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Schutzinstrumente

07.12.2018

Instrumente und Rechtsgrundlagen

Es gibt im Naturschutz völkerrechtlich bindende Verträge zwischen Staaten. Die nationalen Gesetzgebungen kennen weitere Schutzinstrumente. Freiwillige Instrumente gehören rechtlich gesehen zu den schwächsten Schutzmechanismen, sind aber mitunter am besten verankert, weil sie vom Engagement der Menschen getragen werden. Die im Alpenraum wichtigen Gremien und Instrumente haben wir nachfolgende aufgelistet.

Völkerrechtliche Verträge

Alpenkonvention

Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Alpenstaaten über den umfassenden Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen. Sie enthält mehrere Protokolle, unter anderem zum Bodenschutz, zur Raumplanung und nachhaltige Entwicklung und zu Naturschutz und Landschaftspflege.
www.alpconv.org

Berner Konvention und Bonner Konvention

Die Berner Konvention, das «Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume», ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 1979 für den Schutz europäischer wild lebender Tiere und Pflanzen. Gleichzeitig enstand auch die Bonner Konvention zum Schutz und zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten.
www.coe.int, www.cms.int (en, fr) 

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist ein für die EU-Mitgliedstaaten verpflichtender Erlass zum Umweltschutz.
www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de, eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:31992L0043

Florenz-Abkommen (Europäisches Landschaftsübereinkommen)

Das Europäische Landschaftsübereinkommen ist ein Übereinkommen des Europarates aus dem Jahr 2000 zum Schutz der Landschaft, dem auch Staaten ausserhalb der EU beitreten können.
www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/176

Weitere EU-Abkommen und -Richtlinien zum Umweltschutz

https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/inter-agree.html

Konvention über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde anlässlich der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 verabschiedet. Bis heute sind 196 Vertragsstaaten der Konvention beigetreten.
www.cbd.int (en, fr)

Ramsar-Konvention

Die Ramsar-Konvention ist ein Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der Unesco angestossen wurde und bindend ist für die Vertragsstaaten.
www.ramsar.org (en, fr)

Nationale Gesetzgebungen

Die nationalen Gesetzgebungen legen fest, wie sie die völkerrechtlich bindenden Verträge umsetzen. Nach einem Beitritt zu einem internationalen Umweltabkommen müssen die einzelnen Länder in der Regel ihre nationalen Gesetze den internationalen Anforderungen anpassen (Ratifikation). Die nationalen Gesetzgebungen kennen verschiedene weitere Schutzinstrumente. 

Netzwerke und Organisationen

Alparc

Alparc ist die Umsetzung- und Koordinationsstelle alpiner Schutzgebiete der Alpenkonvention.
www.alparc.org

Natura 2000

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Massgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird.
natura2000.eea.europa.euec.europa.eu/environment/nature/natura2000/index_en.htm

Smaragd-Netzwerk

Das Smaragd-Netzwerk ist ein auf der Berner Konvention basierendes Schutzgebietsnetz, das von den Vertragsstaaten der Berner Konvention einzurichten ist, um europaweit seltene und gefährdete Lebensräume und Arten zu schützen. Jeder Staat ist aufgefordert, auf nationaler Ebene genügend Gebiete zu bezeichnen und zu sichern, in denen Smaragd-Arten und -Lebensräume erhalten werden.
www.coe.int/en/web/bern-convention/emerald-network (en, fr)

IUCN

Die IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) ist die Weltnaturschutzorganisation. Unter anderem stellt sie die Rote Liste der gefährdeten Arten zusammen (siehe unten) und kategorisiert Schutzgebiete.
www.iucn.org

Zertifikate- und prädikate

Europadiplom

Das Europäische Diplom für geschützte Gebiete ist eine vom Europarat vergebene Auszeichnung ohne völkerrechtliche Bedeutung.
www.coe.int/en/web/bern-convention/european-diploma-for-protected-areas (en, fr)

Biogenetische Reservate

Ein biogenetisches Reservat ist eine Kategorie des europäischen Naturschutzes. Es handelt sich wie beim Europadiplom um eine Auszeichnung, die Schutzgebieten verliehen wird, die die geforderten Ziele in besonderer Weise verwirklichen helfen. Die Meldung von Gebieten als biogenetisches Reservat erfolgt freiwillig auf Initiative des Mitgliedslandes. Sanktionen bei Verstössen sind nicht vorgesehen. 

Nationalparks

Ein Nationalpark ist ein aus ökologischer Sicht besonders wertvolles Schutzgebiet. Im Vordergrund steht die natürliche Entwicklung eines bestimmten, ausgedehnten Schutzgebietes, das durch spezielle Maßnahmen vor nicht gewollten menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung geschützt wird. In der Regel wird ein Nationalpark im Auftrag einer Regierung verwaltet. Aktuell gibt es in den Alpen 14 Nationalparks.
https://alparc.org/de/die-schutzgebiete/die-asg-formen

Naturschutzgebiete

Wie der Nationalpark ist auch das Naturschutzgebiet eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen Naturschutzes. Naturschutzgebiete stehen in der Regel unter strengem Schutz, um seltene Lebensräume, außergewöhnliche Pflanzen und Tiere oder bedrohte Feuchtgebiete zu schützen. In den Alpen gibt es mehr als 300 Naturschutzgebiete. 
https://alparc.org/de/die-schutzgebiete/die-asg-formen

Regionalparks, Naturparks oder regionale Naturparks

Regionalparks, Naturparks oder regionale Naturparks weisen bestimmte, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandene Landschaftsräume aus, die als solche geschützt und erhalten werden. Die oft sehr reizvollen Kulturlandschaften spielen häufig eine wichtige Rolle in der Regionalentwicklung und auch im Tourismus. In den Alpen kennen wir mehr als 70 solcher Parks. 
https://alparc.org/de/die-schutzgebiete/die-asg-formen

Unesco-Biosphärenreservat

Ein Unesco-Biosphärenreservat ist eine Modellregion, in der nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht wird. Der Mensch als Bestandteil der Biosphäre steht im Vordergrund. Wie bei den Weltnaturerben gibt es auch hier keine Verbindlichkeit im völkerrechtlichen Sinn. 
www.unesco.de/wissenschaft/biosphaerenreservate/biosphaerenreservate-weltnetz.html

Unesco-Weltnaturerbe

Das «Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt» ist die Grundlage für die Aufnahme in die Liste der Weltnaturerbestätten. Die Welterbekonvention ist keine Schutzgarantie für ein Weltnaturerbe, solange die Unterzeichnerstaaten dieses nicht in nationales Recht aufnehmen. Damit besitzt die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen. Ausgenommen ist die Streichung von der Welterbeliste, womit das Schutzziel aufgegeben wird.
whc.unesco.org (en)

Weiterführende Informationen

Übersicht von Schutzgebieten in den Alpen
https://alparc.org/de/the-protected-areas/die-asg-entdecken

Übersicht von Schutzgebieten weltweit
www.protectedplanet.net (en)

Digital Observatory for Protected Areas
http://dopa.jrc.ec.europa.eu/en (en, fr)