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Die Wahrheit über den Alpenplan

23.11.2017
Am 9. November 2017 ist es passiert. Der bayerische Landtag hat beschlossen, den Alpenplan so zu ändern, dass der Weg frei wird für die umstrittene Skiverbindung am Riedberger Horn. Die öffentliche Debatte darum hat sich dabei längst über politische und naturschutzverbandliche Kreise hinaus in die breite Öffentlichkeit ausgedehnt. Auch wenn das öffentliche Interesse nur die Oberfläche der Problematik streifen kann, steht das Riedberger Horn seither symbolisch für den Widerstreit zwischen Natur und Wirtschaftsinteressen, in dem leider scheinbar immer öfter letztere die Oberhand behalten. Auch in der langen und hitzigen Debatte der Abgeordneten im Landtag am 9.11.2017 wurde der Punkt Alpenplan unter diesem Gesichtspunkt verhandelt. Erstaunlich erschien dabei, dass auch die Politiker*Innen meist auf den Gesichtspunkt „Natur gegen Wirtschaft“ beschränken zu wollen. Sie zeigten damit, dass sie die grundlegenden Probleme einer Änderung des Alpenplans und der Ausrichtung der bayerischen Raumordnung – wovon der Alpenplan ein Teil ist – nicht verstanden haben. Dieser Eintrag soll diese Punkte aufzeigen und zum richtigen Verständnis des Alpenplans beitragen.
Bild Legende:
Riedberger Horn im Winter; Bild: Gotlind Blechschmidt

Raumordnung

Zunächst müssen wir klären was Raumordnung bedeutet. Wikipedia versteht unter diesem Begriff die „planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Lebensraumes […]. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum abzustimmen, Konflikte auszugleichen und langfristige Entwicklungsoptionen offen zu halten.

Raumordnung ist also interdisziplinär. Sie kann genauso wenig reine Naturschutzgebiete ausweisen, wie sich regional auf Wirtschaftsförderung beschränken. Wirtschaft und Natur sind lediglich zwei der Belange, welche – neben einer Vielzahl weiterer (z.B. Landwirtschaft, Nahversorgung, Sicherheit) – Einzug in die Abwägungsprozesse halten müssen. Raumordnung hat also die Aufgabe, immer das große Ganze im Auge zu behalten und die Aufteilung des begrenzten Raumes zukunftsfähig zu gestalten. (Der Widerstreit „Natur gegen Wirtschaft“ kann also für ein Instrument der Raumordnung fachlich gar nicht argumentiert werden.)
Die Interdisziplinarität macht sie zu einem geeigneten Werkzeug der Nachhaltigkeit, die ebenfalls fordert, verschiedene Belangen (Ökologie, Ökonomie, Soziales) ausgewogen Raum zu geben. Dieser Gedanke findet sich nicht nur implizit in der Raumordnung wieder, sondern in den letzten Jahren auch immer expliziter, indem er immer öfter als Zielvorstellung artikuliert wird.
Ein weiteres wichtiges Grundprinzip, dass vor allem in Bayern seit jeher die Raumordnung prägt, sind gleichwertige Lebensbedingung in allen Teilräumen. Jemand der im Norden Bayerns auf dem Land lebt, soll also in vertretbarer Entfernung wertgleiche Lebensbedingungen vorfinden wie ein Münchener (z.B. Schulen, Krankenhäuser).

Dabei handelt die Raumordnung per Definition in größeren Gebietseinheiten. Nur so macht sie auch Sinn, da sie nur im größeren Maßstab die Möglichkeit hat, wichtige Belange adäquat abzuwägen und Lebensbedingungen anzugleichen. Es würde beispielsweise wenig Sinn machen, wenn jede Gemeinde seine eigenen Vorgaben zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten machen könnte. So entstünde die Gefahr, dass unkoordiniert Einkaufszentren als Spekulationsobjekte auf der grünen Wiese entstünden bzw. dass selbst kleinste Gemeinden einem extremen Wettbewerb um solche Standorte ausgesetzt wären.

In Deutschland verpflichtet der Bund die Bundesländer für ihr Territorium Raumordnung zu betreiben. Bayern kommt dieser Verpflichtung mit dem Landesentwicklungsprogramm nach. Die Staatsregierung hat in diesem „fachübergreifende Zukunftskonzept“ jeher die gleichwertigen Lebensbedingungen im Blick und hier inzwischen auch das Thema der Nachhaltigkeit verankert. Damit die Raumordnung angemessen auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen reagieren kann, wird das LEP in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Alpenplan

Seit es das LEP gibt, ist der Alpenplan ein Teil davon. Und das zurecht, denn er kann als Paradebeispiel einer gelungenen Raumordnung betrachtet werden, die alle an sie gestellten Anforderungen erfüllt.

