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Recht und Ordnung auch am Riedberger Horn

19.07.2016
Heute soll im Kabinett eine Entscheidung darüber fallen, wie es mit dem umstrittenen Skiliftprojekt am Riedberger Horn im Oberallgäu weitergeht. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ist geplant, in den betroffenen Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein unter den 900 wahlberechtigten Bürgern eine Bürgerbefragung durchzuführen. Sollte diese Befragung positiv sein, so soll das Riedberger Horn aus der Zone C des Alpenplans herausgenommen werden und gegen den benachbarten Wannenkopf eingetauscht werden. Eine absurde Situation.
Bild Legende:
Bild: LBV

Nach Überzeugung von CIPRA Deutschland sollte das Zielabweichungsverfahren abgeschlossen werden. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Eine Verbindungslift zwischen Balderschwang und Grasgehren über das Riedberger Horn ist nicht möglich, da

  • die Schutzzone C des Alpenplans berührt wird. Hier ist der Bau von Pisten und Liften landesweit untersagt.
  • Raufußhühner, insbesondere das Birkhuhn, als streng - nach deutschen und europäischem Recht - geschützte Arten vom dem Vorhaben stark betroffen sind.
  • die geplante Piste durch ein labiles, rutschgefährdetes Gebiet führt, was nach der Alpenkonvention, Protokoll Bodenschutz, international untersagt ist. 

An diesen Fakten wird auch ein Bürgerentscheid und eine nun vorgeschlagene „naturbelassene“ (d.h. ohne Rodung und Planie) Piste nichts ändern. Eine „naturbelassene“ Piste wird nach den Sicherheitsvorschriften im Übrigen ohne Bau und Planierung (von den Fachleuten längst bestätigt) nicht möglich sein!

Die bayrische Umweltministerin Ulrike Scharf hat sich bis heute strikt gegen die Verbindungsbahn über das Riedberger Horn ausgesprochen. Der bayerische Finanzminister Söder, der auch für die Landesplanung zuständig ist, hingegen setzt sich für das Projekt ein. Das bayrische Landesplanungsgesetz regelt in § 4 Abs.1 S.2 BayLplG klar, dass für ein Zielabweichungsverfahren ein Einvernehmen der betroffenen Ministerien notwendig ist. Politiker müssen sich an die von ihnen beschlossenen Gesetze und Regelungen (Legislative) halten und dürfen nicht in deren Umsetzung (Exekutive) eingreifen! Es kann und darf nicht sein, dass die Politik 900 Bürgern die Entscheidung über ein landesweit gültiges Gesetz überlässt! Rund 1,5 Millionen Einzelmitglieder in den 11 Mitgliedsorganisationen von CIPRA Deutschland setzen darauf, dass in Bayern auch weiterhin eine ordentliche Umsetzung von Recht und Ordnung von der Politik gewünscht ist.

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