpen auf der Spur

Bild Legende:
Quer durch die Alpen - von Wien bis Nizza - führt die Wanderung von "whatsalp". Foto © Geospace International GmbH

Von Juni bis September 2017 durchquert «whatsalp» die Alpen von Ost nach West. Die Wandergruppe dokumentiert dabei den Wandel der Alpenregionen. Unterwegs treffen sie auf Gleichgesinnte und besuchen Veranstaltungen entlang der Route. Den Wandel der Alpenregionen sichtbar und erfahrbar machen. Dieses Ziel hat sich die Wandergruppe «whatsalp» auf ihrer viermonatigen Reise gesetzt. Genau 25 Jahre ist es her, seit sie als Teil der Gruppe «TransALPedes» eine ähnliche Route von Wien/A nach Nizza/F zurückgelegt hat. Sie dokumentiert, wie sich die Alpen seit dieser Zeit verändert haben und welche Spuren Menschen und Naturereignisse in der Landschaft hinterlassen haben.

Veranstaltung von CIPRA Österreich in Sillian

Entlang der gesamten Wanderroute finden zahlreiche Veranstaltungen und Treffen mit interessierten Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen statt. CIPRA Österreich unterstützt diese Initiative mit einer Veranstaltung am 7. Juli 2017 am Etappenort in Sillian im Osttiroler Pustertal.

Weitere Informationen zu whatsalp

Routenführung

Alpenkonvention verbietet Seilbahnerschließung durch das Naturschutzgebiet "Warscheneck-Nord"

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Das imposante Warscheneckmassiv bleibt frei von seilbahntechnischen Erschließungen. Foto © R. Mayr

2009 wurden Pläne für eine seilbahntechnische Erschließung durch das Naturschutzgebiet "Warscheneck-Nord" in Oberösterreich bekannt. In diesen 8 Jahren wurden alleine von der Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich 3 Rechtsexpertisen erstellt, die alle besagten, dass eine Erschließung durch das Naturschutzgebiet dem Alpenkonventionsrecht zuwiderläuft und daher nicht möglich ist. Trotz mehrfacher Hinweise auf dieses Faktum wurde von den Seilbahnbetreibern und Touristikern munter weitergeplant. Ein nun vom Land Oberösterreich beauftragtes Rechtsgutachten der Universität Linz, bestätigte nun die Rechtsmeinung der Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich. Gestützt auf mittlerweile 5 Rechtsgutachten bzw. Rechtsexpertisen, verkündete am 03. April 2017 LHStv. und Naturschutzlandesrat M. Haimbuchner und Wirtschaftslandesrat M. Strugl das endgültige AUS für die geplante Erschließung durch das Naturschutzgebiet "Warscheneck-Nord". Begründet wurde die Ablehnung darin, dass eine Erschließung durch das Naturschutzgebiet gegen nationales und internationales Recht (Alpenkonvention) verstößt.

Stellungnahme der Rechtsservicestelle Alpenkonvention vom 28.02.2017

Workshop zum Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" der Alpenkonvention

2017 veranstaltet CIPRA Österreich gemeinsam mit der Universität Innsbruck, Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre und der Rechtsservicestelle Alpenkonvention den Workshop zum «Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ der Alpenkonvention. Ziel des Workshops ist es, die Bedeutung und Anwendbarkeit des Protokolls „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ der Alpenkonvention aus rechtlicher und planerischer Sicht zu untersuchen. Damit wird – obwohl das Protokoll bereits 2002 in Österreich in Kraft getreten ist, Neuland betreten. Nur wenige Studien und Erkenntnisse liegen zu diesem internationalen Vertrag vor. Durch diese erstmalige eingehende Untersuchung des Raumplanungsprotokolls, sollen die Inhalte eingehend aufgearbeitet und die unterschiedlichen Formen der Anwendung dargestellt werden.

Wann: Dienstag, 25. April 2017
Wo: Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Bürgermeistersaal, Karl-Wurmb-Straße 17, 5020 Salzburg
Zeit: 10.00 – 15.30 Uhr

Da der Bürgermeistersaal nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zulässt, bitten wir um eine verbindliche Anmeldung unter www.goo.gl/DQgWSh bis spätestens 20. April 2017. Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos!

Weitere Details und Informationen zum Workshop entnehmen Sie bitte dem Programm.

