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Bozner Airport-Referendum

25.05.2016 / alpMedia
Die Frage um den Flughafenausbau Bozen erhitzt seit langem die Gemüter in Südtirol. Am 12. Juni 2016 ist die Bevölkerung aufgerufen, in einer beratenden Volksbefragung über dessen öffentliche Finanzierung abzustimmen.
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Unendliche Geschichte: Am 12. Juni 2016 stimmen die SüdtirolerInnen über die Rahmenbedingungen des Flughafens Bozen ab. © Umweltdachverband Südtirol

Beim Referendum geht es nicht um ein «Ja» oder «Nein» zum Flughafenausbau. Es wird über ein Gesetz abgestimmt, mit dem festgelegt wird, wie der Flughafen funktionieren muss und was er kosten darf. Falls sich die Mehrheit dagegen ausspricht, würde das Land keine Zuschüsse mehr gewähren und der Flughafenbetrieb wird ausgeschrieben. Wird der Gesetzesentwurf genehmigt, kann das Land Südtirol ab 2017 abhängig von den Passagierbewegungen Gelder an den Flughafen Bozen überwiesen. Bleiben diese Bewegungen bis 2022 unter einer gewissen Grenze, wird der Flughafen geschlossen. Wird die Schwelle erreicht, werden jährlich zwischen 1,5 und maximal 2,5 Millionen Euro investiert. Die Südtiroler Handelskammer, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, wird denselben Betrag beisteuern. Andreas Riedl vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz, wo auch CIPRA Südtirol angesiedelt ist: «Entweder bleibt der Flughafen also klein und unrentabel – wie bisher – oder er wird gross und unerträglich.»

Alpenkonvention-verträglich?

Seit Beginn der Debatte über die Flughafenerweiterung wird auch immer wieder die Alpenkonvention ins Feld geführt. In dem völkerrechtlichen Vertrag ist das Thema Verkehr ein zentraler Bestandteil und wird im sogenannten Verkehrsprotokoll geregelt, das 2013 von Italien ratifiziert wurde.
Die Landtagsfraktion der Grünen hat bei der bei CIPRA Österreich eingerichteten Rechtsservicestelle Alpenkonvention eine Stellungnahme eingeholt, welche die Vereinbarkeit der Ausbaupläne mit der Alpenkonvention prüfen soll. «Die Gesamtwirkung des beabsichtigten Ausbaues des Flughafens scheint jedenfalls in einem starken Spannungsverhältnis zu den Zielsetzungen des Verkehrsprotokolls zu stehen», heisst es nun darin. Es gebe zwar kein Verbot zum Ausbau von Flughäfen, doch solle dieser «soweit wie möglich» begrenzt werden. Vielmehr müsse die Anbindung an bereits bestehende Flughäfen wie München oder Verona verbessert werden.

Hohe Umweltbelastung

Das Umweltscreening des Landes stellt ausserdem Behauptungen der Flughafen-Befürworter in Frage: Darin werden durchschnittlich 40 bis 50 statt der kommunizierten zehn Flugbewegungen täglich berechnet, sowie ein Anstieg des Grundlärmpegels um bis zu zehn Dezibel und der Emissionsbelastung um 150 bis 400 Prozent. Das Ausbauprojekt soll auch einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden, allerdings ist das Verfahren erst nach der Abstimmung am 12. Juni abgeschlossen.

Quelle und weitere Informationen: www.provinz.bz.it/service/resdownload.aspx?source=VIA-UVP&ID=2FCDE333EE1194A2E050007F01005C46, http://provinz.bz.it/flughafen/konzept.asp, http://wahlen.provinz.bz.it/de/index.html, www.umwelt.bz.it/flugplatz.html, www.umwelt.bz.it/no-airportbz/rechtsservicestelle-alpenkonvention-stellungnahme.html

abgelegt unter: Mobilität, alpMedia 05/2016