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Publikation

Ausgleichszulage und Kulturlandschaft

Ausgleichszulage und Kulturlandschaft
Bild Legende:
Erscheinungsjahr2009
Autor(en)Irmi Salzer
ErscheinungsortWien
Sprachede
Bezughttp://publikationen.lebensministerium.at
Seiten36
Österreich ist ein Land der Berge – 70 % des Staatsgebiets werden nach EU Abgrenzungskriterien von den Alpen und der Böhmischen Masse eingenommen. Im Verhältnis zu seiner Größe ist Österreich in Europa eines der Länder mit dem
größten Berggebietsanteil. Im Berggebiet leben ca. 35 % der Bevölkerung.
Das Berggebiet Österreichs wird im In- und Ausland wegen seiner landschaftlichen Schönheit und aufgrund der zahlreichen Erholungsmöglichkeiten, die es bietet, hoch geschätzt. Es ist jedoch nicht nur ein grandioser Naturraum und eine Attraktion, ohne die eine österreichische Tourismuswirtschaft kaum vorstellbar wäre – im Berggebiet wird auch ein wesentlicher Teil der für ihre Qualität bekannten österreichischen Lebensmittel erzeugt. Mehr als 50 % aller Bauern und Bäuerinnen wirtschaften im Berggebiet, die meisten von ihnen sind Bergbauern, das heißt, sie wirtschaften unter teils erheblichen Bewirtschaftungserschwernissen
und unter ungünstigen klimatischen und infrastrukturellen Voraussetzungen. Dass sie unschätzbare Leistungen für die Gesellschaft erbringen, ist in Österreich allgemein anerkannt. Um ihre vielfältigen Funktionen erfüllen zu können, benötigt die Berglandwirtschaft jedoch Unterstützung – im Vergleich zur Landwirtschaft in den Gunstlagen ist es für die Bauern und Bäuerinnen viel schwerer, ein ausreichendes Einkommen aus dem Verkauf ihrer Produkte zu erzielen. Dies hat die österreichische Agrar- und Regionalpolitik bereits vor vielen Jahren erkannt. Seit den 1970er Jahren gibt es bereits direkte Einkommenszuschüsse für Bergbauern und -bäuerinnen, die im Laufe der Jahre sukzessive ausgebaut und erhöht wurden. Auch Bäuerinnen und Bauern
in anderen Gebieten Österreichs, die z. B. aufgrund ihrer Grenzlage als „benachteiligt“ bezeichnet werden konnten, wurden ab den späten 80er Jahren durch direkte Einkommenszuschüsse unterstützt. Mit dem EU-Beitritt Österreichs sind die Bergbauernförderungen und die Zuschüsse für Betriebe im Benachteiligten Gebiet“ durch die „Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete“
(AZ) ersetzt worden. Diese bildet einen wesentlichen Bestandteil des von der EU mitfinanzierten „Österreichischen Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raums“.