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«Niemals die Wasserquellen verkaufen!»

24.09.2013 / CIPRA Internationale Alpenschutzkommission
Berchtesgaden wollte sein Wasser nicht aufkaufen lassen von einem lokalen Wirtschaftsbetrieb. Der Bürgermeister Franz Rasp über gutes Wasser und den Standortvorteil, der sich daraus ergibt.
Warum hat die Gemeinde Berchtesgaden in den 1990er Jahren das Angebot abgelehnt, das Quellwaser aus dem Wimbachtal als Mineralwasser zu verkaufen?
Die Landesgesetzgebung in Bayern sieht die Wasserversorgung als kommunale Pflichtaufgabe und stellt diese damit unter besonderen Schutz. Das macht es fast unmöglich für eine Gemeinde, die Wasserversorgung auf einen privaten Versorger zu übertragen. Die Bürger und Bürgerinnen haben ein Anrecht auf sauberes Trinkwasser. Ausserdem gilt das Grundprinzip der kommunalen Selbstverwaltung, deshalb wurden die Gemeinden mit starken Rechtspositionen für die Erschliessung und den Schutz der Trinkwasservorkommen ausgestattet.

Ein Quellenverkauf heisst für Gemeinden auch mehr Arbeitsplätze und Bekanntheit. Ist es schwierig für eine kleine Gemeinde wie Berchtesgaden, einem solchen Angebot zu widerstehen?
Gar nicht schwierig, Trinkwasser ist unser höchstes Gut. Gutes Wasser kann für Gemeinden auch ein Standortfaktor sein für Neuansiedlungen und touristische Betriebe.

Wie wichtig ist es für eine Gemeinde, ihre Wasserquellen in ihrem Besitz zu behalten?
Eine Gemeinde in Bayern muss von Gesetzes wegen alles tun, um die Trinkwasserversorgung sicher zu stellen. Das führt manchmal auch zu Konflikten, beispielsweise bei der Über­wachung und Durchsetzung von Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten oder bei Verlegungen von Leitungsstrassen auf Privatgrund.

Welchen Rat würden Sie nach ihrer Erfahrung anderen Gemeinden mit ähnlichen Rahmenbedingungen geben?
Niemals die Quelle oder ein Wasserbezugsrecht verkaufen, niemals! Denn wenn das Nutzungsrecht ausläuft, kann es Probleme geben. Kommunen achten auf bestmögliche Wasserqualität, Wirtschaftsbetriebe nur auf die benötigte Wasserqualität.

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aus: Szene Alpen Nr. 98 (www.cipra.org/de/alpmedia/publikationen/5222)