Alemagna-Pläne bedrohen Osttirol

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Die Alemagna - ein reales Bedrohungsszenario für Osttirol.© Foto: J. Essl

Auch wenn das Europäische Parlament den neuerlichen Alemagna-Plänen am 25.10.2016 mit 454 Nein- und nur 104 Ja-Stimmen eine regelrechte Abfuhr erteilt hat, ist die Diskussion darüber nicht verstummt. Vielmehr versuchen oberitalienische Befürworter dieses Projekt den Osttirolern schmackhaft zu machen und das Tragische dabei ist, dass sie bei einigen Lokalpolitikern auf offene Ohren stoßen. Bekräftigt wird das durch eine Medienmitteilung des Planungsverbandes Osttirol vom 01.12.2016.

Kartitscher Bürgermeister - ein Fels in der Brandung

Ausschließlich der Bürgermeister der Gemeinde Kartitsch, Josef Außerlechner, hat sich am 11. Dezember 2016, am Internationalen Tag der Berge, wie ein Fels in der Brandung wiederholt vehement gegen die Errichtung dieser hochrangigen Transitschneise für den alpenquerenden Verkehr ausgesprochen. Diese Gemeinde stand ja jahrelang durch das Cavallino-Kinigat-Projekt durch den Karnischen Kamm im Fadenkreuz der Alemagna-Pläne.

Medienmitteilung des Planungsverbandes Osttirol vom 01.12.2016

Ansprache - Josef Außerlechner vom 11.12.2016

Peter Haßlacher als Vorsitzender von CIPRA Österreich bestätigt

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Peter Haßlacher - für die nächsten 3 Jahre einstimmig wiedergewählt. Foto: © J. Essl

Der Tiroler Peter Haßlacher wurde bei der diesjährigen Delegiertenversammlung von CIPRA Österreich als ehrenamtlicher Vorsitzender einstimmig bestätigt. Die Delegierten aus den Bundesländern und Nicht-Regierungsorganisationen verlängerten das Mandat für den Chef der österreichischen Vertretung der Internationalen Alpenschutzkommission um weitere drei Jahre bis 2019.

Die Stärkung der Raumordnung und des alpinen Freiraumschutzes stehen im kommenden Jahr schwerpunktmäßig im Arbeitsprogramm. Zu diesem Thema veranstaltet CIPRA Österreich 2017 in Innsbruck die Internationale Jahresfachtagung. „CIPRA Österreich bietet auch dem österreichischen Vorsitz im Rahmen der Alpenkonvention 2017/2018 ihre Unterstützung an“, unterstreicht Peter Haßlacher seine Sorge um die zügige Umsetzung der Alpenkonvention.

Der "Grassauer Appell" an die AlpenministerInnen

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Für die Alpenkonvention benötigt es mehr Engagement zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen. Foto: © J. Essl

Die nationalen Vertretungen der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA in Österreich, Deutschland und in Südtirol haben sich anlässlich der XIV. Alpenkonferenz in Grassau (D) mit einem Appell an die UmweltministerInnen der Vertragsparteien der Alpenkonvention gewendet, denn die Sorge um die mangelnde Bereitschaft zur Umsetzung der Inhalte der Alpenkonvention in den Alpenstaaten und Alpenregionen ist groß. Die CIPRA-Vertreter mahnen deshalb eine Erhöhung der Schlagzahl und einen stärkeren politischen Einsatz für dieses Vertragswerk zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes ein. Diese Bereitschaft wird sowohl für Schutzmaßnahmen als auch für zukunftsfähige Entwicklungen gefordert.

Der "Grassauer Appell"

Heliskiing in Vorarlberg auf weitere 5 Jahre genehmigt

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In Vorarlberg wurde Heliskiing für weitere 5 Jahre genehmigt. Foto © F. Eime

Bis auf Vorarlberg wurde in allen anderen österreichischen Bundesländern das Heliskiing verboten. Am 31. Mai 2016 lief der auf 5 befristete Bescheid mit den Flügen auf den "Mehlsack" und das "Schneetäli" am Arlberg aus. Viele kritische in Österreich versuchten die Vorarlberger Landesregierung dazu zu bewegen, den Bescheid nicht mehr zu verlängern. Eine Stellungnahme der Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich, mit Verweis auf das Tourismus- und Verkehrsprotokoll, unterstrich die Ablehnung. Trotz Gespräche mit den verantwortlichen Politikern, zahlreichen Korrespondenzen und Medienberichten, genehmigte die Vorarlberger Landesregierung das Heliskiing in Vorarlberg für weitere 5 Jahre. Die Behörde setzte sich in ihrem Bescheid zwar intensiv mit der Alpenkonvention auseinander, räumte aber schlussendlich dem Heliskiing ein größeres öffentliches Interesse ein als den vielen negativen Auswirkungen auf den Naturraum. Es bleibt nun zu hoffen, dass in den kommenden 5 Jahren ein Umdenken stattfindet und auch in Vorarlberg schließlich die Vernunft einkehrt, diese lärmintensive Sportart nach 2021 auch in Vorarlberg endgültig zu verbieten.

