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Agglomerationsprogramm des Kantons Luzern

06.12.2005
Red. Das Agglomerationsprogramm Luzern sieht vor, insbesondere durch grosse Strassenbauprojekte bessere Voraussetzungen für die Siedlung, Verkehr, Umwelt und Wirtschaft in der Agglomeration zu schaffen.
Das Programm postuliert den Ausgleich fehlender Strassenkapazitäten und die Förderung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere des Busverkehrs, durch eine strassenlastige Verkehrskonzeption. Zugunsten des öffentlichen Verkehrs soll das Strassensystem durch Grossprojekte, bspw. durch Autobahn-ByPass und Ausbau von Spange Nord/Süd, erweitert werden. Organisationen (bspw. WWF und Verkehrsclub Schweiz) oder die Bewegung chance21 kritisieren, dass durch den Ausbau der Strassen lediglich der Motorisierte Individualverkehr (MIV) gefördert wird und keine Verlagerung des Modal-Splits zugunsten des ÖV erreicht werden kann. Erfahrungen zeigen, dass erhöhte Strassenkapazitäten nur den Einzugsbereich vergrössern, somit wiederum Mehrverkehr induzieren und die geschaffenen Mehrkapazitäten innerhalb kurzer Zeit wieder erschöpft sind. Dem Agglomerationsprogramm wird daher vorgeworfen, das Grundproblem (MIV-Wachstum) falsch zu orten und statt Ursachen nur Symptome zu bekämpfen. Die ungebremste Siedlungsentwicklung und eine Siedlungsstruktur der getrennten Nutzungen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit, von der das Agglomerationsprogramm ausgeht, generieren Mobilität und erhöhtes Verkehrsaufkommen. Statt verkehrsintensive Nutzungen im Programm auszuschliessen und eine Struktur der kurzen Wege zu fördern, sind in den letzten Jahren zahlreiche mobilitätsfördernde Nutzungskategorien (Einkaufszentren, Multiplex-Center etc.) entstanden. In Anbetracht der damit verknüpften Umweltbeeinträchtigungen und der Lärmbelastung muss die Lebensqualität im Agglomerationsraum Luzern langfristig in Frage gestellt werden.

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Alpenkonvention, Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung:
Artikel 9 (5) d): Die Pläne und/oder Programme für die Raumplanung und nachhaltige Entwicklung beinhalten […] Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls zur Einschränkung des motorisierten Verkehrs.
Artikel 1, c): Die Ziele der Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums sind: […] sparsame und umweltverträgliche Nutzung der Ressourcen und des Raums.