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Wolf im Chablais: Bittersüsser Erfolg für den WWF

14.02.2007 / alpMedia
Der WWF hat vor Gericht in der "Affäre Wolf" im Chablais (CH) Recht bekommen. Die im November 2006 eingeleitete Treibjagd auf den Wolf war illegal.
Nachdem im Herbst 2006 ein Wolf 30 Schafe getötet hatte, wurde vom Staatsrat die Erlaubnis zum Abschuss des Wolfes erteilt und zur Verhinderung eines Rekurses die Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung entzogen. Der WWF, der die Bestimmungen des "Konzepts Wolf Schweiz" verletzt sah, stellte einen Gegenantrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, der aber zurückgewiesen wurde. Darauf legte der WWF einen Rekurs gegen diesen Entscheid ein.
Das Walliser Kantonsgericht hat nun das Rekursbegehren anerkannt und den Entscheid des Staatsrats, den Antrag des WWF auf aufschiebende Wirkung zurückzuweisen, für nicht gerechtfertigt erklärt. Der Staatsrat wurde zu einer Zahlung an den WWF verurteilt, die dessen Spesen decken soll.
Der betreffende Wolf selber kann allerdings nicht mehr von diesem Entscheid profitieren. Er wurde bereits im November abgeschossen.
Quelle: Medienmitteilung des WWF Schweiz vom 4.2. www.wwf.ch/medien (de/fr/it)
Info: [email protected]
abgelegt unter: Biodiversität