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"Wasser marsch!" für Kraftwerke

19.06.2013 / alpMedia
Österreich hat sein Wasserrechtsgesetz überarbeitet: Die Energiewirtschaft wird gestärkt, die Zivilgesellschaft bleibt aussen vor. Erleichtert die Überarbeitung den Bau von Kraftwerken?
Wasserkraft
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Schlappe für Naturschutz: Überarbeitetes Wassergesetz in Österreich erleichtert Energieerzeugern Errichtung von Wasserkraftanlagen. © Adesigna / flickr.com
Österreich hat Anfang Juni sein Wasserrechtsgesetz erneuert und damit Tür und Tor für die Energieversorger geöffnet. Denn jetzt kann auch derjenige, der wasserwirtschaftliche Ziele verfolgt, beim Umweltministerium mit einiger Aussicht auf Erfolg einen Rahmenplan einreichen. Wasserwirtschaftliche Pläne legen die Nutzung eines Gewässerabschnitts fest. Bisher konnten nur die Anträge jener bewilligt werden, die die Gewässer tatsächlich schützen oder verbessern wollten. "Energieversorgern wird es dadurch wesentlich erleichtert, Kraftwerksprojekte bewilligt zu bekommen. Der Naturschutz wird abgewertet", warnt Barbara Goby vom Umweltdachverband.
Kritik an der Novelle gibt es auch, weil versäumt wurde, Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit einer Stellungnahme gegen geplante Kleinwasserkraftwerke zu geben. Sie dürfen in der Regel nur bei Projekten über zehn Megawatt Leistung mitreden. Damit verstösst Österreich weiter gegen die internationale Aarhus-Konvention. "Die Bewilligung von Kleinkraftwerken wird so stark vereinfacht. Das ist mehr als problematisch für die Flussökologie", so Goby. Auch deshalb, weil die Energieproduktion von Kleinwasserkraftwerken bescheiden ist. In den gesamten Alpen liefern 75 Prozent der Anlagen gerade einmal vier Prozent der Energiemenge.
Quelle und weitere Informationen: www.oekobuero.at/images/doku/newsflash, www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME, www.umweltdachverband.at/fileadmin/user