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Frankreich: Gesetzesänderung ermöglicht Strassenbau an Seeufern

25.09.2003 / alpMedia
Seit dem Sommer erlaubt in Frankreich das Küstenschutzgesetz, am Ufer der grossen Seen Hauptverbindungsstrassen zu bauen. Die französische Nationalversammlung und der Senat haben Änderungsanträgen zugestimmt, die von zwei Parlamentariern der Savoyischen Departements eingereicht wurden. Bisher durften Hauptverbindungsstrassen erst ab 2 km Entfernung von Küsten gebaut werden.
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Motivation für den Änderungsantrag aus dem Departement Savoyen: das Ufer des Lac du Bourget sollte umgestaltet und dazu die Nationalstrasse 201 verlegt werden. Im anderen Fall gab es Schwierigkeiten bei der Anbindung eines neuen Tunnels unter dem Semnoz mit der Nationalstrasse. Eine weitere Änderung des Küstengesetzes ermöglicht die Errichtung kultureller Bauten in weniger als 300 m Entfernung vom Seeufer.
Der Parlamentarier aus den Savoyen, Pierre Hérisson, rechtfertigt die Vorgehensweise damit, dass das Küstengesetz ursprünglich nur für Meeres- und nicht für Binnenküsten vorgesehen gewesen sei.
Kritiker befürchten, dass gerade die Bergdepartements jetzt durch Landschaftsbeeinträchtigungen an den Seen den Tourismus und damit die wichtigste Einkommensquelle der Region aufs Spiel setzen.
Quelle und Infos: Le Faucigny 04.09.2003