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CIPRA Österreich bestätigt: KALKKÖGEL GERETTET!

04.07.2015
Der Tiroler Landtag hat in der leidigen Angelegenheit der geplanten Erschließung des Tiroler Ruhegebietes „Kalkkögel“ Stellungnahmen in Auftrag gegeben, welche folgende Punkte zu klären hatten:
Bild Legende:
Die Hochtennscharte wird auch in Zukunft von einer Seilbahn frei bleiben. © J. Essl
  1. Ist die für die geplante Verbindung zwischen Schlick/Stubaital mit der Axamer Lizum durch das Ruhegebiet „Kalkkögel“ notwendige Änderung des Naturschutzgesetzes verfassungsrechtlich vereinbar?
  2. Wäre diese Anlage wirtschaftlich zu führen und die Finanzierungsstruktur mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar?
  3. Widerspricht die Umsetzung des Projekts der Alpenkonvention?

Nach dem Bekanntwerden des negativen Befundes für die Machbarkeit des Seilbahnprojektes ist an eine Realisierung nicht mehr zu denken. Das ist in der Tiroler Landespolitik vorherrschender Konsens.

Lesen Sie die vorliegenden Stellungnahmen: Alpenkonvention, Verfassung, Seilbahnrecht 1, 2, 3, Raumordnung,  und Tourismus. Das Wirtschaftlichkeitsgutachten wurde bisher nicht veröffentlicht.

Die Ergebnisse bestätigen die ablehnende Haltung von CIPRA Österreich gegenüber diesem Projekt. Das Gutachten aus der Alpenkonventions-Sicht stimmt mit der von der Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich bereits im Jahre 2010 veröffentlichten Stellungnahme hier vollinhaltlich überein. (ph)