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Unverantwortlich: Änderung des Alpenplans beschlossen !

30.11.2016
In der Kabinettssitzung am 29.11.2016 in München hat die Bayerische Staatsregierung eine Änderung des Alpenplanes im Zusammenhang mit der geplanten Skischaukel am Riedberger Horn beschlossen. Diese Änderung lehnen die in der Alpenschutzorganisation CIPRA Deutschland zusammenarbeitenden Alpin- und Umweltschutzorganisationen ab.
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Bild: DAV

Mit der Änderung des Alpenplans wäre ein Präzedenzfall geschaffen, der dann auch in anderen Teilen der bayerischen Alpen Begehrlichkeiten weckt. Der Alpenplan ist ein seit 44 Jahren bewährtes Planungsinstrument, das ökologisch sensible und zugleich attraktive Wander- und Skitourengipfel in den bayerischen Alpen von technischen Erschließungen freihält. 

Riedberger Horn: 44 Jahre Schutz durch den Alpenplan

Die geplante Skischaukel am Riedberger Horn verläuft mitten durch eines der größten Vorkommen des Birkhuhns in Bayern und bedroht diese streng geschützte Vogelart damit ganz massiv. Außerdem ist das Gebiet geologisch äußerst labil. Die geplante technische Erschließung gefährdet einen der schönsten Skitouren- und Wanderberge im bayerischen Alpenraum. Aus gutem Grund hat deshalb der Gesetzgeber das Riedberger Horn unter den Schutz der Zone C des Alpenplanes gestellt. Nun wird dieser Schutz von Seiten der Staatsregierung angegriffen. 

Ein Rechentrick soll die Naturschützer beruhigen

Heimatminister Söder hat heute angekündigt, dass die neu zu erschließenden Flächen am Riedberger Horn kleiner als ursprünglich geplant ausfallen sollen. Mehr als ein Rechentrick ist das allerdings nicht. Lediglich die rein planerische „Störschleppe“ von Piste und Seilbahntrasse wurde verkleinert. Tatsache ist: Lage und Verlauf der Seilbahn und der Piste bleiben völlig gleich. Die Verkleinerung des Eingriffs steht nur auf dem Papier. Die gravierenden Folgen sind unverändert.

Der neue Vorschlag bringt der Natur gar nichts

Auf den ersten Blick ist die Vergrößerung der Zone mit neuen Flächen zu begrüßen. Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass die neuen Flächen bereits geschützte Flächen im Eigentum des Freistaats Bayern sind! Ein Gewinn für die Natur wird durch den mehrfachen Schutz nicht erreicht. Das geplante Vorgehen kann daher nicht als Ausgleich gewertet werden. Und schon gar nicht rechtfertigt es eine Änderung der Zonierung im Bayerischen Alpenplan. Sie kann in keiner Weise die Eingriffe am Riedberger Horn kompensieren. Die Birkhühner werden nicht umziehen, die labilen Flächen werden dadurch nicht stabiler und das Riedberger Horn geht als wunderschöner Skitouren- und Wanderberg definitiv verloren.

Alpenplan: Die beste Idee, die Bayern je hatte

Hintergrund: Die renommierte Fachzeitschrift GAIA nennt den Alpenplan, „Die beste Idee, die Bayern jemals hatte“. Der Alpenplan ist ein zentrales Element des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP). Er teilt die Bayerischen Alpen flächendeckend in drei Zonen ein, um die ver­schiedenen Raumnutzungsansprüche auszugleichen. Der Alpenplan hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor überbordenden Skigebietserschließungen bewahrt und damit auch geholfen, die Vielfalt im bayerischen Alpentourismus zu erhalten.

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