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Privatperson kauft Grundstück in Naturschutzgebiet

01.07.2004 / alpMedia
Der Kauf eines 23 km2 grossen Grundstücks im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen durch eine Privatperson ist gemäss der Bezirksregierung von Schwaben/D rechtmässig. Die Gemeinde Bad Hindelang hingegen macht, gestützt auf das bayerische Naturschutzgesetz, ein Vorkaufsrecht geltend, das den Kommunen bei ganz oder teilweise in Naturschutzgebieten liegenden Grundstücken zusteht.
Sie befürchtet, dass es dem neuen Besitzer nur auf die Hochgebirgsjagd ankomme und überlegt sich, gegen diese Entscheidung zu klagen. Der neue Besitzer plant den Verkauf von Einzelabschüssen von Wild an zahlungskräftige Jäger und weigerte sich, eine privatrechtliche Vereinbarung zum Schutz der Natur und des Bergwaldes zu unterschreiben. Deshalb werden nun negative Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet befürchtet.
Quelle: Süddeutsche Zeitung 22.06.2004