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Rechtsgutachten belegt die Unwirksamkeit der Gemeinderatsbeschlüsse zur Skierschließung am Riedberger Horn

25.01.2017
Ein Gutachten des renommierten Rechtsprofessors Gerrit Manssen belegt die Unwirksamkeit der Beschlüsse des Gemeinderates von Obermaiselstein zur Lifterschließung des Riedberger Horns. CIPRA Deutschland wird das Bayerische Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde um eine Stellungnahme zum Ergebnis des Rechtsgutachtens und den daraus möglicherweise abzuleitenden Konsequenzen für das gesamte Planungsvorhaben bitten.
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Bild: DAV

Das Ringen um den Bestand des bayerischen Alpenplans im Bereich des Riedberger Horns geht in eine neue Runde. Die Staatsregierung hat angekündigt, den Alpenplan so zu ändern, dass die Seilbahnverbindung zwischen Balderschwang und Grasgehren samt Skiabfahrt nicht mehr gegen die Vorgaben der Zone C verstößt. Die angekündigte Lösung besteht darin, die Zone C entsprechend zu verkleinern und das Plangebiet der Zone B zuzuordnen, in der technische Erschließungen möglich sind. Nach Auffassung der CIPRA und ihrer Mitgliedsverbände wird dadurch nicht nur der Alpenplan gefährdet, sondern das Vorgehen widerspricht auch nationalem wie internationalem Naturschutzrecht. Darüber hinaus gelten die planungs- und naturschutzrechtlichen Restriktionen unabhängig vom Alpenplan uneingeschränkt weiter.

In der Presse – Süddeutsche Zeitung vom 08.12.2016 – wurde berichtet, dass Mitglieder der Gemeinderäte von Obermaiselstein und Balderschwang sowie der Obermaiselsteiner Bürgermeister auch Gesellschafter der OHG sind, die laut Gemeinderatsbeschlüssen als Investor der Skischaukel tätig werden soll. Daraufhin hat die Gesellschaft für ökologische Forschung e.V. - eine Mitgliedsorganisation von CIPRA Deutschland – den Regensburger Rechtsprofessor Gerrit Manssen gebeten, die Umstände und Folgen einer möglichen Befangenheit dieser Gemeinderatsmitglieder rechtlich zu prüfen.

Im Ergebnis stellt die rechtliche Würdigung durch Prof. Manssen die Wirksamkeit der Gemeinderatsbeschlüsse, auf der die Planung für die Skischaukel basiert, in Frage: „Ein Beschluss über den Teilflächennutzungsplan „Verbindungsbahn Grasgehren-Balderschwang“ führt zu einem unmittelbaren Vorteil für die potentielle Betreibergesellschaft. Dieses Auslegungsergebnis ist eindeutig. Wäre eine natürliche Person Investor, wäre diese Person im Gemeinderat von der Mitwirkung nach Art. 49 Abs. 1 Bayrische Gemeindeordnung auszuschließen“, so Prof. Manssen.“

Dr. Wolfgang Zängl, Gesellschaft für ökologische Forschung, bringt es auf den Punkt: „Fünf von neun Gemeinderatsmitgliedern von Obermaiselstein wären beim Beschluss des Teilflächennutzungsplans nicht stimmberechtigt gewesen. Damit ist der Gemeinderat von Obermaiselstein in der Angelegenheit „Skischaukel“ nicht beschlussfähig gewesen, denn es bleiben nur vier stimmberechtigte Gemeinderatsmitglieder übrig.

Helmut Beran, stellv. Geschäftsführer des Landesbundes für Vogelschutz meint hierzu: „Die persönlich haftenden Gesellschafter der OHG sind nach unserem Rechtsverständnis an Beratung und Beschlussfassung, soweit es um die unmittelbare Förderung ihres Gesellschaftszwecks, vor allem die Errichtung einer weiteren Liftanlage, geht, ausgeschlossen“.

Rudi Erlacher, Vizepräsident des Deutschen Alpenverein, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es „doch besonders pikant ist, dass Bürgermeister Stehle von Obermaiselstein in der Informationsschrift zum Ratsbegehren an die Obermaiselsteiner Bürger den Vertretern des Alpenvereins unterstellt hat, „es gehe denen ausschließlich um ihre eigenen Interessen“.

„Das Gutachten zeigt, dass lokale Profitinteressen, die unter dem Deckmantel des Gemeinwohls versteckt werden, zur Zerstörung geschützter Alpenlandschaften führen können. Gerade dies kann nur ein wirksamer Alpenplan verhindern. Wir fordern vom bayerischen Landtag, nicht die Axt an den Alpenplan zu legen“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz.

Für CIPRA Deutschland stellt sich aus diesem Anlass erneut die Frage, warum die beiden Gemeinden trotz der Bestandskraft des Alpenplans sowie der schützenswerten Naturgüter am Riedberger Horn die wiederholt verworfenen Planungsüberlegungen mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Teilflächennutzungsplan 2014 erneut aufgegriffen haben.

Sowohl der Umstand, dass diese Planung nicht ohne Widerstand bleiben würde, wie auch die Grundsatzfrage, wie im Klimawandel touristische Entwicklungen angepasst und neu diskutiert werden müssen, lagen auf der Hand. „Mit der Planung für die Skischaukel haben die Gemeinden einen falschen Weg beschritten. Wir fordern deshalb die Gemeinden und die diese Planung fördernde Staatsregierung dringend auf, diesen Weg nicht weiter zu gehen.“ so CIPRA Deutschland-Präsident Erwin Rothgang.  

In einer ersten Konsequenz aus diesem aus der Sicht der CIPRA-Mitgliedsverbände außerordentlich schlüssigen Gutachten hat CIPRA Deutschland das Landratsamt Oberallgäu sowie das Bayr. Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde um eine Stellungnahme zum Gutachtenergebnis und den daraus möglicherweise abzuleitenden Konsequenzen für das gesamte Planungsvorhaben gebeten.

Bayr. Rundfunk zu Rechtsgutachten...

Bayer. Rundfunk zu Rechtsaufsicht...

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