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Workshop zum Energieprotokoll der Alpenkonvention – Nachlese

28.04.2016
Am 21. April 2016 veranstaltete CIPRA Österreich in Zusammenarbeit mit dem Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck und der Rechtsservicestelle Alpenkonvention in Salzburg den bereits 4. Workshop zu einem Durchführungsprotokoll der Alpenkonvention, der sich in diesem Jahr mit dem Energieprotokoll eingehend auseinandersetzte.
Bild Legende:
(c) J. Essl
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(c) J. Essl

Knapp 60 interessierte TeilnehmerInnen aus verschiedenen Institutionen, wie Ministerien, Landesregierungen, Bezirkshauptmannschaften, Umweltanwaltschaften, NGOs, Rechtsanwaltskanzleien, Energieunternehmen und Bürgerinitiativen nahmen an dieser von Sebastian Schmid (Universität Innsbruck) moderierten Veranstaltung teil und diskutierten auf Basis der Vorträge der ReferentInnen zur Anwendung und Relevanz des Energieprotokolls.

Nach der Begrüßung durch Peter Haßlacher (Vorsitzender von CIPRA Österreich), umriss Ewald Galle (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) die Entwicklung und Geschichte des Energieprotokolls und erläuterte die damaligen Schwierigkeiten bei der Formulierung des Protokolls. Andreas Th. Müller (Universität Innsbruck) warnte eindrücklich davor, das Energieprotokoll vorschnell als nicht anzuwendendes Recht abzustempeln, sondern unterstrich vielmehr die direkte Anwendbarkeit des Energieprotokolls. Theresa Weber (Universität Salzburg) erläuterte in welch vielfältiger Weise das Energieprotokoll in andere Rechtstexte der EU hineinreiche. Gerold Dünser (Landesverwaltungsgericht Tirol) zeigte in seinem Referat mit konkreten Beispielen auf, dass das Energieprotokoll sowohl in Interessenabwägungen als auch in Nebenbestimmungen bei Verfahren einfließe. Christian Baumgartner (Bundesverwaltungsgericht) berichtete über das Verfahren von der geplanten und grenzüberschreitenden 220 kV-Leitung durch den Kronhofgraben im Gemeindegebiet von Kötschach-Mauthen und erläuterte in weiterer Folge die Gründe für die ablehnende Entscheidung. Baumgartner unterstrich damit insbesondere die Relevanz des Energieprotokolls der Alpenkonvention. Für Thomas Neger (Neger/Ulm Rechtsanwälte), der krankheitsbedingt verhindert war, vermittelte Sebastian Schmid die notwendige Berücksichtigung von Puffer-, Schon- und Ruhezonen bei der Errichtung von Energieanlagen.

Das Programm zum Workshop finden Sie hier.

Hinweis

Ende 2016/Anfang 2017 werden dazu erstmals über den Verlag Österreich alle Referate samt Umsetzungsvorgaben zum Energieprotokoll in einer neuen "CIPRA Österreich - Schriftenreihe zur Alpenkonvention" veröffentlicht. Die Publikation soll in weiterer Folge allen mit der Alpenkonvention betrauten Institutionen und Personen eine wichtige Hilfestellung bei der Anwendung sein.

abgelegt unter: CIPRA AT Veranstaltung