Der Alpenplan entstand Ende der 1960er Jahre in einer Zeit, in der nach und nach jeder Gipfel der bayerischen Alpen von Liftanlagen und Aufstiegshilfen erschlossen zu werden schien. Diese Art der touristischen Erschließung ordnet man als „intensiv“ ein, während weitgehend technikfreie Aktivitäten wie Wandern und Bergsteigen zu den extensiven Nutzungsformen in den Bergen zählen. Man erkannte, dass die vorherrschende Entwicklung ein deutliches Übergewicht der Belange des intensiven Tourismus zu Ungunsten des extensiven bedeuten würde. Der Alpenplan wurde folglich als vorbeugendes Konzept zur Verhinderung von Übererschließung, zur Sicherung des Naturraumes, zur Verminderung des Gefahrenpotenzials durch Lawinen und Erosion und zur Sicherung des Gebietes für die Erholung aufgestellt.

Er untergliedert den bayerischen Alpenstreifen in drei Zonen: A, B und C. Zone A kann als Entwicklungszone bezeichnet werden. Hier wurde eine intensive Erschließung als weitgehend unbedenklich erachtet. Auch in Zone B, der Pufferzone, sind Erschließungen möglich. Allerdings muss hier in der Einzelfallprüfung der Natur besonderer Vorrang eingeräumt werden. In Zone C hingegen sind verkehrstechnische Erschließungen komplett tabu (Ausnahme: Land- und Frostwirtschaft).

Der Alpenplan ist kein Naturschutzinstrument im eigentlichen Sinne ist und er ist auch kein touristisches Konzept. Bei der Ausweisung der Zonen wurde ganz im Sinne der Raumordnung (siehe oben), Kriterien der Ökologie, des Tourismus und des Schutzes vor Naturgefahren miteinander abgewogen und berücksichtigt.

Wo ist das Problem?

Zunächst ist zu kritisieren, dass im Kontext des Alpenplans immer nur von Naturschutz, Schutzgebieten oder Artenschutz gesprochen wird. Natürlich erfüllt er indirekt eine ähnliche Funktion, allerdings greift ein solche Beschreibung zu kurz. Der Alpenplan soll nämlich nicht einfach die Natur in einem bestimmten Gebiet schützen, sondern er soll dem bayerischen Tourismus eine langfristige Perspektive geben, die Menschen im Gebirgsraum vor Naturgefahren schützen und unerschlossene Räume für nachfolgende Generationen erhalten. Deshalb sorgt er dafür, dass unser kleiner Alpenanteil breit aufgestellt ist und Touristen, Erholungssuchenden aller Vorlieben sowie den kommenden Generationen eine Vielfalt an Möglichkeiten bietet. Dass dabei die Zone C – auch „Ruhezone“ genannt – mit 43% die größte ist, macht Sinn, wenn man bedenkt, dass hier der extensive Tourismus und die Sicherung der Bevölkerung vor Naturgefahren Platz finden soll. Der Alpenplan sollte also nie die Natur an sich schützen, sondern die Interessen der Menschen – vor allem auch kommender Generationen – die in die Alpen kommen, um unverbaute Berglandschaften zu erleben. Damit hat er gleichsam auch die Zukunft der dort Lebenden im Blick.

Dennoch wird der Alpenplan beharrlich als reines Naturschutzinstrument debattiert. Vor allem seine Gegner rücken ihn so als Feindbild „Naturschutz“ und „gegen die Menschen“ für ihren Diskurs zurecht. Bislang ist der soziale Frieden zwischen den Gemeinden dank des Alpenplans sichergestellt gewesen. Jede Gemeinde wusste,  Lifte in der Zone C zu planen ist zwecklos. Man muss mit den Flächen zurechtkommen, die mit den Zonen A und B zur Verfügung stehen.

Das nächste große Problem ist die Herangehensweise der zuständigen Politiker*Innen und Behörden an eine Änderung bzw. Fortschreibung des LEP. 2016 sprach sich in einem Bürgerentscheid die Mehrheit aus den beiden betroffenen Gemeinden für das Liftprojekt aus (ca. 1000 Wahlberechtigte). Dies nahm die Staatsregierung als Anlass, die Änderung des Alpenplans und damit des LEP anzustoßen. Wie oben beschrieben ist ein Grundprinzip der Raumordnung die Überörtlichkeit… hier wurde also das Ganze auf den Kopf gestellt: örtliche Einzelinteressen diktieren landesweite Raumplanung.

