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Riedberger Horn – Gemeinderäte seien nicht befangen

28.02.2017 / CIPRA Deutschland
„Das Innenministerium sieht keine Befangenheit von Gemeinderäten bei erfolgten Beschlüssen zu dem umstrittenen Skiprojekt am Riedberger Horn“, berichten die Medien am 23. Februar 2017. CIPRA Deutschland kann zu den Aussagen des Innenministeriums noch keine abschließende Beurteilung abgeben, da hier noch keine schriftliche Begründung des Ministeriums vorliegt. Das bayerische Innenministerium war von CIPRA als Rechtsaufsichtsbehörde um eine Stellungnahme zum Gutachten von Prof. Manssen (Gemeinderat befangen) und den daraus möglicherweise abzuleitenden Konsequenzen für das gesamte Planungsvorhaben gebeten worden.
Bild Legende:
© LBV

Dem Bayerischen Rundfunk war gestern auf BR24 zu entnehmen:

„Das bayerische Innenministerium kommt nach Prüfung des Gutachtens der Umweltverbände zu dem Schluss: Es gibt keine Befangenheit. Auch wenn die Gemeinderäte Mitgesellschafter einer möglichen Skilift-Betreibergesellschaft seien, hätten sie „keinen unmittelbaren Vorteil“ durch die Abstimmungen, so die Begründung des Innenministeriums. In ihrer Begründung betonen die Aufsichtsbehörden, dass die Gesellschaft nicht Eigentümer der Grundstücke sei und auch „als möglicher Betreiber einer Seilbahn noch keine gesicherte Rechtsposition“ habe. Noch ein Punkt spricht gegen eine offensichtliche Befangenheit: Für eine Seilbahn braucht es später zusätzliche Genehmigungen,, die mit dem jetzigen Gemeinderatsbeschluss noch gar nicht zur Disposition stünden.“

CIPRA Deutschland nimmt diese Aussage mit Verwunderung zur Kenntnis. Denn, der Beschluss des Gemeindrates von Obermaiselstein und Balderschwang zum Teilfächennutzungsplan wurde auf der Basis eines Umweltberichtes zum strittigen Projekt beschlossen.  Im Umweltbericht zum  TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER GEMEINDEN OBERMAISELSTEIN UND BALDERSCHWANG VERBINDUNGSBAHN GRASGEHREN-BALDERSCHWANG“ heißt es:

„Betreiber der geplanten Verbindungsbahn ist die „Grasgehrenlifte Otto Schmid OHG“. Diese stellt in ihrer Zusammensetzung und Zielsetzung eine Besonderheit dar: es handelt sich hierbei um eine offene Handelsgesellschaft (OHG), die sich ausschließlich aus (heimatverbundenen) Bürgerinnen/Bürger aus Obermaiselstein und vereinzelt aus Balderschwang zusammensetzt. Die 28 Mitglieder, welche alle zu gleichen Teilen beteiligt sind, spiegeln sehr deutlich die örtlich, mittelständige Bevölkerungsstruktur wieder.“

Fünf Gemeinderatsmitglieder von Obermaiselstei, darunter der Bürgermeister, sind Teilhaber an der Offenen Handelsgesellschaft. Die nun in Frage stehende Grasgehren Lift GmbH als zukünftiger Betreiber der Skiverbindung ist nach Kenntnisstand von CIPRA Deutschland 100% Tochter der Otto-Schmid OHG. Das bayerische Innenministerium scheint sich mit seiner Aussage  zur Unbefangenheit des Gemeinderates auf juristisch sehr dünnem Eis zu bewegen.

CIPRA Deutschland wartet auf die schriftliche Auskunft des Innenministeriums. Erst danach kann unter Einbeziehung der CIPRA-Juristen eine Aussage zur rechtlichen Begründung des Innenministeriums getroffen werden. Ein „Gschmäckle“ bleibt vorerst.