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A 7 Weiterbau bis Füssen Verstoß gegen den Geist des Verkehrsprotokolls

CIPRA Deutschland fordert zweispurige Bundesstraße als Alternative zur Autobahn

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im August 2001 die Klage bayerischer Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des letzten 14 km langen Teilstücks der Autobahn A7 zwischen Nesselwang und Füssen im Ostallgäu abgewiesen. Damit droht die Zerstörung einer der schönsten voralpinen Landschaften Bayerns und wertvollster Lebensräume. Auch wenn am Bau der A 7 unter damals völlig anderen Ausgangsbedingungen bereits seit den 60er-Jahren geplant wird, verstößt der Bau dieser Autobahn eindeutig gegen den Geist des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, durch dessen Unterzeichnung auch Deutschland den Verzicht auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr erklärte.
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 Die Autobahn ist jedoch nicht nur ökologisch katastrophal, sondern obendrein auch noch verkehrspolitisch sinnlos: Der in Urlaubszeiten alltägliche Stau wird sich lediglich vom jetzigen Autobahnende bei Nesselwang um 14 km zum Beginn des zweispurigen Grenztunnels nach Tirol verlagern. Von den Umweltverbänden wurde daher der Bau einer zweispurigen Bundesstraße vorgeschlagen, die vom Durchgangsverkehr arg geplagten Orte Nesselwang, Pfronten und Hopferau wesentlich schneller entlasten könnte und bei weitem umweltverträglicher wäre als eine Autobahn auf wenig flexibler Trasse.

Bereits 1996 wurde vom Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage des Bund Naturschutz der 1993 erlassene Planfeststellungsbeschluss für die A 7 für unwirksam erklärt und eine neue ergebnisoffene Entscheidung unter Einbeziehung aller Alternativen und Beteiligung der Naturschutzverbände gefordert. Vier Jahre später wurde daraufhin erneut ein Planfeststellungsbeschluss erlassen, bei dem weder ernsthaft Alternativen zur Autobahn geprüft noch die Naturschutzverbände in erforderlichem Maße beteiligt wurden. Die Klage gegen die mangelnde Beteiligung der Naturschutzverbände wies der bayerische Verwaltungsgerichtshof im August ab und lies eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht erst gar nicht zu. Umweltverbände kündigten indessen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision an. Gegenüber den ursprünglichen Planungen wurde wenigstens erreicht, dass über das nach der FFH-Richtlinie geschützte Enzenstettener Quellmoor eine Brücke gebaut wird und einige Lärmschutztunnels errichtet werden. Angesichts der zu befürchtenden Zerstörungen sind diese Maßnahmen jedoch klägliches Stückwerk.

CIRPA Deutschland fordert daher eindrücklich dazu auf, das im Oktober 2000 von Umweltminister Trittin unterzeichnete Verkehrsprotokoll ernst zu nehmen und Alternativen zur A 7 ernsthaft zu prüfen. Auch wenn bereits planfestgestellte Straßen vom definitiven Verzicht auf den Neubau hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr, wie er im Verkehrsprotokoll vereinbart wurde, ausgenommen sind, würde der Weiterbau der A 7 dem Geist des Protokolls massiv wiedersprechen. Vorbildlich handelte hier Frankreich, das den nationalen Straßenbauplan von 1992 im Hinblick auf die Kompatibilität mit der Alpenkonvention überprüft und entsprechend geändert hat. So wird beispielsweise auf den Bau der A51 von Grenoble nach Sisteron verzichtet.

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