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Mit Alpenkonvention und Alpenplan in die Zukunft

23.05.2016
Rückblende in die 1970er Jahre: Alpspitze, Watzmann und Riedberger Horn sollen mit Seilbahnen touristisch erschlossen werden.
Bild Legende:
Lautstark: Proteste gegen die Erschliessung. (c) CIPRA Deutschland

Kaum zu glauben: Behördlicher Widerstand regt sich gegen die Ausbauwünsche. Um der Natur und der «stillen Erholung» genügend Freiraum zu geben, wird ein staatliches Gesamtkonzept entwickelt, der Alpenplan. Er regelt ein Nebeneinander von mit Seilbahnen erschlossenen Gebieten und solchen, die auch in Zukunft frei davon bleiben sollen. Seit 1976 ist der Alpenplan Bestandteil des Landesentwicklungsplans. Er wurde seither nie verändert, ist für die Behörden verbindlich und gilt alpenweit als Vorzeigeprojekt einer nachhaltigen Landesplanung. Rückblende in die 1990er Jahre: Die Alpenkonvention wird 1991 von den Alpenstaaten unterzeichnet. Jahre des Ringens um gehaltvolle Ausführungsprotokolle folgen. CIPRA Deutschland war damals inhaltlicher Motor, wenn es um Fragen des Naturschutzes, des Bergwalds oder des Bodenschutzes ging.
Und heute? Die Politik scheint sich von den früheren Errungenschaften abzuwenden. Am Riedberger Horn gibt es wieder Erschliessungswünsche, die mittels eines Antrags zur Verwässerung des Alpenplans schon bald Realität werden könnten. Das Projekt widerspricht zudem dem Artikel 14 des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention: Die geplante Piste führt durch bis zu 38 Grad steiles Gelände, das vom Landesamt für Umwelt als rutschgefährdet eingestuft wird. Dem ungebremsten Flächenverbrauch im bayerischen Alpenraum kann nur durch eine gestärkte Raumplanung Einhalt geboten werden, davon ist CIPRA Deutschland auch nach 40 Jahren Alpenplan und 25 Jahren Alpenkonvention überzeugt.

www.cipra.de

Quelle: Jahresbericht 2015, CIPRA International, www.cipra.org/jahresberichte

abgelegt unter: Tourismus, Seilbahnen