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Bayern: Alpenkonvention vor Gericht

21.08.2012 / alpMedia
Das Bayerische Verfassungsgericht hat eine Klage gegen die Ausweisung von Bauland vorliegen, in der erstmals die Einhaltung der Alpenkonvention verlangt wird. Das Urteil könnte den Alpenschutz in Bayern neu definieren.
Golf mit Alpenkulisse
Bild Legende:
Die Alpen als Kulisse für Golfer: Hat der Flächenfrass in den deutschen Alpen bald ein Ende? © Gesellschaft für ökologische Forschung
Ein Hotel, ein Golfplatz, eine Viehmarkthalle: Vom Landschaftsschutzgebiet Miesbacher Haglandschaft wird immer wieder per Ausnahmegenehmigung der Gemeinden ein Stück abgezwackt, in den vergangenen zwei Jahrzehnten gar 20 Mal. Dabei steht das "bayerischen Paradies", wie die Haglandschaft auch genannt wird, seit 57 Jahren unter Schutz und die Verordnung sagt, dass "keine Veränderungen vorgenommen werden, die geeignet sind, das Landschaftsbild oder die Natur zu beeinträchtigen".
Jetzt hat der Miesbacher Charlie Brutscher eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht. Er beruft sich dabei auf die Alpenkonvention und insbesondere das Naturschutzprotokoll. In Artikel 11 steht nämlich, dass Schutzgebiete "zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern" sind und die Vertragsparteien, also hier Deutschland, alles tun, um "Beeinträchtigungen und Zerstörungen" zu vermeiden. Brutschers Bezug auf die Alpenkonvention ist ein Präzedenzfall in Deutschland: Umweltverbände haben bisher immer gezögert, ihre Einhaltung einzuklagen, da die Alpenkonvention selbst keine harten Sanktionen vorsieht.
Das Bayerische Verfassungsgericht hat am 8. August erstmals nicht-öffentlich über die Klage beraten. Gibt es dem Anwalt des bayerischen Paradieses Recht, hätte der Flächenfrass in den deutschen Alpen ein Ende. Im Nachbarland Tirol wurden schon umstrittene Projekte verhindert, weil Gerichte einen klaren Verstoss gegen die Alpenkonvention festgestellt hatten.
Quelle und weitere Informationen: www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen, www.sueddeutsche.de/bayern