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Unerschlossene Landschaften

15.12.2020
Die Alpen werden oft als wilde und unerschlossene Landschaften wahrgenommen. Eine klare Unterscheidung zwischen erschlossenen und unerschlossenen Räumen ist indes kaum möglich; es gibt zahlreiche Landschaften dazwischen, die teilweise erschlossen sind und gleichzeitig grosse Naturwerte aufweisen. Diese weisen selten einen ausreichenden Schutzstatus auf.
Bild Legende:
(c) Erich Wirz

Trends und Herausforderungen

Derzeit ist vielerorts ein Prozess massiver Erschliessung von wenig oder nicht erschlossenen Räumen im Gange – etwa mit Strassen, Seilbahnen oder Energie-Infrastrukturen – und damit eine Entwertung der Landschaften, die unsere Sicht auf diese Alpen prägen. Je mehr Landschaften erschlossen werden, desto mehr zeigt sich der Wert unerschlossener Landschaften, sei es aus ökologischer Warte für den Erhalt der Biodiversität, aus ökonomischer Warte als Attraktivitätsraum für den Tourismus oder aus sozialer Warte im Sinne der Generationengerechtigkeit und als Erfahrungsraum. Gleichzeitig gibt es schrumpfende Regionen, aus denen Menschen abwandern. Diese Landschaften, die teilweise über Jahrhunderte von Menschenhand gestaltet wurden, bleiben nach und nach sich selbst überlassen. 

Forderungen

Unerschlossene Räume sind insbesondere aus ökologischer Sicht unabdingbar, da sie wichtige Rückzugs- und Potentialräume für Wildnis und Biodiversität darstellen. Auch für die Landschaftsästhetik sind unerschlossene Räume unverzichtbare Elemente. Aufgrund der Bedeutung für das Allgemeinwohl und die Natur in den Alpen sind diese Landschaften unbedingt erhaltenswert. Nötig sind ordnende Eingriffe, die der fortschreitenden Erschliessung Einhalt gebieten.

Die Raum- und Landschaftsplanung umfasst zahlreiche Instrumente, die in den verschiedenen Alpenländern unterschiedlich genutzt werden. Damit die Planung effektiv, ordnend und vorausschauend wirkt, muss zunächst die Datengrundlage zu unerschlossenen Landschaften im Alpenraum verbessert und möglichst vereinheitlicht werden. Die CIPRA fordert auf Basis dieser Daten, die bestehenden Regelungen im Sinne der Alpenkonvention* auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls nachzubessern. Ziel ist der Schutz wenig und unerschlossener Landschaften und der damit einhergehenden Potenziale für die freie Naturentwicklung. Auch muss entsprechend dem auf Flächenverbrauch bezogenen Netto-Null-Ziel der EU** evaluiert werden, wie die Inanspruchnahme neuer Flächen reduziert werden kann. In den Alpenstaaten besteht hierfür erheblicher Nachholbedarf. 

Auch Prozesse in Regionen, die von Abwanderung betroffen sind, müssen durch eine vorausschauende Raumplanung begleitet werden. Es braucht den Mut zu hinterfragen, ob der Stand der heutigen Besiedelung in den Alpen überall gehalten werden kann – und andererseits brauchen Menschen in diesen Tälern, welche die gewachsene Kulturlandschaft erhalten wollen, Unterstützung, Ermutigung und fachliche Begleitung, um ihr Leben in einer schrumpfenden Region selbstermächtigt zu gestalten.

 

* Protokoll «Raumplanung und nachhaltige Entwicklung»: besonders Art. 1c), 2c), 3c), 4(2), 8(4), 9(4); Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege; Protokoll Tourismus: besonders Art. 10; Protokoll Bodenschutz: besonders Art. 7

** eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52011DC0571

Weiterführende Informationen