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Bayern/D: Forstreform verstößt gegen die Alpenkonvention

18.12.2003 / alpMedia
Der Staatswald soll nach der geplanten Fortsreform der bayerischen Staatsregierung künftig in Form von GmbHs bewirtschaftet werden. CIPRA-Deutschland (deutsche Vertretung der Internationalen Alpenschutzkommission) befürchtet einen schrittweisen Rückzug des Staats aus der Verantwortung für immerhin 10% der Landesfläche.
Leistungen wie die kostenlose Beratung der etwa 700 000 privaten Waldbesitzer und des kommunalen Waldbesitzes würden ganz wegfallen. Nach Art. 14 des Bergwaldprotokolls der Alpenkonvention ist der Staat jedoch zur Beratung und Weiterbildung der Waldeigentümer im bayerischen Alpenraum verpflichtet.
Da keine Zuschüsse aus dem Staatshaushalt mehr vorgesehen sind, wird sich die Bewirtschaftung der Wälder finanziell selbst tragen müssen. Wichtige Zukunftsinvestitionen wie naturnaher Waldbau oder Schutzwaldsanierung müssten allein durch den Holzverkauf finanziert werden und könnten aus Geldmangel unterbleiben. Angesichts der Klimaänderung werde Waldbau nach Expertenansicht gerade im Gebirge immer anspruchsvoller und sei daher am besten in modifizierten bestehenden Strukturen des Einheitsforstamtes zu bewältigen.
Quelle: 16.12.2003 www.cipra.de, Infos: www.forst.bayern.de/docs/stafo-reform.html (de)

Ergänzung von 27.Juli 2005:
Die Befürchtungen von Dezember 2003 sind sicherlich auch aufgrund des großen kritischen Engagements der Umweltverbände und das nur knapp gescheiterte Volksbegehren zur Reform der bayerischen Staatsforstverwaltung bisher so nicht eingetreten. Die Bayerischen Staatsforsten haben ausdrücklich Interesse an einer Zusammenarbeit mit der CIPRA, insbesondere zur Umsetzung der Alpenkonvention und des Bergwaldprotokolls geäußert. CIPRA Deutschland befürchtet weiterhin in der Abhängigkeit der neuen Forstbetriebe von Einkünften aus dem Holzertrag eine potentielle Gefahr für die naturnahe Bewirtschaftung der Bergwälder. Bislang ist noch nicht sicher auszuschließen, dass das Budget der Forstbetriebe für den Holzeinschlag so knapp bemessen ist, dass der Einschlag im Bergwald vorwiegend entlang von Forstwegen erfolgen muss und waldbauliche Gesichtspunkte (z. B. Umbau monostrukturierter Fichtenbestände) dabei nicht in angemessenem Maß berücksichtigt werden können. Wir werden daher die diesbezüglichen Aktivitäten der Bayerischen Staatsforste mit kritischer Aufmerksamkeit verfolgen.
Quelle: CIPRA-Deutschland