Nach offizieller Lesart wurde der Alpenplan nur am Riedberger Horn angepasst, die Änderung sei ein Einzelfall ohne Auswirkung auf den gesamten Bayrischen Alpenraum. Nichtsdestotrotz wird Raumordnung an sich obsolet, wenn sich Einzelinteressen einfach über ihre verbindlichen Regelungen hinwegsetzen können. Mit der Änderung des Alpenplans wurde ein weitreichender Präzedenzfall geschaffen. Es ist davon auszugehen, dass andere Gemeinden sich nun das Recht auf Neuerschließungen in der Zone C notfalls auch gerichtlich erstreiten werden. Der soziale Frieden zwischen den bayerischen Alpengemeinden könnte damit ins Wanken kommen.

Die lokale Anpassung eines bayernweiten Instrumentes ist der nächste irritierende Aspekt in dieser Geschichte. Hier werden nun 80ha der Zone C in Zone B umgewidmet. Das geschieht tatsächlich als präziser Schnitt durch die Ruhezone entlang der geplanten Lifttrasse. Dass damit die beiden entstehenden Ruhezoneninseln ihren Wert für den extensiven Tourismus verlieren, ihre Funktion als Schutzzone vor Muren und Lawinen in Frage gestellt wird, scheint dabei nebensächlich zu sein, obwohl die Zone C an dieser Stelle damit im Grunde vollkommen entwertet wird.

Zurück zum Narrativ der Liftbefürworter. Als „Ausgleich“ zur Abwertung der Flächen sollen an anderer Stelle 304ha von Zone B in Zone C hochgestuft werden. Ganz unabhängig davon, dass die Verteilung der Zonen des Alpenplans bei seiner Entstehung sorgfältig abgewogen wurde, scheint die neue Auswahl der Flächen sehr willkürlich und stellt keineswegs den versprochenen „Gewinn für den Naturschutz“ dar. Auch wenn der Alpenplan kein Schutzgebiet im eigentlichen Sinne ist, so ist diese Praxis äußerst fragwürdig: Denn wenn es möglich ist, Schutzgebiete nach Bedarf dahin zu verschieben, wo grade niemand bauen will, kann man sich das Ganze auch von vornherein sparen.

Fazit

Die Diskussion um das Riedberger Horn und den Alpenplan ist kein bloßer Widerstreit  von „Wirtschaft gegen Natur“. Wie die vorangegangenen Kapitel zeigen, greift diese Einordnung viel zu kurz und ist im Grunde falsch. Allerdings macht es diese Einordnung den Politker*Innen auch leicht, zu polarisieren und bietet einfache Lösungen für komplexe Probleme. Leider sind auch Vertreter der Opposition auf diese Argumentationslinie auf aufgesprungen. Damit wurde konstruktives, argumentatives Potential vergeben, das die interdisziplinär angelegte Raumordnung geboten hätte.

Unser zuständiger Staatsminister (für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat) scheint mit Raumordnung auch wenig anfangen zu können. Für ihn ist der Alpenplan irgendein Schutzgebiet, das in seiner über 45 Jahre alten Form nicht mehr den aktuellen Bedingungen entspricht. Dabei bedarf es grade aufgrund jüngster Entwicklungen einer sachgerechten Ordnung von intensivem und extensivem Tourismus in den bayerischen Alpen. Auf der einen Seite zeichnen sich Trendwenden im Freizeitverhalten der Alpenbesucher ab (mehr extensiver Tourismus, auch im Winter), auf der anderen stellt auch der Klimawandel altbewährte Tourismuskonzepte in Frage (intensiver Tourismus im Winter erfordert immer größeren Aufwand: Beschneiung etc.).

Auf diese beiden großen Änderungen ist der bayerische Alpenraum dank dem Alpenplan bestens vorbereitet. Selbstverständlich sind die Herausforderungen damit noch nicht gelöst, aber der extensive, sanfte Tourismus konnte dank der Zone C seine Grundlagen bewahren und hätte den Grundstein dafür legen können, dass Bayern in naher Zukunft zum Vorreiter des nachhaltigen Tourismus wird.

„Hätte“…denn durch die Änderung des Alpenplans wird der viel beschworene Präzedenzfall geschaffen, der im gesamten bayerischen Alpenraum Änderungen und Neuerschließungen möglich machen wird. Der Alpenplan war immer nur so gut, wie er strikt war. Letzteres wurde aufgegeben. Und damit die Chance unser bayrisch, alpines Erbe im Sinne der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln.