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Internationale Schützenhilfe gegen Windpark am Brenner

26.04.2012 / alpMedia
Italien verstösst mit dem am Brenner geplanten Windpark gegen die Alpenkonvention. Das sagt der Club Arc Alpin, der den Untersuchungsausschuss der Alpenkonvention eingeschaltet hat. Jetzt gibt es ein "Anlassverfahren" - zum ersten Mal in der Geschichte der Alpenkonvention.
Windkraft
Bild Legende:
Windpark am Brenner: Der Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention untersucht, ob Italien verpflichtet ist, das Energieprotokoll der Alpenkonvention anzuwenden. © Andreas Ludwig/pixelio.de
Am Sattelberg/I sollen auf über 2'000 Meter Höhe 19 Windräder gebaut werden. Die Südtiroler Landesregierung hat im Oktober 2011 das Projekt bewilligt, obwohl das Gutachten des Umweltbeirats negativ war. Nein zum Projekt hat auch die Tiroler Landesregierung gesagt. Ihre Meinung war gefragt, weil der Windpark an der Brennergrenze auch Folgen für Österreich hat: Die Anlagen sollen direkt neben einem österreichischen Landschaftsschutzgebiet und in der Nähe eines Natura-2000-Gebiets stehen.

Ist das Energieprotokoll EU-Recht?
Der Windpark verstösst gegen das Energieprotokoll der Alpenkonvention, argumentiert der Club Arc Alpin. Darin heisst es nämlich, dass die Vertragsparteien, also Italien, die Schutzgebiete einschliesslich Pufferzonen bewahren und die energietechnischen Infrastrukturen, also hier die Windräder, in Hinblick auf die Belastung der alpinen Ökosysteme verbessern. Der Windpark ist in den Pufferzonen der beiden Schutzgebiete geplant. Die Provinz Bozen hat aber bis heute die Folgen von Windmühlen und Zufahrtsstrassen für das betroffene Landschaftsschutz- und Natura-2000-Gebiete nicht geprüft.
In der Europäischen Union ist, so wie in Italien, die Alpenkonvention in Kraft. Italien hat zwar das Energieprotokoll der Konvention nicht ratifiziert, ist aber Mitglied der EU. In der Europäischen Union gilt das Energieprotokoll seit 2006. Jetzt soll der Untersuchungsausschuss der Alpenkonvention prüfen, ob das Energieprotokoll auch EU-Recht ist. Damit wäre es für alle Mitgliedsstaaten, d. h. auch für Italien bzw. die Provinz Bozen, verbindlich.

Verfahren um Windpark Sattelberg schreibt Rechtsgeschichte
Die Alpenstaaten und die EU geben alle vier Jahre einen Bericht ab, wie sie ihren Verpflichtungen aus der Alpenkonvention nachkommen. Unabhängig von dieser periodischen Prüfung können seit 2002 alle Beobachter den Überprüfungsausschuss einschalten, wenn eine Vertragspartei gegen ihre Pflichten verstösst. Der Club Arc Alpin hat als erster Beobachter von diesem Recht Gebrauch gemacht. Der Ausschuss ist nicht ein juristisches, sondern ein politisches Gremium aus Vertretern der einzelnen Alpenstaaten. Entschieden wird mit einer ¾-Mehrheit. Nun wird sich zeigen, ob der Überprüfungsausschuss ein geeignetes Instrument ist, solche strittigen Fragen zu klären und gegen etwaige Verstössen gegen die Alpenkonvention vorzugehen.
Quelle und weitere Informationen: www.club-arc-alpin.eu/index.php?id=97, www.alpenverein.at/naturschutz/Energiewende, www.tiroler-umweltanwaltschaft.gv.at