Gesamte Stellungnahme zum Heliskiing in Vorarlberg

Hotelprojekt am Naturjuwel Obernberger See genehmigt

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Blick auf das Naturjuwel "Obernberger See". Foto: © J. Essl

Vor mittlerweile 7 Jahren wurde das seit 1928 bestehende Alpengasthaus am Obernberger See geschlossen. Schon bald darauf wurden die Pläne für das bizarre Hotelprojektes „Natur Refugia Obernbergersee“ mit eingegrabenen Wohntanks bekannt. Heftige Diskussionen waren die Folge, denn der Bau eines derartigen Hotels sollte nämlich im bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Nößlachjoch – Obernberger See – Tribulaune“ (1984) errichtet werden. Zudem wurde dieses Gebiet bereits im Jahre 1935 zum Naturdenkmal erklärt und umfasst ebenso einen großflächigen Seenschutzbereich. Trotz des umfassenden Schutzes dieser einmaligen Landschaft, einem ablehnenden Gutachten zum Landschaftsbild und einer negativen Stellungnahme des Gestaltungsbeirates, hat die  Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land (GZ: IL-NSCH/B-278/49-2016) am 28.10.2016 die Genehmigung für das äußerst umstrittene Hotelprojekt erteilt. 124 Seiten umfasst der positive Bescheid, doch die Alpenkonvention findet darin keine Erwähnung, obwohl durch die bestehenden Schutzgüter die Heranziehung dieses internationalen Vertragswerkes unabdingbar gewesen wäre.

Landesumweltanwaltschaft beruft gegen Bescheid

Bedauerlich ist, dass auf fachlicher Ebene keine Entscheidung mehr möglich ist. Nachdem die Tiroler Landesumweltanwaltschaft am 24.11.2016 gegen den positiven Bescheid berufen hat, hängt nun die Letztentscheidung beim Landesverwaltungsgericht. Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass im Sinne der Natur entschieden wird und schlussendlich ein gemütliches, schlichtes und der Landschaft angepasstes Alpengasthaus mit Sommer- und Winterbetrieb Realität wird.

Unterschriftenaktion geht weiter

Bitte unterstützen Sie auch weiterhin die Interessengemeinschaft „Naturjuwel Obernberger See“ und bekräftigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Realisierung eines gemütlichen Alpengasthofes. 

Weitere Informationen:

Unterschriftenliste

Gutachten zum Landschaftsbild

Innsbruck Alpin Nr. 3/2016

Innsbruck Alpin Nr. 1/2017

Wintertourismus in den Alpen: Wachstum auf Teufel komm raus?

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Der geschichtsträchtige Karnische Kamm soll im Bereich der Sillianer Hütte zwischen Sexten und Sillian grenzüberschreitend erschlossen werden. © J. Essl

Alpenweit werden aktuell mehrere neue, teils sehr grossräumige Seilbahnprojekte geplant. Problematisch daran ist nicht nur, dass die Projekte oft im Konflikt mit Schutzgebieten stehen. Vielmehr steht eine solche Strategie des „ungebremsten Wachstums“ im Widerspruch mit grossen Herausforderungen wie dem Klimawandel und ist kein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Alpenregionen. Im Rahmen einer Pressekonferenz am 23.09.2016 in Innsbruck, haben dazu die VertreterInnen von CIPRA International (Präsidentin Katharina Conradin), CIPRA Deutschland (Vorsitzender Erwin Rothgang), CIPRA Südtirol (Vorsitzender Klauspeter Dissinger) und CIPRA Österreich (Vorsitzender Peter Haßlacher), klare Forderungen an die Politik, die Tourismusverantwortlichen und an die UmweltministerInnen der Alpenstaaten für die im Oktober 2016 stattfindende XIV. Alpenkonferenz in Grassau (D) gerichtet.

Pressemitteilung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA

Aktueller Medienspiegel:

Der Standard, Tiroler Tageszeitung, Dolomiten, Kleine Zeitung, Kurier, ORF-Print, Österreich, RAi Südtirol, Schweiz am Sonntag, stol.it, Südtirol News, Südtiroler Wirtschaftsblatt, Wirtschaftsblatt

ORF-Tirol: http://tirol.orf.at/radio/stories/2798623/

Ö1-Morgenjournal: http://oe1.orf.at/artikel/452851 (Beitrag Paul Schiefer - P. Haßlacher/CIPRA Österreich u. L. Dagostin/ÖAV, 04.10.2016)

Ö1-Morgenjournal: http://oe1.orf.at/artikel/452854 (Beitrag Cornelia Vospernik - Interview mit BM Rupprechter, 04.10.2016)

Aktueller Beitrag von P. Haßlacher zur Alpinen Raumordnung (aus: Alpenkonventions-Zeitschrift Nr. 83)

Karte mit aktuellen Erschließungsprojekten in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Südtirol und Bayern.

