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Interessenskonflikt am Riedberger Horn

09.12.2016
Laut Presseberichten sind fünf Gemeinderäte Gesellschafter des Investors, der die neue Gondelbahn und die Skipiste an dem 1787 Meter hohen, streng geschützten Berg errichten will. Alle haben das Projekt in der Vergangenheit in ihren Kommunalgremien befürwortet und vorangetrieben. In rechtlicher Sicht ist dies laut Landratsamt Oberallgäu in Ordnung, da ein Gemeinderat nur dann nicht in einer Sache abstimmen darf, die den Investor betrifft, wenn dieser Gemeinderat für die Firma Vertretungsberechtigter ist.
Bild Legende:
Bild: LBV

Allerdings hat die Tatsache, dass 5 Gemeinderatsmitglieder Gesellschafter beim Investor sind, für die Umwelt- und Alpinverbände der CIPRA Deutschland schon ein „Gschmäkle“. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass mit der geplanten  Änderung des Alpenplans am Riedberger Horn ein Präzedenzfall geschaffen wird, der bayernweit Nachahmer finden könnte.

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