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Alpenkonvention

01.03.2018
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Die Alpenkonvention ist ein Staatsvertrag zur Gewährleistung des Schutzes und einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums. Sie wurde am 7. November 1991 von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, der Schweiz und der EU in Salzburg/A unterzeichnet. Slowenien unterzeichnete die Konvention am 29. März 1993. Monaco trat der Konvention aufgrund eines Zusatzprotokolls bei. Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft. Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag für den umfassenden Schutz und die nachhaltigen Entwicklung der Alpen. Sie ist auf Anregung und nach langer Vorarbeit der CIPRA entstanden.

Protokolle

Die allgemein gehaltene Rahmenkonvention, die inzwischen von allen Vertragsparteien ratifiziert wurde, wird durch so genannte Durchführungsprotokolle konkretisiert. Durchführungsprotokolle (> alpconv.org) sind für zwölf Bereiche vorgesehen, für acht dieser Fachthemen bestehen sie bereits:

  • Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Berglandwirtschaft
  • Bergwald
  • Tourismus
  • Energie
  • Bodenschutz
  • Verkehr

Die Durchführungsprotokolle sind noch nicht von allen Staaten unterzeichnet und ratifiziert (siehe Stand Ratifizierung). Für folgende vier Fachthemen wurden noch keine Protokolle ausgearbeitet: Bevölkerung und Kultur, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt und Abfallwirtschaft. Zum Thema "Bevölkerung und Kultur" wurde eine Deklaration formuliert wie auch zum Klimawandel.

Neben den Durchführungsprotokollen gibt es ferner zwei prozedurale Protokolle - zum einen zur Aufnahme von Monaco als Vertragspartei der Alpenkonferenz, das zweite themenunabhängig zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien:

  • Streitbeilegung
  • Monaco

Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention

Seit dem Jahr 2003 verfügt die Alpenkonvention über ein "Ständiges Sekretariat", welches seinen Sitz in Innsbruck hat.

Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention

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In ihrer Rolle als Beobachterorganisation beteiligt sich CIPRA International seit 2005 an der Arbeit des Überprüfungsausschusses. 2014 reichte die Organisation zum ersten Mal ein Ersuchen zur Überprüfung einer vermuteten Nichteinhaltung der Alpenkonvention ein. Mitgliedsorganisationen und Partner von CIPRA International stellen immer wieder Fragen zur Aufgabe und zur Funktionsweise des Überprüfungsausschusses sowie zu seiner Bedeutung. CIPRA International hat die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den letzten Jahren gesammelt und in einem Merkblatt festgehalten. Dieses Dokument soll dabei helfen, den Überprüfungsmechanismus so effektiv und effizient wie möglich zu nutzen, um dazu beizutragen, die Umsetzung der Alpenkonvention zu verbessern. Mehr

abgelegt unter: Alpenkonvention

Offizielle Website

> www.alpconv.org

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