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Grenzen für den Zweitwohnungsbau im Oberengadin/CH

12.03.2009 / alpMedia
Die Graubündner Regierung hat nach dreieinhalb Jahren endlich eine Initiative zur Einschränkung von Bauprojekten für Ferienzwecke bewilligt.
Zweitwohnungsbau im Oberengadin
Bild Legende:
"Alpine Geisterstädte" aufgrund zu vieler Zweitwohnungen © CIPRA International
Die Initiative wurde bereits 2005 in allen 11 Oberengadiner Gemeinden angenommen und sieht eine Begrenzung des Zweitwohnungsbaus auf 12.000 qm Bruttogeschossfläche im Jahr vor. Nachdem die Ausnahmeregelungen des Richtplans stark kritisiert wurden, sollen diese nun präzisiert worden sein und laut Bündner Regierung nur Zweitwohnprojekte von "überwiegend volkswirtschaftlichem Interesse" befreien. Dadurch sollen Ausnahmeregelungen lediglich zur Querfinanzierung von Erstwohnungen oder Hotelbetten ausgewiesen werden.
Auch das Land Salzburg/A plant mit einem schärferen Grundverkehrsgesetz dem Zweitwohnungsbau gegenzusteuern. Der Kernpunkt liegt darin: Beträgt in einer Gemeinde der Zweitwohnungsanteil bereits zehn Prozent oder mehr, ist die Ausweisung von zusätzlichen Zweitwohnungsgebieten untersagt. Viele prominente Tourismusgemeinden wären von dieser Gesetzesänderung betroffen.
Quelle: www.nzz.ch/nachrichten/ (de), http://derstandard.at/(de)