Bilanzierung des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention - Endbericht liegt vor

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Der Boden im Alpenraum ist ein knappes Gut. © Foto J. Essl

Obwohl die Alpen über eine sehr begrenzte Nutzung des Bodens verfügen, wird täglich viel Boden verbraucht und versiegelt. Dies veranlasste das Deutsche Umweltbundesamt 2015 eine Studie in Auftrag zu geben, ob das Protokoll „Bodenschutz“ der Alpenkonvention eine alpenweite Umsetzung erfährt, welche Unterschiede der Anwendung in den einzelnen Alpenstaaten bestehen und wie eine alpenweite Vernetzung zu einer besseren Umsetzung bzw. zu einer Reduktion des Bodenverbrauchs beitragen könnte. Geleitet vom Büro blue! advancing european projects GbR in München, fand dieses Projekt fachliche Unterstützung durch das Büro Land-Plan und CIPRA Österreich. Mit dem vorliegenden Endbericht wurde eine Grundlage geschaffen, das Thema „Bodenschutz“ verstärkt in das Blickfeld zu rücken und darauf aufbauend alpenweite Maßnahmen zur Reduktion des Bodenverbrauchs zu ergreifen. 

Endbericht zur Bilanzierung des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention

Erweiterung des Flughafens in Bozen kommt nicht

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Der Bozner Flughafen wird nach dem NEIN der Südtiroler Bevölkerung nicht erweitert. Foto © Dachverband für Natur- und Umweltschutz

Im Vorfeld wurde zur Erweiterung des Bozner Flughafens in Südtirol viel diskutiert. Eine Volksbefragung sollte Klarheit bringen, ob die SüdtirolerInnen für oder gegen den Ausbau sind. Noch vor der Befragung richteten die Südtiroler Grünen an die Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich eine Anfrage, ob die geplante Erweiterung des Flughafens Bozen mit der Alpenkonvention und insbesondere mit dem Art. 12 des Durchführungsprotokolls Verkehr vereinbar ist. Die Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich kam zum Schluss, dass die geplante Erweiterung des Flughafens in Bozen mit der Alpenkonvention keinesfalls im Einklang steht. Das Ergebnis wurde damals im Mai 2016 den Südtiroler Gründen und LH A. Kompatscher von Rechtsexperten und CIPRA Österreich-Vertretern persönlich dargelegt.

SüdtirolerInnen lehnen Flughafenerweiterung in einer Volksbefragung ab!

Im Juni 2016 lehnten schließlich über 70 % der SüdtirolerInnen die Flughafenerweiterung ab. Die Flughafengegner, wie der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der Alpenverein Südtirol und der Heimatpflegeverband freuten sich über dieses eindeutige Ergebnis, das deutlich zeigte, dass ein Großteil der Südtirolerinnen und Südtiroler nicht bereit sind, Lebensqualität, Gesundheit und Wohlbefinden für den Profit zu opfern. Möglicherweise hat auch die negative Stellungnahme der Rechtsservicestelle Alpenkonvention ein klein wenig den Ausgang beeinflusst.

Stellungnahme der Rechtsservicestelle Alpenkonvention

Weitere Informationen zur Rechtsservicestelle finden Sie hier!

Workshop zum Energieprotokoll der Alpenkonvention - Nachlese

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Speichersee Zillergründl © J.Essl

Am 21. April 2016 veranstaltete CIPRA Österreich in Zusammenarbeit mit dem Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck und der Rechtsservicestelle Alpenkonvention in Salzburg den bereits 4. Workshop zu einem Durchführungsprotokoll der Alpenkonvention, der sich in diesem Jahr mit dem Energieprotokoll eingehend auseinandersetzte. Knapp 60 interessierte TeilnehmerInnen aus verschiedenen Institutionen nahmen an dieser von Sebastian Schmid (Universität Innsbruck) moderierten Veranstaltung teil und diskutierten auf Basis der Vorträge der ReferentInnen zur Anwendung und Relevanz des Energieprotokolls.

Weitere Informationen zum Workshop finden Sie HIER!

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Zusammenfassung WS ARO Zusammenfassung WS ARO
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40 Jahre CIPRA Ö 40 Jahre CIPRA Ö

Workshop zum Protokoll "Naturschutz und Landschaftspflege" der Alpenkonvention

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Workshop zum Protokoll "Naturschutz und Landschaftspflege" der Alpenkonvention

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