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Alpenplan – Entscheidung politisch vorweg festgelegt

22.03.2017
Heute endet die Frist zur Stellungnahme bei der geplanten Änderung des Alpenplans. CIPRA Deutschland spricht sich gegen die Änderung aus. Es wird befürchtet, dass die Entscheidung bereits im Vorfeld politisch festgelegt ist.
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Der Alpenplan hat in seiner nun bald 45-jährigen Geschichte internationalen Vorbildcharakter. Er hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor überbordender Skigebietserschließung bewahrt und geholfen, die landschaftliche Vielfalt und Ursprünglichkeit des bayerischen Alpenraums zu erhalten. Der Alpenplan ist in dieser Zeit niemals geändert worden. Bereits bei seinem Erlass 1972 ging es auch um die Verbindung der beiden, schon damals bestehenden Skigebiete Balderschwang und Grasgehren. Der Alpenplan hat dies bewusst ausgeschlossen und das Riedberger Horn der Zone C zugeordnet.

Auch in der Folgezeit gab es immer wieder Versuche, die jetzt wieder geplante Skischaukel trotz dieser landesplanerischen Festlegung zu verwirklichen. Diese wurden ausnahmslos abgelehnt. Auch bei späteren Fortschreibungen des LEP (zuletzt 2013) stand immer wieder dieses Projekt im Fokus.

Als Anlass für den Neuzuschnitt der Zone C am Riedberger Horn werden auf Seite 1 der Begründung der Änderungsverordnung die Bürgerentscheide in den Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein genannt. Diese Bürgerentscheide waren von der Staatsregierung bestellt und kamen erst auf ihr Drängen zustande.

Es entsteht so der Eindruck, als habe der Plangeber sich schon vorweg politisch festgelegt und wolle nun das Vorhaben mit Macht durchziehen.

CIPRA Deutschland erneuert sein Angebot, die Gemeinde Balderschwang bei der weiteren Entwicklung eines naturnahen Tourismus zu unterstützen.